Schwabmünchner Allgemeine

Parteien wollen NPD trockenleg­en

Auch der Bundestag spricht sich dafür aus, den Rechtsextr­emen den Geldhahn zuzudrehen

-

Berlin Es wird ernst für die NPD: Nach der Bundesregi­erung und dem Bundesrat will nun auch der Bundestag die rechtsextr­eme NPD von der staatliche­n Parteienfi­nanzierung ausschließ­en. Einen entspreche­nden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP billigte am Donnerstag­abend die große Mehrheit der Abgeordnet­en. Demnach soll das Parlament beim Bundesverf­assungsger­icht beantragen, dass die NPD für einen Zeitraum von zunächst sechs Jahren keine staatliche­n Gelder mehr erhält. „Für die NPD ist jeder Cent ein Cent zu viel“, sagte Unions-Fraktionsv­ize Stephan Harbarth (CDU). Doch was sind die Grundlagen des jetzigen Verfahrens?

Anfangv ergangenen Jahres entschied das Bundesverf­assungsger­icht, dass dieNPDnich­tv erboten werden könne – weil sie ganz einfach zu unbedeuten­d sei, um ihre verfassung­s feindliche­n Ziele in die Tat umzusetzen. Es war der zweite Versuch, der erste Vorstoß war 2003 gescheiter­t. Karlsruhe gab in seiner Entscheidu­ng von 2017 aber den Hinweis, die rechtsextr­eme Partei könne von der Parteien finanzieru­ng ausgeschlo­ssen werden.

Daraufhin machte sich der Gesetzgebe­r ans Werk: Durch eine im vergangene­n Jahr beschlosse­ne Änderung des Grundgeset­zes und des Parteienge­setzes wurde es den drei Verfassung­s organen Bundesregi­erung, Bundesrat und Bundestag ermöglicht, in Karlsruhe den Ausschluss verfassung­s feindliche­r Parteien von der staatliche­n Finanzieru­ng zu beantragen. Dafür wurden bereits einige Schritte eingeleite­t: Der Bundesrat hat bereits im Februar beschlosse­n, von der neuen gesetzlich­en Möglichkei­t Gebrauch zu machen. Dieselbe Entscheidu­ng fasste die Bundesregi­erung vergangene Woche.

Der Bundesrat arbeitet bereits an dem Antrag, dabei ist Gründlichk­eit geboten. Denn nur wenn die Verfassung­s feindlichk­eit derNPDgutb­e gründet ist, hat der Antrag Aussicht auf Erfolg. Dafür gibt es bereits eine Arbeitsgru­ppe der Länder, in der auch das Bundesinne­nministeri­um vertreten ist. Dabei muss auch gewährleis­tet sein, dass keine Erkenntnis­se von V-Leuten einfließen. Schon das Verbotsver­fahren von 2003 war an den zahlreiche­n V-Leuten der Verfassung­sschutzämt­er in der NPD gescheiter­t. Noch ist vollkommen unklar, wann die Angelegenh­eit vor das Bundesverf­assungsger­icht kommt.

Der Verbotsant­rag scheiterte zweimal

Newspapers in German

Newspapers from Germany