Schwabmünchner Allgemeine

Ärger am Klinikum: Was die Parküberwa­cher sagen

Eine Privatfirm­a kontrollie­rt die Parkplätze am Klinikum. Ein Mann, der seinen Vater aus dem Krankenhau­s abholte, fühlt sich vom Unternehme­n ungerecht behandelt. Das hat nun den Inkassoauf­trag gegen ihn zurückgezo­gen

- VON JAN KANDZORA

Nachdem unsere Zeitung über einen Streit um die Parküberwa­cher am Klinikum berichtet hatte, hat sich nun das zuständige Unternehme­n „Park & Control“geäußert. Die Firma wurde 2012 von ihrer Muttergese­llschaft Apcoa eingesetzt, um die Parkplätze am Großkranke­nhaus zu kontrollie­ren, inklusive jener in der Tiefgarage. Wie berichtet, hatte sich ein Leser unserer Zeitung beschwert, der sich von Park & Control ungerecht behandelt fühlt.

Er hatte seinen Vater am 6. Dezember aus dem Klinikum abgeholt und sein Auto in der Tiefgarage auf einem für Rollstuhlf­ahrer ausgewiese­nen Parkplatz abgestellt, da sein Vater zu jener Zeit gehunfähig und auf einen Rollstuhl angewiesen war. Als er seinen Vater zum Auto brachte, stellte er verdutzt fest, dass er ein Knöllchen erhalten hatte und 35 Euro dafür zahlen sollte, dass er keinen Ausweis für Rollstuhlf­ahrer im Auto ausgelegt hatte.

Zwar habe man ihm in der Geschäftss­telle der Firma im Erdgeschos­s des Klinikums geraten, einen Erklärungs­bogen zu dem Vorfall auszufülle­n und erst einmal zu warten, doch Monate später habe er dann kommentarl­os eine Rechnung samt Mahngebühr erhalten, sagt er. Als er darauf die Hauptforde­rung von 35 Euro ohne Mahngebühr­en überwies, weil er deren Begleichun­g nicht einsah, war die Sache nicht geregelt. Stattdesse­n schickte ihm ein Inkassount­ernehmen eine erneute die auch die 35 Euro beinhaltet­e, die der Mann schon gezahlt hatte. Dieses Geschäftsg­ebaren, sagt er, halte er für unerhört.

Von Seiten Park & Control heißt es nun, man bedaure den Umstand des Mannes und seines Vaters in der akuten Situation.

Jeder Parkende, bei dem die Einhaltung der geltenden Parkregeln vor Ort nicht geprüft werden könne, weil er keine Parkscheib­e und keinen Behinderte­nausweis eingelegt habe, erhalte einen Zettel mit Vermerk zur Vertragsst­rafe an seinem Auto. Dies diene vor allem dazu, unberechti­gte Parker von den dringend benötigten Behinderte­nparkplätz­en fernzuhalt­en, so das Unternehme­n. Da der Mann keinen Behinderte­nausweis oder eine Notfallbes­cheinigung nachgereic­ht habe und für Park & Control so keine Parkberech­tigung ersichtlic­h gewesen sei, sei auch sein Stornierun­gsantrag abgelehnt worden.

Und da das Geld nicht rechtzeiti­g überwiesen worden sei, habe der Mann eine erneute Zahlungsau­fforderung erhalten samt weiteren Kosten von 2,50 für den Mehraufwan­d. Als diese Zahlung nicht zu der zweiten gesetzten Frist eingetroff­en sei, habe man den Fall an ein InkassoUnt­ernehmen übergeben. Einen Tag nach der gesetzten Frist sei zwar eine Zahlung eingetroff­en, jeRechnung, doch sei auf dem Überweisun­gsträger die dazugehöri­ge Vorgangsnu­mmer nicht angegeben worden. So habe man die verspätete Zahlung zunächst dem Vorgang nicht zuordnen und den Inkassoauf­trag nicht zurückzieh­en können. Das Inkassover­fahren sei inzwischen jedoch eingestell­t worden.

Soweit die Schilderun­g des Unternehme­ns, die insofern erstaunlic­h ist, als dass der Mann die Überweisun­g am 7. März online veranlasst hat, also vier Tage vor der gesetzten Frist am 11. März. Auch die Vorgangsnu­mmer, die, so sagt es das Unternehme­n, nicht angegeben worden sein soll, ist zumindest auf dem Kontoauszu­g des Mannes, der unserer Redaktion vorliegt, eindeutig vermerkt.

Das Unternehme­n sagt, man bedauere den Umstand

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Foto: S. Wyszengrad Der Parkplatz wird von der Firma „Park & Control“überwacht.

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