Schwabmünchner Allgemeine

Sexuelle Belästigun­g: Zehn Tipps für Betroffene

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● Verschweig­en Sie den Vorfall nicht, sondern besprechen Sie sich mit Freundinne­n oder Ihrer Familie.

● Bei Belästigun­g am Arbeitspla­tz: Be raten Sie sich mit dem Betriebs / Personalra­t, sprechen Sie mit einem Vorgesetzt­en.

● Vielleicht hoffen Sie, dass die Über griffe nachlassen, wenn Sie sie igno rieren. Diese Hoffnung erfüllt sich meist nicht.

● Beschreibe­n Sie genau, welche Ver haltenswei­sen Sie als belästigen­d empfinden und fordern Sie den Belästi ger auf, diese zu unterlasse­n. ● Machen Sie sich zeitnah und aus führlich Notizen, indem Sie genau aufschreib­en, was, wann, wo passiert ist, und wer was gesagt hat.

● In manchen Fällen spricht der Täter sein Opfer vorher an und fragt nach der Uhrzeit, dem Weg oder Kleingeld. Daher sollte man sich mit Unbekann ten nicht auf ein Gespräch einlassen. ● Wenn Sie vermuten, dass Sie verfolgt werden: Kreuzen Sie die Straße, hal ten Sie nach beleuchtet­en Hauseingän gen Ausschau, gehen Sie zielstrebi­g auf ein Gebäude zu und läuten. Gehen Sie dorthin, wo Menschen sind. ● Rufen Sie laut um Hilfe. Sprechen Sie andere Personen laut, deutlich und direkt an: „Sie, mit dem blauen Hemd, helfen Sie mir.“

● In Selbstbeha­uptungs und Selbst verteidigu­ngskursen kann man ler nen, rechtzeiti­g Grenzen zu setzen oder Gegenwehr zu entwickeln.

● Die Polizei warnt vor dem Einsatz von Tränengas oder ähnlichem: Die Reizgasmen­ge sei oft nicht ausreichen­d, außerdem könne durch Wind das Gas auch das Opfer treffen. (manu)

Quellen: polizei beratung.de, verdi.de

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