Wenn der Klügere nicht nachgibt
Verkehr Auf einer engen Straße in Klosterlechfeld ist für einen Bus und ein Auto zu wenig Platz. Weil sich die beiden Fahrer nicht einigen können, wer ein Stück zurückfährt, greift die Polizei ein
Klosterlechfeld Betrunkene Autofahrer, Unfallfluchten, Diebstähle – all das sind fast schon alltägliche Einsätze für Polizeibeamte. Was sich allerdings am Mittwochnachmittag in Klosterlechfeld ereignet hat, bezeichnet Robert Künzel, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Schwabmünchen, als „absolute Ausnahme“.
Ein Autofahrer war auf der Obermeitinger Straße unterwegs, als ihm ein Regionalbus entgegenkam. Das Problem: Die Straße ist für die beiden Fahrzeuge einfach zu eng. Sowohl der Autofahrer als auch der Busfahrer schalteten auf stur und konnten sich nach Angaben von Künzel nicht darauf einigen, wer denn nun Vorfahrt habe. Ein Stück zurücksetzen und den anderen vorbeilassen, kam für keinen der beiden infrage. Ein Ausweichen auf die angrenzende Wiese offenbar auch nicht. Da der Klügere nicht nachgab, blieb nur eine Lösung übrig: Eine übergeordnete Behörde musste den Sachverhalt klären – also riefen die beiden Streithähne die Schwabmünchner Polizei zu Hilfe.
Die Beamten fanden schnell eine Lösung. Nach einem laut Polizeibericht klärenden Gespräch lotsten sie den Autofahrer in eine nahegelegene Ausweichbucht. Daraufhin konnte der Bus die Stelle passieren und der Verkehr lief wieder reibungslos. Schwabmünchens stellvertretender Polizeichef Künzel sprach von einer „kindischen Aktion“, da die Beamten deutlich wichtigere Aufgaben zu erledigen haben.
Doch welcher Verkehrsteilnehmer hatte in dieser speziellen Situation Recht und wie hätte richtig reagiert werden müssen? Wer auf die linke Spur wegen eines Hindernisses, beispielsweise eines parkenden Autos, wechseln muss, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, sagt Künzel. Doch in Klosterlechfeld war weder ein Auto das Problem noch war die Fahrbahn anderweitig verengt. Die Obermeitinger Straße, die Klosterlechfelds Bürgermeister Rudolf Schneider vor wenigen Wochen als Wallfahrtsweg bezeichnete, hat keinen Mittelstreifen und ist für ein Auto und einen Bus zu schmal. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich deshalb laut Künzel selbst einig werden, wer Vorfahrt hat, da sie in diesem speziellen Fall nicht geregelt sei. Ein Blick in die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung hätte den beiden Verkehrsteilnehmern gut getan, denn diese besagt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Eine Strafe müssen übrigens weder Bus- noch Autofahrer befürchten. Nur wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Anzeige erstattet hätte, würde ein Nötigungsdelikt im Raum stehen, so Künzel. Aber eine solche Verkehrsbehinderung habe es nicht gegeben.