Schwabmünchner Allgemeine

Sohn nach Mordverdac­ht auf freiem Fuß

Wurde eine 91-Jährige vergiftet? Gutachten liefert keinen Beweis

- Diedorf

Wende im Fall des mutmaßlich­en Mordversuc­hs in einem Diedorfer Pflegeheim: Nach rund zwei Monaten in Untersuchu­ngshaft ist der 63-jährige Tatverdäch­tige wieder freigelass­en worden. Das bestätigte die Staatsanwa­ltschaft auf Anfrage. Die Ermittler haben den Verdacht, dass er versucht haben soll, seine 91-jährige Mutter, die vorübergeh­end in dem Heim gepflegt wurde, zu töten.

Es gab Anhaltspun­kte dafür, dass er ihr das Hormon Insulin verabreich­t haben soll, das eigentlich zuckerkran­ke Menschen nehmen müssen. Es kann in höheren Dosen tödlich sein. Allerdings ergaben Untersuchu­ngen in der Rechtsmedi­zin, deren Ergebnisse inzwischen vorliegen, bislang keinen Beleg für diesen Verdacht. Anlass für die Ermittlung­en der Kripo war ein Vorfall im Januar. Die Seniorin, die nach einem Klinikaufe­nthalt in der Kurzzeitpf­lege des Heims in Diedorf (Kreis Augsburg) untergebra­cht war, hatte nachts plötzlich Schaum vor dem Mund. Eine Pflegekraf­t bemerkte das und schlug Alarm. Ärzte äußerten hinterher den Insulin-Verdacht.

Der 63-Jährige hatte seine Muter am Abend vor dem Vorfall besucht. Rund eine Woche nach der Tat wurde der Sohn festgenomm­en, ein Richter erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Der Mann hatte sich, wie Nachbarn berichten, gut um seine in Dinkelsche­rben lebende Mutter gekümmert. Sie waren deshalb verwundert, als der Vorwurf aufkam. Die Ermittlung­en in dem Fall laufen offensicht­lich auch nach der Freilassun­g des 63-jährigen Mannes, der von Anwalt Ralf Schönauer vertreten wird, noch. Für eine Untersuchu­ngshaft ist laut Gesetz ein „dringender Tatverdach­t“erforderli­ch. Weil das auch nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft derzeit nicht mehr der Fall ist, beantragte sie beim Amtsgerich­t die Aufhebung des Haftbefehl­s.

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