Der Ernst des Faschings
Damit am Dienstag beim Umzug alle Besucher friedlich feiern können, hat die Stadt Schwabmünchen strikte Regeln erlassen: Was erlaubt und was verboten ist
Betrunkene, die einen Supermarkt stürmen und Schläger, die sich auf dem Schrannenplatz prügeln – so wie vor zwei Jahren soll die Situation am Faschingsdienstag in Schwabmünchen nicht wieder ausarten. Da sind sich Ordnungsamtsleiter Wilhelm Haupeltshofer und Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiinspektion, einig. Und deshalb hat die Stadt für den Faschingsdienstag auch heuer wieder verschärfte Regeln im Stadtzentrum erlassen, dort startet um 17.11 Uhr der Gaudiwurm. Die erlassene Verordnung gilt für den Faschingsumzug und die anschließende Kehrausparty auf dem Schrannenplatz. Wer die Regeln nicht befolgt, erhält eine Geldstrafe.
● In einem bestimmten Bereich der Stadt (siehe Grafik) ist es den Besuchern von 12 bis 24 Uhr verboten, branntweinhaltige Getränke zu konsumieren. Dazu zählen neben hochprozentigem Schnaps auch Mischgetränke wie Alkopops oder Wodka-Energy. Solche Getränke dürfen auch nicht mitgebracht werden, etwa im Rucksack. Besucher und Teilnehmer des Umzugs dürfen nicht erkennbar alkoholisiert sein oder unter Drogen stehen. Auch auf den Faschingswagen ist Branntwein verboten. Bier, Wein und Sekt dürfen getrunken werden. Auf jedem Faschingswagen gibt es einen Verantwortlichen, der dafür zuständig ist, dass die Regeln auch auf den Fahrzeugen eingehalten werden.
Gaststätten dürfen Alkohol in jeder Form in ihren Räumen zum dortigen Verzehr ausschenken. Auf der Kehrausparty am Schrannenplatz wird ebenfalls Schnaps im eingezäunten Bereich ausgeschenkt.
● Einkaufen Die Supermärkte, Einzelhändler und Discounter in diesem Bereich dürfen ab mittags auch nichts Hochprozentiges an ihre Kunden verkaufen, ebenso wenig wie die beiden Aral-Tankstellen. Der Rewe-Markt schließt am Nachmittag sogar ganz. Dort gab es vor zwei Jahren größere Probleme.
● Das Mitführen von Waffen, egal, ob Messer, Baseballschläger, Pfefferspray oder andere Gegenstände, die als Wurfgeschoss eingesetzt werden könnten, sind verboten. Bobons, die von den Wagen geworfen werden, sind davon natürlich ausgenommen.
● Pyrotechnik darf werder mitgenommen noch angezündet werden.
● Wildpinkeln ist nicht er- wünscht: Die Verordnung untersagt es ebenfalls, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten.
● Zur Sicherheit der Besucher ist die Polizei verstärkt unterwegs, sowohl uniformiert als auch in Zivil. Sie werden stichprobenartige Kontrollen durchführen. Der Partybereich am Schrannenplatz wird wieder eingezäunt, und ein gewerblicher Sicherheitsdienst ist im Einsatz. Auch ein Einsatzzug der Polizei wird ab 18 Uhr am Schrannenplatz präsent sein.
● Um 23 Uhr ist Schluss mit der Kehrausparty im Stadtzentrum.
● In der Zeit von 16 bis etwa 20.30 Uhr sind folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt: Jahnstraße, Fuggerstraße, Luitpoldstraße (bis zur Einmündung Mindelheimer Straße), Ferdinand-Wagner-Straße (westlicher Teil) und der Schrannenplatz. Ab 16 Uhr besteht auf diesen Straßen bis zur Beendigung des Faschingsumzuges ein beidseitiges Haltverbot. Für den Durchgangsverkehr gesperrt sind ferner sämtliche Nebenstraßen, die in die Umzugsstrecke einmünden.
● Autofahrer, die von außerhalb kommen, können ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen oder am Festplatz an der Holzheystraße abstellen.
Die Polizei ist auch zivil unterwegs