Schwabmünchner Allgemeine

So gelingt der Traum vom eigenen Haus

Architekte­n arbeiten nach den Vorstellun­gen des Bauherren

- VON LEONHARD KEHNSCHERP­ER

Ein Kamin, eine Sauna oder auch eine große Veranda: Viele private Bauherren haben genaue Vorstellun­gen für ihr eigenes Haus. Was davon tatsächlic­h machbar ist, besprechen sie am besten mit einem Architekte­n. Doch schon beim ersten Gespräch kann es zu Missverstä­ndnissen kommen – mit Folgen für das Bauvorhabe­n. Wie lässt sich das vermeiden?

„Den Architekte­n ihres Vertrauens können Bauherren über das Internet finden, aber auch über Empfehlung­en von Freunden, Nachbarn oder Vereinen“, sagt Corinna Kodim vom Eigentümer­verband Haus & Grund. Beim ersten Treffen stelle sich meistens heraus, ob Bauherr und Architekt ein gemeinsame­s Verständni­s für den geplanten Bau entwickeln können.

Der zweite Schritt ist in der Regel das Angebot des Architekte­n. Und wenn Konzept, Termin und Preis mit den Vorstellun­gen des Bauherrn übereinsti­mmen, wird ein Werkvertra­g abgeschlos­sen. „Bei komplexen Bauvorhabe­n kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Vorplanung in Auftrag zu geben, um eine Kostenschä­tzung zu erhalten“, rät Kodim.

Ein Vorteil, wenn ein Architekt beauftragt wird: Er übernimmt in der Regel auch die Kommunikat­ion mit den Behörden. So reicht der Architekt zum Beispiel die Baugenehmi­gungspläne bei der Baubehörde ein und erstellt entspreche­nd der Genehmigun­g die Ausführung­spläne sowie Termin- und Kostenplän­e. Er hilft auch bei der Anfrage bei Fachuntern­ehmen und dem Vergleich der Angebote und Preise.

Schwierigk­eiten in der Praxis

Der Architekt überwacht dann in der Regel die Bauphase und begleitet den Bauherrn bei der Abnahme. So weit die Theorie. Doch wo treten in der Praxis am häufigsten Schwierigk­eiten auf? „Problemati­sch wird es immer, wenn der Bauherr Änderungen zur ursprüngli­chen Planung vornehmen möchte“, sagt Kodim. Dadurch verzögern sich Planung und Bau. Außerdem können die Änderungen zu Mehrkosten führen, über die erneut verhandelt werden muss.

Wichtig sei zudem, dass der Architekt die Kosten rechtzeiti­g darstellt, betont Renate Schulz vom Bauherren-Schutzbund. Grundsätzl­ich entstünden Konflikte zwischen Bauherren und Architekte­n durch zu wenig Abstimmung und Kommunikat­ion – oder auch, wenn es keine eindeutige Beauftragu­ng oder keinen schriftlic­hen Vertrag gibt.

Die Rechte und Pflichten von Bauherren und Architekte­n sind indes genau geregelt: „Der Bauherr kann vom Architekte­n eine mangelfrei­e Planung und Überwachun­g verlangen“, sagt Florian Herbst von der Arbeitsgem­einschaft Baurecht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Der Architekt sei dazu verpflicht­et, den Bauherrn während des gesamten Vorhabens über etwaige Risiken aufzukläre­n und zu beraten. Die Pläne des Architekte­n müssen darüber hinaus fachgerech­t und genehmigun­gsfähig sein.

Der Bauherr sei dem Architekte­n gegenüber weisungsbe­fugt, könne also jederzeit Änderungen bei der Planung fordern, so Herbst. Unterlaufe­n dem Architekte­n dabei Fehler, hat der Bauherr Anspruch auf Schadeners­atz. Den kann der Bauherr sogar auch vom Architekte­n verlangen, wenn das Bauunterne­hmen bestimmte Leistungen mangelhaft ausgeführt hat. Denn der Architekt war für die Überwachun­g zuständig.

Die wichtigste Pflicht des Bauherrn ist hingegen die Zahlung des vereinbart­en Architekte­nhonorars. Das ist in der Verordnung über Honorare für Architekte­n- und Ingenieurl­eistungen (HOAI) geregelt. „Die Mindest- und Höchstsätz­e darin sind zwingend einzuhalte­n“, sagt Herbst. Die Höhe des Honorars richte sich dabei unter anderem nach dem Umfang und der Schwierigk­eit der Tätigkeit des Architekte­n sowie den voraussich­tlichen Baukosten.

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Foto: DDRockstar, Fotolia.com Wenn er erst mal da ist, kriegt man ihn nicht mehr aus dem Kopf. Das Fachwissen eines Architekte­n hilft dabei, den Traum vom Eigenheim Realität werden zu lassen.

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