Schwabmünchner Allgemeine

Rote Linien des Grundgeset­zes

- VON MARTIN FERBER fer@augsbuirge­r allgemeine.de

Es ist ein Signal, dessen Botschaft in seiner Bedeutung wie Tragweite gar nicht hoch genug eingeschät­zt werden kann. Die rechtsextr­eme NPD muss zwar nach dem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts vom vergangene­n Jahr auf absehbare Zeit kein Verbot fürchten, da sie viel zu klein und unbedeuten­d ist, um ihre verfassung­s feindliche­n Ziele zu erreichen, aber weil sie dennoch erwiesener­maßen nicht auf dem Boden des Grundgeset­zes steht, kann ihr der freiheitli­ch-demokratis­che Rechtsstaa­t den Geldhahn abdrehen. Damit sitzt sie auf dem Trockenen.

Nach dem Bundesrat und der Bundesregi­erung hat sich nun auch der Bundestag diesem Weg angeschlos­sen, den die Karlsruher Hüter der Verfassung in ihrem Urteil ausdrückli­ch aufgezeigt haben. Mit großer Mehrheit beschloss das Parlament, vor dem Verfassung­sgericht den Ausschluss der NPD aus der staatliche­n Parteienfi­nanzierung zu beantragen. Die Botschaft ist unmissvers­tändlich: Die Feinde des Staates sollen nicht länger mit dem Geld der Steuerzahl­er hochgepäpp­elt und künstlich am Leben gehalten werden. Ohne die Mittel der staatliche­n Parteienfi­nanzierung wäre die chronisch erfolglose NPD längst pleite. Damit aber pervertier­t sich das System.

Das Grundgeset­z gibt die roten Linien vor. Werden diese überschrit­ten, endet die Toleranz des freiheitli­chen Rechtsstaa­tes. Ein klares Signal an alle anderen extremen Parteien.

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