Zwei Spielplätze mit neuem Schwung
Welche Ideen Untermeitingen für die Flächen vorschweben und wie viel das kosten soll
Die Neugestaltung zweier Spielplätze beschäftigte den Gemeinderat von Untermeitingen in der jüngsten Sitzung. Schon vor längerer Zeit hatte der Rat beschlossen, dass sich die Erneuerung auf zwei Spielplätze konzentrieren soll. Die Wahl fiel auf den Spielplatz in der Keltenstraße und auf den in der Lagerlechfelder Röthstraße. Carolin Schupp vom Architekturbüro Opla stellte nun die Pläne und deren Kosten vor.
Der Spielplatz in der Röthstraße soll aufgrund seiner guten Anbindung mit Geh- und Radwegen das Thema „Drehscheibe des Lechfelds“erhalten. Als Symbol dafür ist eine große, zentrale Holz-Drehscheibe als Spielgerät vorgesehen. Auch eine 30 Meter lange, extra leise Seilbahn und eine Kletterpyramide mit Vogelnestschaukel sollen Anziehungspunkte werden. Der Kleinkinderbereich wird mit Spielgeräten zum Thema Landwirtschaft ausgestattet. Der bereits bestehende Bolzplatz soll erhalten bleiben. Die Mehrheit der Gemeinderäte sprach sich gegen eine Einzäunung des Bolzplatzes aus. Zusammen mit der Installation von farbigen Asphaltbahnen für Bobby-Cars und Kinderräder sowie Rundbänken und der Bepflanzung schätzt Carolin Schupp die Kosten auf etwa 78 000 Euro.
In der Untermeitinger Keltenstraße sollen unattraktive, veraltete Spielgeräte beseitigt und durch einen Boulderfelsen ersetzt werden. Der Kleinkinderbereich soll mit Findlingen und Spielgeräten zum Thema „Bergziege“ausgestaltet werden. Dazu passend sind eine Bergkuppel aus Edelstahl, ein Kletterwald und ein Baumhaus vorgesehen. Für die größeren Kinder ist ein Badminton- oder Volleyballfeld geplant. Für diese Anlagen veranschlagen die Planer insgesamt knapp 85000 Euro. Bürgermeister Simon Schropp und Elfriede Lösch vom Bauamt wiesen aber darauf hin, dass die Gesamtkosten für beide Spielplätze mit Wegebau und Bepflanzung auf etwa 220000 Euro kommen werden. Die Finanzmittel dafür sind schon im Haushalt eingestellt. Alle Gemeinderäte stimmten dem Konzept zu. Peter Daake (Grüne) verwies auf die Notwendigkeit einer Regelung zur Altersbeschränkung und der Nutzungszeiten. Vorbehaltlich einer Änderung der Grünanlagensatzung einigte sich der Rat auf Spielzeiten bis 20 Uhr bei den Spielplätzen und bis 22 Uhr bei den Anlagen der „Grünen Mitte“. ● Für den Bau von 15 Sozialwohnungen an der Lechfelder Straße legte Architekt Matthias Weiland eine Gegenüberstellung der Kosten nach den Standards der Energieeinsparverordnung und der Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau vor. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile einigte sich das Gremium, die KfW-Förderung angesichts der Mehrkosten von etwa 53000 Euro nicht in Anspruch zu nehmen. Es wurde ein Mittelweg gefunden, der einen verbesserten EnEV-Standard mit verstärktem Ziegelmauerwerk und eine Luftwärmepumpe mit zusätzlicher Gasheizung bei zentraler Lüftungsanlage vorsieht. Die Kosten erhöhen sich dadurch um 11 100 Euro auf 82500 Euro. Eine thermische Solaranlage ist nach diesem Standard nicht notwendig. Gleichwohl regte Daake diese Zusatzoption für geschätzte Kosten von rund 33 300 Euro an. Die Energiekosten für diese Wohnanlage werden mit 2500 Euro pro Jahr veranschlagt.
● Für den Bereich der „Grünen Mitte“muss die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan aufstellen. Das Verwaltungsgericht hatte die zweite Änderung des Bebauungsplans Nummer 42 „Westlich des Lechrings 1“als Rechtsgrundlage für den Bereich der „Grünen Mitte“aufgehoben. Werner Dehm vom Architekturbüro Opla stellte die überarbeitete Fassung als eigenen Bebauungsplan Nr. 50 „Grüne Mitte“vor, dessen Aufstellung einstimmig beschlossen wurde. Dort wird es kein Baurecht geben, das Gebiet gilt als baurechtlicher Außenbereich, obwohl es in der Ortsmitte liegt. Gegen die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „An der Lechleite III“wurden weder von Privatpersonen, noch von Trägern öffentlicher Belange Einwände erhoben. Somit konnte der Plan einstimmig gebilligt und in einer Satzung beschlossen werden.
● Abgelehnt wurde die Planung für ein Mehrfamilienhaus in der Fuggerstraße, weil die Dachgauben bei vorgeschriebener Satteldachausführung die Abstandsflächen überschreiten würden. Ebenso wurde der Antrag auf Änderung der Ausführungsplanung für den Straßenbau im Eschenweg abgelehnt. Ein Anlieger wollte den Parkstreifen der Gemeinde wegen eines bereits angelegten drei Meter breiten Zugangs zum Haus verlegen lassen. Der Gemeinderat bestand bei einer Gegenstimme von Max Osterried auf der Beschränkung der üblichen Grundstückszufahrt von sechs Metern.