Die Partygäste retteten sein Leben
Auf einem Grillfest in Haunstetten wird ein Mann schwer verletzt, als ein alkoholisierter Gast ihn mit einem langen Messer in den Oberschenkel sticht. Der Täter muss nun lange ins Gefängnis
Es hätte nicht viel gefehlt, und Petre S.* wäre gestorben. Wie nah der rumänische Lkw-Fahrer dem Tod tatsächlich war, machte die Aussage einer Gutachterin vor dem Augsburger Landgericht deutlich. Stefan K.*, ebenfalls Rumäne, ebenfalls Lkw-Fahrer, hatte Petre S. im Mai vergangenen Jahres auf einer Grillparty in Haunstetten mit einem Messer in den rechten Oberschenkel gestochen. Er hatte ein langes Küchenmesser dabei. Der Stich verletzte die Beinarterie von Petre S., der viel Blut verlor. Bis zu vier Liter könnten es gewesen sein, wie die medizinische Gutachterin erklärte, die von einer „akuten lebensbedrohlichen Situation“sprach.
Dass Petre S. überlebte, verdankte er einer Notoperation im Klinikum in Augsburg. Er verdankte es auch dem schnellen und geistesgegenwärtigen Handeln einiger Partygäste, die die Wunde abdrückten, bis der Notarzt vor Ort war.
Der Mann, der Petre S. damals beinahe umgebracht hatte, muss nun lange ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes verurteilte Stefan K. zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten, wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Das Mordmerkmal Heimtücke sei erfüllt. Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei mit zwei „Riesen-Messern“zur Grillparty gestürmt, und habe Glück gehabt, dass seine Attacke nicht mit dem Tod des Opfers endete. Nach Aussagen mehrerer Zeugen soll Stefan K. gerufen haben: „Ich bringe euch alle um!“Dann stach er zu.
Petre S., das Opfer, hatte am ersten Verhandlungstag geschildert, dass er damals auf einem Stuhl gesessen habe, sein Handy in der Hand, und noch ein Blinken wahrgenommen habe. Große Chancen, auf den Angriff zu reagieren, hatte er offenbar nicht. Stefan K. floh danach vom Tatort, hob bei einer Bank etwas mehr als 1000 Euro ab und wurde noch in der Nacht von der Polizei aufgegriffen, als er schlafend auf einem Bordstein saß.
Staatsanwältin Martina Neuhierl forderte neun Jahre Haft für den Angeklagten. Stefan K. habe sich rächen wollen, sagte sie. Rächen für seinen Rauswurf auf der Grillparty. Dort war der 32-Jährige betrunken in Streit mit anderen Gästen geraten, es ging offenbar um Lappalien: Wer aus welcher Region in Rumänien stammt, welche Musik gespielt werden sollte. Der Gastgeber des kleinen Festes, auf dem auch Familien mit Kindern anwesend waren, schickte Stefan K. nach Hause. Kurze Zeit später kam der jedoch wieder zurück, in jeder Hand ein langes Küchenmesser. Täter und Opfer, wurde im Prozess deutlich, kannten sich vor dem Fest nicht.
Am ersten Verhandlungstag hatte der 32-jährige Angeklagte die Tat an sich eingeräumt, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Er habe die Gäste mit den Messern „erschrecken wollen“, sagte er. Bei seinem Opfer bat er um Entschuldigung. Für Petre S. offenbar ein wichtiger Schritt, wie dessen Anwalt Florian Mangold als Nebenklagevertreter sagte. Im Kern schließe er sich dem Antrag der Staatsanwältin an, sagte er in seinem Plädoyer. Für seinen Mandanten sei die Entschuldigung allerdings entscheidend gewesen; das Strafmaß, sagte Mangold, könne aus seiner Sicht auch unter neun Jahren liegen.
Verteidiger Jörg Seubert forderte eine Haftstrafe von vier Jahren für seinen Mandanten, wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht wegen versuchten Mordes. Man könne nicht unterstellen, dass sein Mandant wollte, dass die Verletzung einen tödlichen Verlauf nimmt, sagte Seubert. Hätte der Angeklagte sein Opfer Petre S. töten wollen, wäre es naheliegender gewesen, hätte er ihn in andere Körperregionen gestochen, etwa in den Hals oder in den Bauch. Die Kammer folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Opfer war in akuter Lebensgefahr
*Namen geändert