Betrug in Therme endet fast in Haft
Ein Pärchen lässt es sich gut gehen und drückt sich ohne zu zahlen an der Kasse vorbei
So ein Besuch in der Therme Bad Wörishofen kann ganz schön ins Geld gehen: Je 30 Euro bezahlte der 59-jährige Neu-Ulmer für sich und seine drei Jahre jüngere Partnerin, um im Winter 2016 einen Abend lang entspannen zu können.
Und offenbar hatte die beiden ihr Wellness-Aufenthalt auch hungrig und durstig gemacht: Exakt 84,40 Euro hatten sich auf ihrem „Schlüssel“angesammelt, mit dem beim Verlassen der Therme alle angefallenen Kosten abgerechnet werden.
Beziehungsweise: werden sollten. Denn der 59-Jährige habe, so sagte er zumindest gestern vor dem Memminger Amtsgericht aus, „ganz spontan“die Idee gehabt, dass er seine Freundin einladen wollte. Er nahm also beide Schlüssel an sich, während seine Freundin wartete.
Der Saunafan aus Neu-Ulm gab auch einen der Schlüssel zurück – aber eben genau den ohne Umsätze, und machte sich aus dem Staub, ohne die Rechnung zu bezahlen.
Nach der gleichen Masche ging er dann einen Monat später noch einmal vor – diesmal hatte das Pärchen für 82 Euro konsumiert.
Im Februar 2017 stand der NeuUlmer dann erneut an der Kasse, seine Freundin war auch diesmal schon an der Kasse vorbeigegangen. Da erinnerte sich eine ThermenMitarbeiterin an der Kasse an den großen, korpulenten Mann – und der Sicherheitsdienst griff zu, auch wenn der Neu-Ulmer diesmal seine Rechnung bezahlt hatte.
Habe seine Freundin in allen Fällen wirklich nichts mitbekommen, fragte Amtsrichterin Barbara Roßdeutscher. Nein, ganz bestimmt nicht, so was würde sie nie tun, beteuerte sie unter Tränen. Und ihr Freund bestätigte dies in seinem umfassenden Geständnis: „Es tut mir leid, dass ich meine Freundin da mit reingezogen habe. Ich weiß nicht, was mich geritten hat ...“
So ganz überzeugt war Amtsrichterin Roßdeutscher zwar offenbar nicht, dennoch stellte sie das Verfahren gegen die 61-Jährige ein, nachdem ihr Partner alle Schuld auf sich genommen hatte.
Nicht so leicht kam jedoch der 59-jährige Angeklagte davon. Denn der Mann hat ein langes Vorstrafenregister, das von kleineren Betrügereien bis zu Ladendiebstählen reicht. Aber auch einen vorsätzlichen Bankrott, Unterschlagung und Betrug hat der ehemalige Gastwirt auf dem Kerbholz, der inzwischen „Finanzberater“als Beruf angibt.
Als solcher ist er derzeit aber nicht tätig – vielleicht auch, weil er seine eigenen Finanzen ganz und gar nicht im Griff zu haben scheint. Er selbst habe kein Einkommen und lebe von dem, was seine Partnerin und zwei mit im Haushalt lebende Kinder verdienen. Er könne auch gar nicht arbeiten, da er seine hochbetagten, kranken Eltern pflegen müsse. Dies, so Richterin Roßdeutscher, sei zwar ehrenwert, könne aber keineswegs bei sämtlichen Straftaten eine Strafe verhindern.
Diesmal sei es wohl die letzte Chance für die Justiz, hier noch einmal ein Auge zuzudrücken. Er bekam ein Jahr Gefängnisstrafe, die jedoch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne.