Das verlockende Geschäft mit der Schwarzarbeit
Ein Unternehmer beschäftigte sechs Mitarbeiter in seiner Bodenbeschichtungsfirma – ohne sie bei der Krankenkasse und der Unfallversicherung zu melden. Mit diesem Fall befasste sich nun das Amtsgericht
Drei Jahre lang arbeiten die sechs Arbeitskräfte für das Unternehmen aus dem südlichen Landkreis. Mit dem eigenen Firmenfahrzeug lässt sie der Chef zu den Baustellen fahren, stellt das Material zur Verfügung. Sie arbeiten im Team und tragen dabei T–Shirts mit dem Logo der Firma. Was nach einem soliden, harmonischen Arbeitsverhältnis klingt, entpuppt sich jedoch als ein Fall von Schwarzarbeit. Und dieser Sozialversicherungsbetrug endete nun am Amtsgericht Augsburg mit einer Bewährungsstrafe für den ehemaligen Firmenchef.
„Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 47 Fällen“ lautet die Anklage. Und der 45-jährige Unternehmer aus dem südlichen Landkreis Augsburg zeigt sich geständig und geläutert. Der Anund Verkauf und die Verlegung von Kunstböden, darauf hat sich seine Firma spezialisiert. Von August 2013 bis September 2016 arbeiteten die sechs Mitarbeiter für ihn – und waren dabei weder bei den gesetzlichen Krankenkassen noch bei der Unfallversicherung gemeldet.
Auf Kosten der Kassen umging der Geschäftsführer dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 126000 Euro.
In vier dicken Aktenordnern sind die Fälle dokumentiert und liegen vor Richter Thomas Kirschner auf dem Tisch – doch die Beweisaufnahme fällt in der Hauptverhandlung kurz aus. Schon im Vorfeld, nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten, hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine mögliche Lösung verständigt. Nur eine Mitarbeiterin des Hauptzollamts tritt als Zeugin vor Gericht auf. Sie berichtet, dass eine ehemalige Angestellte des Unternehmens die Schwarzarbeit gemeldet habe. Die Rentenversicherung ermittelte daraufhin, befragte Zeugen, prüfte Rechnungen und wurde schnell fündig.
Inzwischen hat das Bodenbeschichtungsunternehmen zehn Angestellte und einen neuen Geschäftsführer. Der ehemalige Chef ist inzwischen leitender Angestellter. Diesen Schritt hält ihm Richter Thomas Kirschner zugute. „Am Sachverhalt gibt es aber nicht viel zu deuteln“, sagt er. Ein Jahr und sechs Monate lautet sein Urteil, die Strafe setzt er zur Bewährung aus. In der Urteilsverkündung rechnet der Richter dem Mann an, dass er nicht aktenkundig ist, bisher ein unbescholtenes Leben führte und voll geständig ist. „Eine gute Sozialprognose“attestiert er dem Angeklagten: „Er steht mit beiden Beinen im Leben.“
Doch mit der Bewährungsstrafe ist die offene Rechnung noch nicht beglichen. An die Krankenkassen, die AOK und DAK, und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft München soll der Angeklagte nun 25 000 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlen. Das Urteil trifft auch die Firma. Die entgangenen Beiträge in Höhe von rund 126000 Euro werden nun eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig. SCHWABMÜNCHNER ALLGEMEINE