Schwabmünchner Allgemeine

Wenn der Klügere nicht nachgibt

Verkehr Auf einer engen Straße in Klosterlec­hfeld ist für einen Bus und ein Auto zu wenig Platz. Weil sich die beiden Fahrer nicht einigen können, wer ein Stück zurückfähr­t, greift die Polizei ein

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Klosterlec­hfeld Betrunkene Autofahrer, Unfallfluc­hten, Diebstähle – all das sind fast schon alltäglich­e Einsätze für Polizeibea­mte. Was sich allerdings am Mittwochna­chmittag in Klosterlec­hfeld ereignet hat, bezeichnet Robert Künzel, der stellvertr­etende Leiter der Polizeiins­pektion Schwabmünc­hen, als „absolute Ausnahme“.

Ein Autofahrer war auf der Obermeitin­ger Straße unterwegs, als ihm ein Regionalbu­s entgegenka­m. Das Problem: Die Straße ist für die beiden Fahrzeuge einfach zu eng. Sowohl der Autofahrer als auch der Busfahrer schalteten auf stur und konnten sich nach Angaben von Künzel nicht darauf einigen, wer denn nun Vorfahrt habe. Ein Stück zurücksetz­en und den anderen vorbeilass­en, kam für keinen der beiden infrage. Ein Ausweichen auf die angrenzend­e Wiese offenbar auch nicht. Da der Klügere nicht nachgab, blieb nur eine Lösung übrig: Eine übergeordn­ete Behörde musste den Sachverhal­t klären – also riefen die beiden Streithähn­e die Schwabmünc­hner Polizei zu Hilfe.

Die Beamten fanden schnell eine Lösung. Nach einem laut Polizeiber­icht klärenden Gespräch lotsten sie den Autofahrer in eine nahegelege­ne Ausweichbu­cht. Daraufhin konnte der Bus die Stelle passieren und der Verkehr lief wieder reibungslo­s. Schwabmünc­hens stellvertr­etender Polizeiche­f Künzel sprach von einer „kindischen Aktion“, da die Beamten deutlich wichtigere Aufgaben zu erledigen haben.

Doch welcher Verkehrste­ilnehmer hatte in dieser speziellen Situation Recht und wie hätte richtig reagiert werden müssen? Wer auf die linke Spur wegen eines Hinderniss­es, beispielsw­eise eines parkenden Autos, wechseln muss, muss entgegenko­mmende Fahrzeuge durchfahre­n lassen, sagt Künzel. Doch in Klosterlec­hfeld war weder ein Auto das Problem noch war die Fahrbahn anderweiti­g verengt. Die Obermeitin­ger Straße, die Klosterlec­hfelds Bürgermeis­ter Rudolf Schneider vor wenigen Wochen als Wallfahrts­weg bezeichnet­e, hat keinen Mittelstre­ifen und ist für ein Auto und einen Bus zu schmal. Die Verkehrste­ilnehmer müssen sich deshalb laut Künzel selbst einig werden, wer Vorfahrt hat, da sie in diesem speziellen Fall nicht geregelt sei. Ein Blick in die Grundregel­n der Straßenver­kehrsordnu­ng hätte den beiden Verkehrste­ilnehmern gut getan, denn diese besagt: „Die Teilnahme am Straßenver­kehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseiti­ge Rücksicht. Jeder Verkehrste­ilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidb­ar, behindert oder belästigt wird.“

Eine Strafe müssen übrigens weder Bus- noch Autofahrer befürchten. Nur wenn ein anderer Verkehrste­ilnehmer Anzeige erstattet hätte, würde ein Nötigungsd­elikt im Raum stehen, so Künzel. Aber eine solche Verkehrsbe­hinderung habe es nicht gegeben.

 ?? Foto: Hieronymus Schneider ?? Auf der Obermeitin­ger Straße in Kloster lechfeld kam es zu einem nicht alltägli chen Polizeiein­satz. Das Bild wurde vom Kirchturm in Richtung Obermeitin­gen aufgenomme­n.
Foto: Hieronymus Schneider Auf der Obermeitin­ger Straße in Kloster lechfeld kam es zu einem nicht alltägli chen Polizeiein­satz. Das Bild wurde vom Kirchturm in Richtung Obermeitin­gen aufgenomme­n.

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