Parkett darf abgenutzt sein
Vermieter kann die Miete erhöhen
Berlin Wann ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt? Um diese Frage entbrennt regelmäßig Streit zwischen Vermietern und Mietern. Dabei zeigt die Rechtsprechung: Es kommt nicht immer auf den Zustand der Ausstattung einer Wohnung an. Denn ein historisches Fischgrät-Parkett ist immer hochwertig – und zwar unabhängig von seinem Zustand. Daher gilt es in der Regel auch als wohnwerterhöhendes Merkmal. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden (Az.: 211 C 236/16), wie die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes „Haus & Grund Berlin“berichtet. Eine höhere Miete kann deshalb rechtens sein.
In dem Fall wollte ein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sein Verlangen stützte er auch auf die hochwertige Ausstattung der
Der Boden war grau verfärbt
Altbauwohnung. So war dort ein alter Fischgrät-Echtholzparkettboden verlegt. Der Mieter wandte ein, dass der Boden in einem miserablen Zustand sei. Der gesamte Boden sei gräulich-schwarz verfärbt. Zwischen den Holzstäben existierten erhebliche Fehlstellen und Fugen.
Für das Gericht waren das aber keine Gründe, an der Hochwertigkeit des Bodens zu zweifeln. Ein solcher Boden sei, anders als Fertigparkett, aufgrund seiner besonderen Langlebigkeit als hochwertiges Parkett anzusehen. Der aktuelle Zustand des Parketts spiele bei dieser Bewertung keine Rolle. Deshalb sei ein Mietzuschlag von 56 Cent pro Quadratmeter gerechtfertigt.