Ärger am Klinikum: Was die Parküberwacher sagen
Eine Privatfirma kontrolliert die Parkplätze am Klinikum. Ein Mann, der seinen Vater aus dem Krankenhaus abholte, fühlt sich vom Unternehmen ungerecht behandelt. Das hat nun den Inkassoauftrag gegen ihn zurückgezogen
Nachdem unsere Zeitung über einen Streit um die Parküberwacher am Klinikum berichtet hatte, hat sich nun das zuständige Unternehmen „Park & Control“geäußert. Die Firma wurde 2012 von ihrer Muttergesellschaft Apcoa eingesetzt, um die Parkplätze am Großkrankenhaus zu kontrollieren, inklusive jener in der Tiefgarage. Wie berichtet, hatte sich ein Leser unserer Zeitung beschwert, der sich von Park & Control ungerecht behandelt fühlt.
Er hatte seinen Vater am 6. Dezember aus dem Klinikum abgeholt und sein Auto in der Tiefgarage auf einem für Rollstuhlfahrer ausgewiesenen Parkplatz abgestellt, da sein Vater zu jener Zeit gehunfähig und auf einen Rollstuhl angewiesen war. Als er seinen Vater zum Auto brachte, stellte er verdutzt fest, dass er ein Knöllchen erhalten hatte und 35 Euro dafür zahlen sollte, dass er keinen Ausweis für Rollstuhlfahrer im Auto ausgelegt hatte.
Zwar habe man ihm in der Geschäftsstelle der Firma im Erdgeschoss des Klinikums geraten, einen Erklärungsbogen zu dem Vorfall auszufüllen und erst einmal zu warten, doch Monate später habe er dann kommentarlos eine Rechnung samt Mahngebühr erhalten, sagt er. Als er darauf die Hauptforderung von 35 Euro ohne Mahngebühren überwies, weil er deren Begleichung nicht einsah, war die Sache nicht geregelt. Stattdessen schickte ihm ein Inkassounternehmen eine erneute die auch die 35 Euro beinhaltete, die der Mann schon gezahlt hatte. Dieses Geschäftsgebaren, sagt er, halte er für unerhört.
Von Seiten Park & Control heißt es nun, man bedaure den Umstand des Mannes und seines Vaters in der akuten Situation.
Jeder Parkende, bei dem die Einhaltung der geltenden Parkregeln vor Ort nicht geprüft werden könne, weil er keine Parkscheibe und keinen Behindertenausweis eingelegt habe, erhalte einen Zettel mit Vermerk zur Vertragsstrafe an seinem Auto. Dies diene vor allem dazu, unberechtigte Parker von den dringend benötigten Behindertenparkplätzen fernzuhalten, so das Unternehmen. Da der Mann keinen Behindertenausweis oder eine Notfallbescheinigung nachgereicht habe und für Park & Control so keine Parkberechtigung ersichtlich gewesen sei, sei auch sein Stornierungsantrag abgelehnt worden.
Und da das Geld nicht rechtzeitig überwiesen worden sei, habe der Mann eine erneute Zahlungsaufforderung erhalten samt weiteren Kosten von 2,50 für den Mehraufwand. Als diese Zahlung nicht zu der zweiten gesetzten Frist eingetroffen sei, habe man den Fall an ein InkassoUnternehmen übergeben. Einen Tag nach der gesetzten Frist sei zwar eine Zahlung eingetroffen, jeRechnung, doch sei auf dem Überweisungsträger die dazugehörige Vorgangsnummer nicht angegeben worden. So habe man die verspätete Zahlung zunächst dem Vorgang nicht zuordnen und den Inkassoauftrag nicht zurückziehen können. Das Inkassoverfahren sei inzwischen jedoch eingestellt worden.
Soweit die Schilderung des Unternehmens, die insofern erstaunlich ist, als dass der Mann die Überweisung am 7. März online veranlasst hat, also vier Tage vor der gesetzten Frist am 11. März. Auch die Vorgangsnummer, die, so sagt es das Unternehmen, nicht angegeben worden sein soll, ist zumindest auf dem Kontoauszug des Mannes, der unserer Redaktion vorliegt, eindeutig vermerkt.
Das Unternehmen sagt, man bedauere den Umstand