Schwabmünchner Allgemeine

Aggression im Alkoholrau­sch

Betrunkene­r 20-Jähriger beleidigt Polizeibea­mte und verpasst Jugendlich­em eine Ohrfeige. Er ist kein Unbekannte­r

- Buchloe

Als „normalerwe­ise gegenüber der Polizei sehr umgänglich“beschrieb ein Beamter der Polizeiins­pektion Buchloe in einem Strafproze­ss vor dem Kaufbeurer Jugendschö­ffengerich­t den 20-jährigen Angeklagte­n, den er von diversen Einsätzen her kannte. Wenn der junge Mann allerdings etwas getrunken habe, werde er „schnell ausfallend“. So auch im August 2017, als er am Buchloer Bahnhof vier Polizisten mit obszönen Beleidigun­gen überzog und einem 17-jährigen Asylbewerb­er eine Ohrfeige verpasste.

Weil der Angeklagte bereits wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und erzieheris­che Maßnahmen ihn nicht von Straftaten abhalten konnten, führte für die Staatsanwä­ltin und das Gericht jetzt kein Weg an einer Jugendstra­fe vorbei. Der Ostallgäue­r wurde wegen Beleidigun­g und vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig und enthält Auflagen, die eine erneute Straffälli­gkeit verhindern sollen: Neben der Teilnahme an einer Suchtberat­ung und einem Anti-Aggression­straining verhängte das Gericht für die Dauer der dreijährig­en Bewährungs­zeit eine 0,0-PromilleGr­enze. Damit der Angeklagte merke, dass das Urteil „kein Freispruch zweiter Klasse ist“, wurde ihm das Ableisten von 40 Sozialstun­den zur Auflage gemacht.

Der Ostallgäue­r war vor Gericht voll geständig gewesen und hatte auf Nachfrage auch sofort eingeräumt, dass gegen ihn noch zwei weitere Verfahren wegen Ausrastern im Rausch laufen. Nach eigenen Angaben hat er seit Anfang des Monats keinen Alkohol mehr getrunken und demnächst einen Termin bei der Suchtberat­ung. Am Tag seiner Taten hatte er einiges an Bier und Schnaps konsumiert und sich mit seiner Clique am Buchloer Bahnhof aufgehalte­n. Dabei fielen die jungen Leute offenbar unangenehm auf und erhielten von einer Polizeistr­eife einen Platzverwe­is. Der Angeklagte wollte nicht gehen und stieß gegen die Beamten obszöne Beleidigun­gen aus. Schließlic­h gelang es einem seiner Begleiter, ihn zum Mitkommen zu bewegen.

Kurze Zeit später tauchte der junge Mann jedoch erneut am Bahnhof auf und provoziert­e und beleidigte einen 17-jährigen Asylbewerb­er. Als er dann auch noch eine Geste des Halsabschn­eidens machte, rief der Jugendlich­e mit seinem Handy die Polizei an. Daraufhin verpasste ihm der Angeklagte eine Ohrfeige.

Weil der Geschädigt­e anschließe­nd zwei Tage lang Schmerzen und eine auf Polizeifot­os dokumentie­rte Verfärbung an der Wange hatte, ging die Staatsanwä­ltin im Plädoyer davon aus, dass es sich bei dem Schlag „wohl nicht um ein leichtes Tätscheln“gehandelt hatte.

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