Schwabmünchner Allgemeine

So klappt’s mit der Patchwork Familie

Verschiede­ne Namen können ein Problem sein. Experten raten, die richtigen Dokumente parat zu haben

-

Wenn Patchwork-Familien in den Urlaub fliegen wollen, gibt es ein großes Problem: Nicht nur Vater und Mutter haben oft unterschie­dliche Nachnamen – sondern manchmal auch die Kinder. Wer dann nicht alle notwendige­n Dokumente bei der Einreise vorweisen kann, bekommt schnell Probleme. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Was müssen Patchwork-Familien beachten?

Ob am Flughafen oder beim Grenzübert­ritt mit dem Auto – die unterschie­dlichen Namen von Eltern und Kindern sind das Problem. „Grenzpoliz­isten können nicht zuordnen, ob die Kinder wirklich zu den Eltern gehören“, sagt Eva Becker, Anwältin für Familienre­cht in Berlin. Wenn Eltern sich und die Kinder dann nicht richtig ausweisen können, kann die Grenzschut­zbehörde die Einreise und sogar Ausreise aus Deutschlan­d verweigern. Denn schnell steht der Verdacht der Kindesentf­ührung im Raum. Daher werden sogar bei Flügen innerhalb Deutschlan­ds bestimmte Papiere benötigt. Bei der Urlaubsbuc­hung an sich gibt es aber in der Regel keine Probleme. „In den Buchungssy­stemen von Reiseveran­staltern können Familienmi­tglieder mit unterschie­dlichen Namen geführt werden“, sagt Susanne Wohlgemuth vom Reiseveran­stalter FTI Touristik. Dafür sind nur die Ausweisdat­en mit Altersanga­be aller Mitreisend­en nötig.

Wo erfährt man, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind?

Welche Ausweispap­iere und zusätzlich­en Dokumente Patchwork-Familien brauchen, hängt vom Zielland ab. „Einige Länder haben eher lockere, andere sehr spezielle Einreisere­glungen“, sagt Iris Lohmüller vom Visa Dienst Bonn. Darüber sollten sich Familien schon weit im Voraus informiere­n, damit die Papiere bei Reisebegin­n auch alle da sind. Auskünfte bekommt man unter anderem bei Visadienst­en sowie den Konsulaten und Botschafte­n des jeweiligen Landes in Deutschlan­d. Auch der Reiseveran­stalter oder das Reisebüro haben eine Informatio­nspflicht, sagt Reiserecht­ler Paul Degott aus Hannover. Die jeweiligen Papiere sollten möglichst im Original vorliegen. Es gibt zwar die Möglichkei­t, vorläufige Ausweisdok­umente bei der Bundespoli­zei am Flughafen zu bekommen – doch die werden nicht immer anerkannt. „Manche Fluggesell­schaft verweigert die Beförderun­g trotz der Ersatzpapi­ere“, sagt Paul Degott.

Welche Dokumente braucht man, und wo bekommt man sie her?

Für Urlaubsrei­sen innerhalb Deutschlan­ds sollten Eltern immer eine Vollmacht des anderen Elternteil­s dabeihaben. „Es reicht, selbst ein Schreiben aufzusetze­n“, sagt Becker – mit Angaben zur Reisezeit, Adresse vom Urlaubsort, dem Namen des Kindes und natürlich der Unterschri­ft des anderen Elternteil­s. „Wichtig ist auch, immer eine Kopie vom Personalau­sweis des anderen dabeizuhab­en“, sagt Becker. Außerdem wird oft eine beglaubigt­e Kopie der Geburtsurk­unde von Kindern verlangt. Die gibt es im Standesamt gegen eine Verwaltung­sgebühr. Für Reisen ins Ausland kommt zur Vollmacht noch die ärztliche Vorsorgevo­llmacht hinzu. „Die ist wichtig, wenn im Urlaub akut etwas Medizinisc­hes entschiede­n werden muss“, sagt Becker. Auch sie kann selbst geschriebe­n werden.

Ab welchem Alter brauchen Kinder Ausweispap­iere?

Auch Kinder und sogar Neugeboren­e müssen sich ausweisen können. Personalau­sweise und Kinderreis­epässe gibt es daher bereits ab null Jahren. Für unter 16-Jährige wird das Einverstän­dnis beider Erziehungs­berechtige­n benötigt. Wenn nur ein Elternteil ihn beantragt, ist die Vollmacht des anderen notwendig. Auch wenn sich das Äußere von Säuglingen und Kleinkinde­rn im Wachstum schnell ändert: Ein aktuelles Foto ist für die Ausweispap­iere Pflicht.

Gibt es Länder, streng sind? die besonders

In einigen Ländern sind die Einreisebe­stimmungen für PatchworkF­amilien strenger als anderswo. Südafrika gehört dazu: Das Land hat noch immer ein großes Problem mit Menschenha­ndel. Damit Kindesentf­ührungen nicht einfach übersehen werden, verlangt Südafrika von Minderjähr­igen unter 18 Jahren neben einem Reisepass auch die beglaubigt­e Geburtsurk­unde und das Einverstän­dnis des anderen Elternteil­s als eidesstatt­liche Erklärung. Sie muss durch die südafrikan­ische Botschaft, das Generalkon­sulat, durch einen Notar oder von einer Behörde beglaubigt werden. „Die Erklärung darf bei der Einreise nach Südafrika nicht älter als vier Monate sein“, sagt Theresa Bay-Müller, Leiterin von South African Tourism Europa. Bei Adoptivkin­dern ist zusätzlich die Adoptionsu­rkunde notwendig. Besteht alleiniges Sorgerecht, wird der entspreche­nde Gerichtsbe­schluss über die Vormundsch­aft verlangt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany