Schwabmünchner Allgemeine

Freispruch nach tödlichem Badeunfall

Mädchen war im Freibad ertrunken

- Kulmbach

Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Badeunfall eines Mädchens in Oberfranke­n ist der angeklagte Bademeiste­r freigespro­chen worden. Eine Betreuerin, die ebenfalls wegen fahrlässig­er Tötung angeklagt war, wurde am Donnerstag vom Amtsgerich­t Kulmbach aber schuldig gesprochen. Gegen sie wurde eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbe­halt ausgesproc­hen, außerdem muss sie als Geldauflag­e 1000 Euro an den Kinderschu­tzbund zahlen. Konkret bedeutet die Verwarnung mit Strafvorbe­halt: Die Frau bleibt ohne Strafe, wenn sie sich zwei Jahre nichts zuschulden kommen lässt.

Das Mädchen war im Sommer 2014 bei einem Freibad-Ausflug mit ihrer Turngruppe in Himmelkron (Landkreis Kulmbach) untergegan­gen und bewusstlos geworden. Die Achtjährig­e starb knapp eine Woche später im Krankenhau­s.

Ursprüngli­ch hatte die Staatsanwa­ltschaft gegen die Betreuerin Anklage wegen fahrlässig­er Tötung erhoben, im Verlauf des Prozesses war sie jedoch von diesen Vorwürfen abgerückt. Einzig die Eltern als Nebenkläge­r hielten am Vorwurf fest. Deren Anwälte wollen prüfen, ob das Urteil angefochte­n werden soll.

Richterin Sieglinde Tettmann sagte, die Betreuerin habe ihre Aufsichtsp­flicht nicht am Unglücksta­g verletzt, sondern zuvor: Denn es sei unklar gewesen, ob das Mädchen schwimmen kann. Die Betreuerin hätte sich bei den Eltern rückversic­hern müssen. Und die Eltern hätten darauf hinweisen müssen, dass das Kind nicht schwimmen konnte. Die Betreuerin hatte ausgesagt, dass das Kind selbst behauptet habe, es könne schwimmen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany