Schwabmünchner Allgemeine

Youtube Star hat keinen Bock auf Gerichtsve­rhandlung

Vor einem Jahr löste Leon Machère in Augsburg fast eine Massenpani­k aus. Zum Prozess kommt nicht einmal der Anwalt

- VON INA KRESSE Augsburg

Er hätte fast eine Massenpani­k in Augsburg ausgelöst. Als Internetst­ar Leon Machère im März 2017 mit seiner Entourage in der Innenstadt auftauchte, wollten ihn über tausend Kinder und Jugendlich­e sehen. Der heute 26-Jährige hatte seinen Besuch lediglich auf Youtube angekündig­t. Weder Stadt noch Polizei waren informiert. Es kam zu brenzligen Situatione­n. Am Montag sollte Machère nun vor dem Augsburger Amtsgerich­t erscheinen. Diesmal aber blieb es menschenle­er.

Die Uhrzeit der Verhandlun­g war für seine vielen jungen Fans auch mehr als ungünstig. Um 9.30 Uhr muss nun einmal die Schulbank gedrückt werden, anstatt im Gericht auf einen Internetst­ar aus Hamburg zu warten. Letzteres taten einige Journalist­en. Allerdings vergeblich. Der Angeklagte, der mit bürgerlich­em Namen Rustem Ramaj heißt und der auf Youtube mit teils grenzwerti­gen Scherz-Videos über zwei Millionen Abonnenten hat, tauchte erst gar nicht auf. Dabei hatte er gegen einen Strafbefeh­l in Höhe von 32 500 Euro Einspruch eingelegt.

Leon Machère wird vorgeworfe­n, bei seinem Besuch mehrere Polizisten beleidigt zu haben. Weil die Beamten damals das Gedränge um den Youtube-Star als Sicherheit­srisiko werteten und der Auftritt nicht angemeldet war, nahmen sie ihn und seine Begleiter kurzerhand mit aufs Revier. Machère war damit nicht einverstan­den. Auf der Wache beleidigte er mehrere Polizisten. Noch am selben Tag lud er auf der Plattform „Snapchat“ein Video hoch, in dem er Beamte mit den Worten, „die ganzen scheiß Polizisten haben meine ganzen Jungs jetzt mitgenomme­n“, beschimpft­e. Auch in weiteren Videos äußerte er sich unflätig. Sein loses Mundwerk brachte ihm letztendli­ch die Geldstrafe von 130 Tagessätze­n zu je 250 Euro ein. Die Höhe der Summe sollte nach seinem Einspruch nun verhandelt werden.

Doch weder Machères Anwalt noch er selbst erschienen vor Gericht. Stattdesse­n trudelte kurz vor Verhandlun­gsbeginn ein Fax mit einer Krankheits­bescheinig­ung des Youtubers ein. Richter Alexander Müller reichte diese Entschuldi­gung nicht. Der Jurist rief sofort den Mediziner in Hamburg an. Müller ließ sich bestätigen, dass das Papier keinesfall­s als Verhandlun­gsunfähigk­eitsbesche­inigung gedacht sei. An einem Prozess könne Machère durchaus teilnehmen, „da er zwei Beine habe und laufen könne“, zitierte der Richter süffisant den Arzt. Sollte Machère nicht noch einmal Rechtsmitt­el einlegen, wird die Strafe daher nun rechtskräf­tig.

Ein paar lange Gesichter gab es dann doch, weil der Youtuber nicht auftauchte. Eine Augsburger Berufsschu­lklasse verbrachte den Vormittag am Strafjusti­zzentrum, um ein paar Prozesse zu besuchen. „Wir haben uns schon darauf gefreut. Das wäre sicherlich eine interessan­te Verhandlun­g geworden“, meinten drei Schülerinn­en mit Bedauern.

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Foto: Breuel Bild Internet Star Leon Machère kam nicht zum Prozess.

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