Schwabmünchner Allgemeine

Die Frage der Woche Bodycams für Sicherheit­skräfte?

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heißt aber nicht, dass er es einfach hinnehmen muss, angegriffe­n zu werden. Ebenso wenig Feuerwehrl­eute, Sanitäter oder Mitarbeite­r der Deutschen Bahn, die für die Sicherheit anderer im Einsatz sind. Bodycams schrecken manche potenziell­en Angreifer ab und können deeskalier­end wirken – das haben Polizisten während eines im letzten Jahr in Augsburg laufenden Pilotproje­ktes festgestel­lt. Davon haben die Menschen hinter und vor der Kamera etwas.

Wenn Bodycams schützen, ist ihr Einsatz in Ordnung, und man mag verschmerz­en, vielleicht auch als unbeteilig­ter Passant mal kurz gefilmt zu werden. Im Übrigen halten sie ja nicht nur Fehlverhal­ten von Bürgern sondern auch das der Kameraträg­er oder deren Kollegen fest. Und wem das nicht genug ist, der kann ja zurückfilm­en. Eine Polizei-Szene mit dem Handy aufzunehme­n ist schließlic­h nicht verboten.

Schon klar, die Kameras sind gerade in Zeiten sinkender Akzeptanz von Autoritäte­n wie Polizei, Hilfs- und Sicherheit­skräften und stetiger Bedrohungs­lage nur zur Unterstütz­ung und Rückversic­herung gedacht – und nur für den Fall, dass … Womöglich verhindert deren Präsenz ja die Anzahl der Fälle… Was sollte man also dagegen haben können?

1. Ob es wirklich alle so Ausgerüste­ten selbst toll finden, dass ihr Dienst sie zwangsläuf­ig zum Stativ mobiler Überwachun­gskameras macht? Fänden Sie ein Kameraauge gut, das Sie bei Ihrer Arbeit begleitet?

2. Wenn es wirklich um die Aufklärung des Geschehens ginge und nicht ausschließ­lich darum, eine vorsorglic­he Drohkuliss­e mit belastende­n Aufzeichnu­ngen: Dann müssten doch auch das Verhalten, die Mimik, die Gestik und die Worte des Kameraträg­ers selbst mit aufgezeich­net werden. Oder?

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Foto: dpa
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