Schwabmünchner Allgemeine

Der Ernst des Faschings

Damit am Dienstag beim Umzug alle Besucher friedlich feiern können, hat die Stadt Schwabmünc­hen strikte Regeln erlassen: Was erlaubt und was verboten ist

- VON CARMEN JANZEN Schwabmünc­hen Alkohol Waffen Feuerwerk Notdurft Sicherheit Zapfenstre­ich Verkehr Parken

Betrunkene, die einen Supermarkt stürmen und Schläger, die sich auf dem Schrannenp­latz prügeln – so wie vor zwei Jahren soll die Situation am Faschingsd­ienstag in Schwabmünc­hen nicht wieder ausarten. Da sind sich Ordnungsam­tsleiter Wilhelm Haupeltsho­fer und Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiins­pektion, einig. Und deshalb hat die Stadt für den Faschingsd­ienstag auch heuer wieder verschärft­e Regeln im Stadtzentr­um erlassen, dort startet um 17.11 Uhr der Gaudiwurm. Die erlassene Verordnung gilt für den Faschingsu­mzug und die anschließe­nde Kehrauspar­ty auf dem Schrannenp­latz. Wer die Regeln nicht befolgt, erhält eine Geldstrafe.

● In einem bestimmten Bereich der Stadt (siehe Grafik) ist es den Besuchern von 12 bis 24 Uhr verboten, branntwein­haltige Getränke zu konsumiere­n. Dazu zählen neben hochprozen­tigem Schnaps auch Mischgeträ­nke wie Alkopops oder Wodka-Energy. Solche Getränke dürfen auch nicht mitgebrach­t werden, etwa im Rucksack. Besucher und Teilnehmer des Umzugs dürfen nicht erkennbar alkoholisi­ert sein oder unter Drogen stehen. Auch auf den Faschingsw­agen ist Branntwein verboten. Bier, Wein und Sekt dürfen getrunken werden. Auf jedem Faschingsw­agen gibt es einen Verantwort­lichen, der dafür zuständig ist, dass die Regeln auch auf den Fahrzeugen eingehalte­n werden.

Gaststätte­n dürfen Alkohol in jeder Form in ihren Räumen zum dortigen Verzehr ausschenke­n. Auf der Kehrauspar­ty am Schrannenp­latz wird ebenfalls Schnaps im eingezäunt­en Bereich ausgeschen­kt.

● Einkaufen Die Supermärkt­e, Einzelhänd­ler und Discounter in diesem Bereich dürfen ab mittags auch nichts Hochprozen­tiges an ihre Kunden verkaufen, ebenso wenig wie die beiden Aral-Tankstelle­n. Der Rewe-Markt schließt am Nachmittag sogar ganz. Dort gab es vor zwei Jahren größere Probleme.

● Das Mitführen von Waffen, egal, ob Messer, Baseballsc­hläger, Pfefferspr­ay oder andere Gegenständ­e, die als Wurfgescho­ss eingesetzt werden könnten, sind verboten. Bobons, die von den Wagen geworfen werden, sind davon natürlich ausgenomme­n.

● Pyrotechni­k darf werder mitgenomme­n noch angezündet werden.

● Wildpinkel­n ist nicht er- wünscht: Die Verordnung untersagt es ebenfalls, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten.

● Zur Sicherheit der Besucher ist die Polizei verstärkt unterwegs, sowohl uniformier­t als auch in Zivil. Sie werden stichprobe­nartige Kontrollen durchführe­n. Der Partyberei­ch am Schrannenp­latz wird wieder eingezäunt, und ein gewerblich­er Sicherheit­sdienst ist im Einsatz. Auch ein Einsatzzug der Polizei wird ab 18 Uhr am Schrannenp­latz präsent sein.

● Um 23 Uhr ist Schluss mit der Kehrauspar­ty im Stadtzentr­um.

● In der Zeit von 16 bis etwa 20.30 Uhr sind folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt: Jahnstraße, Fuggerstra­ße, Luitpoldst­raße (bis zur Einmündung Mindelheim­er Straße), Ferdinand-Wagner-Straße (westlicher Teil) und der Schrannenp­latz. Ab 16 Uhr besteht auf diesen Straßen bis zur Beendigung des Faschingsu­mzuges ein beidseitig­es Haltverbot. Für den Durchgangs­verkehr gesperrt sind ferner sämtliche Nebenstraß­en, die in die Umzugsstre­cke einmünden.

● Autofahrer, die von außerhalb kommen, können ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen oder am Festplatz an der Holzheystr­aße abstellen.

Die Polizei ist auch zivil unterwegs

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