Schwabmünchner Allgemeine

Betrug in Therme endet fast in Haft

Ein Pärchen lässt es sich gut gehen und drückt sich ohne zu zahlen an der Kasse vorbei

- VON ALF GEIGER

So ein Besuch in der Therme Bad Wörishofen kann ganz schön ins Geld gehen: Je 30 Euro bezahlte der 59-jährige Neu-Ulmer für sich und seine drei Jahre jüngere Partnerin, um im Winter 2016 einen Abend lang entspannen zu können.

Und offenbar hatte die beiden ihr Wellness-Aufenthalt auch hungrig und durstig gemacht: Exakt 84,40 Euro hatten sich auf ihrem „Schlüssel“angesammel­t, mit dem beim Verlassen der Therme alle angefallen­en Kosten abgerechne­t werden.

Beziehungs­weise: werden sollten. Denn der 59-Jährige habe, so sagte er zumindest gestern vor dem Memminger Amtsgerich­t aus, „ganz spontan“die Idee gehabt, dass er seine Freundin einladen wollte. Er nahm also beide Schlüssel an sich, während seine Freundin wartete.

Der Saunafan aus Neu-Ulm gab auch einen der Schlüssel zurück – aber eben genau den ohne Umsätze, und machte sich aus dem Staub, ohne die Rechnung zu bezahlen.

Nach der gleichen Masche ging er dann einen Monat später noch einmal vor – diesmal hatte das Pärchen für 82 Euro konsumiert.

Im Februar 2017 stand der NeuUlmer dann erneut an der Kasse, seine Freundin war auch diesmal schon an der Kasse vorbeigega­ngen. Da erinnerte sich eine ThermenMit­arbeiterin an der Kasse an den großen, korpulente­n Mann – und der Sicherheit­sdienst griff zu, auch wenn der Neu-Ulmer diesmal seine Rechnung bezahlt hatte.

Habe seine Freundin in allen Fällen wirklich nichts mitbekomme­n, fragte Amtsrichte­rin Barbara Roßdeutsch­er. Nein, ganz bestimmt nicht, so was würde sie nie tun, beteuerte sie unter Tränen. Und ihr Freund bestätigte dies in seinem umfassende­n Geständnis: „Es tut mir leid, dass ich meine Freundin da mit reingezoge­n habe. Ich weiß nicht, was mich geritten hat ...“

So ganz überzeugt war Amtsrichte­rin Roßdeutsch­er zwar offenbar nicht, dennoch stellte sie das Verfahren gegen die 61-Jährige ein, nachdem ihr Partner alle Schuld auf sich genommen hatte.

Nicht so leicht kam jedoch der 59-jährige Angeklagte davon. Denn der Mann hat ein langes Vorstrafen­register, das von kleineren Betrügerei­en bis zu Ladendiebs­tählen reicht. Aber auch einen vorsätzlic­hen Bankrott, Unterschla­gung und Betrug hat der ehemalige Gastwirt auf dem Kerbholz, der inzwischen „Finanzbera­ter“als Beruf angibt.

Als solcher ist er derzeit aber nicht tätig – vielleicht auch, weil er seine eigenen Finanzen ganz und gar nicht im Griff zu haben scheint. Er selbst habe kein Einkommen und lebe von dem, was seine Partnerin und zwei mit im Haushalt lebende Kinder verdienen. Er könne auch gar nicht arbeiten, da er seine hochbetagt­en, kranken Eltern pflegen müsse. Dies, so Richterin Roßdeutsch­er, sei zwar ehrenwert, könne aber keineswegs bei sämtlichen Straftaten eine Strafe verhindern.

Diesmal sei es wohl die letzte Chance für die Justiz, hier noch einmal ein Auge zuzudrücke­n. Er bekam ein Jahr Gefängniss­trafe, die jedoch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

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