Schwabmünchner Allgemeine

Riestern fürs Eigenheim

Finanzieru­ngsangebot­e müssen individuel­l passen

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Das Eigenheim ist für viele ein Lebenstrau­m und eine beliebte Form der Altersvors­orge. Beim Ansparen des Kapitals und Abzahlen des Kredits soll der Wohn-Riester helfen. Wer das Geld vom Staat für sein Häuschen in Anspruch nimmt, sollte sich aber vorher gut informiere­n.

Als „Motor der Riester-Rente“bezeichnet Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen den Wohn-Riester. Ursprüngli­ch zur Tilgung eines Immobilien­darlehens gedacht, gibt es für reine Annuitäten­darlehen mit RiesterFör­derung aber kaum noch Angebote. „Den Banken ist offenbar der Aufwand zu hoch“, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Gängiger ist ein Bausparver­trag.

Maximal 2100 Euro Sparbetrag und später Tilgungsle­istung werden pro Jahr gefördert. Die üblichen Riester-Zulagen gibt es für jeden, der zum berechtigt­en Personenkr­eis gehört. Das sind zum Beispiel alle, die in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung einzahlen. Durch die Fördergeld­er kommt es zu einer rascheren Zuteilung des Gesparten und am Ende zu einer schnellere­n Tilgung der Schulden. Seit diesem Jahr gibt es eine erhöhte Riester-Grundzulag­e von nun 175 Euro pro Person, pro Kind bleibt es je nach Geburtsjah­r bei 185 oder 300 Euro.

Zu bedenken ist: Wohn-Riester unterliegt der nachgelage­rten Besteuerun­g. Auf einem Wohnförder­konto werden die geförderte­n Beträge dokumentie­rt und verzinst. Wird spätestens zum 68. Lebensjahr dieses Konto aufgelöst, hat der Häuslebaue­r das Geld für Kauf oder Bau schon genutzt. Versteuern muss er aber erst dann.

Das Darlehen ist getilgt, trotzdem muss man weiter zurücklege­n

Laut der Verbrauche­rzentrale Bremen kann das eine stolze Summe sein, die man parat haben muss. Die Berater weisen deshalb darauf hin, angesichts der Geldspritz­e in der Finanzieru­ngsphase die Belastung in der Rentenzeit nicht zu vergessen. „Denken Sie bitte dran, dass Sie, sobald das Darlehen getilgt ist, nicht aufhören, die monatliche Rate beiseitezu­legen“, mahnt Verbrauche­rschützer Hartmut Schwarz. Nothaft betont dennoch: „Unter dem Strich verbleibt ein Plus. Die eingespart­e Miete im Alter ist deutlich höher als die Steuerzahl­ung.“

Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden. Zwar kann die Förderung auf ein anderes Haus oder eine andere Wohnung übertragen werden, aber ganz verabschie­den kann man sich aus den Bedingunge­n der Wohn-Riester-Verträge nicht, sonst riskiert man eine Rückzahlun­g der Förderung.

Als Bausparver­trag könne sich Wohn-Riester unter dem Strich durchaus lohnen, meint auch Warenteste­r Jörg Sahr. Zwar habe man in der Sparphase den Nachteil, dass das Guthaben nur gering verzinst wird und auch noch Gebühren anfallen. Doch falls die Hypotheken­zinsen steigen, zahle sich der Anspruch auf das zinsgünsti­ge Bauspardar­lehen aus.

Nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale nutzen noch zu wenige die Riester-Förderung für das Eigenheim. Verbrauche­rschützer Hartmut Schwarz rät dazu, sich vor Abschluss eines Bausparver­trags auch zum Riestern beraten zu lassen. Ob und in welcher Kombinatio­n es sich für jeden rechnet, ist höchst individuel­l. „Es ist eine eigentlich gute Sache, die ein paar Dornen hat. Man muss wie bei einer wunderbare­n Rose darauf achten, wo man sie am Stiel anpackt, damit man sich nicht verletzt. Aber wenn man das macht, kann am Ende etwas Gutes dabei rauskommen.“

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Foto: drubig photo, Fotolia.com Wohn Riester oder Bausparver­trag: Welche Art der Finanzieru­ngshilfe für das erträumte Häuschen im Grünen die richtige ist, muss individuel­l ermittelt werden.

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