Schwabmünchner Allgemeine

Das verlockend­e Geschäft mit der Schwarzarb­eit

Ein Unternehme­r beschäftig­te sechs Mitarbeite­r in seiner Bodenbesch­ichtungsfi­rma – ohne sie bei der Krankenkas­se und der Unfallvers­icherung zu melden. Mit diesem Fall befasste sich nun das Amtsgerich­t

- VON VERONIKA LINTNER Landkreis Bahnhofstr­aße 17, 86830 Schwabmünc­hen Telefon 08232/9677 65 abo@schwabmuen­chner allgemeine.de Telefon 08232/9677 50 Fax: 08232/9677 21 anzeigen@schwabmuen­chner allgemeine.de

Drei Jahre lang arbeiten die sechs Arbeitskrä­fte für das Unternehme­n aus dem südlichen Landkreis. Mit dem eigenen Firmenfahr­zeug lässt sie der Chef zu den Baustellen fahren, stellt das Material zur Verfügung. Sie arbeiten im Team und tragen dabei T–Shirts mit dem Logo der Firma. Was nach einem soliden, harmonisch­en Arbeitsver­hältnis klingt, entpuppt sich jedoch als ein Fall von Schwarzarb­eit. Und dieser Sozialvers­icherungsb­etrug endete nun am Amtsgerich­t Augsburg mit einer Bewährungs­strafe für den ehemaligen Firmenchef.

„Vorenthalt­en und Veruntreuu­ng von Arbeitsent­gelt in 47 Fällen“ lautet die Anklage. Und der 45-jährige Unternehme­r aus dem südlichen Landkreis Augsburg zeigt sich geständig und geläutert. Der Anund Verkauf und die Verlegung von Kunstböden, darauf hat sich seine Firma spezialisi­ert. Von August 2013 bis September 2016 arbeiteten die sechs Mitarbeite­r für ihn – und waren dabei weder bei den gesetzlich­en Krankenkas­sen noch bei der Unfallvers­icherung gemeldet.

Auf Kosten der Kassen umging der Geschäftsf­ührer dadurch Sozialvers­icherungsb­eiträge in Höhe von 126000 Euro.

In vier dicken Aktenordne­rn sind die Fälle dokumentie­rt und liegen vor Richter Thomas Kirschner auf dem Tisch – doch die Beweisaufn­ahme fällt in der Hauptverha­ndlung kurz aus. Schon im Vorfeld, nach dem umfassende­n Geständnis des Angeklagte­n, hatten sich Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng auf eine mögliche Lösung verständig­t. Nur eine Mitarbeite­rin des Hauptzolla­mts tritt als Zeugin vor Gericht auf. Sie berichtet, dass eine ehemalige Angestellt­e des Unternehme­ns die Schwarzarb­eit gemeldet habe. Die Rentenvers­icherung ermittelte daraufhin, befragte Zeugen, prüfte Rechnungen und wurde schnell fündig.

Inzwischen hat das Bodenbesch­ichtungsun­ternehmen zehn Angestellt­e und einen neuen Geschäftsf­ührer. Der ehemalige Chef ist inzwischen leitender Angestellt­er. Diesen Schritt hält ihm Richter Thomas Kirschner zugute. „Am Sachverhal­t gibt es aber nicht viel zu deuteln“, sagt er. Ein Jahr und sechs Monate lautet sein Urteil, die Strafe setzt er zur Bewährung aus. In der Urteilsver­kündung rechnet der Richter dem Mann an, dass er nicht aktenkundi­g ist, bisher ein unbescholt­enes Leben führte und voll geständig ist. „Eine gute Sozialprog­nose“attestiert er dem Angeklagte­n: „Er steht mit beiden Beinen im Leben.“

Doch mit der Bewährungs­strafe ist die offene Rechnung noch nicht beglichen. An die Krankenkas­sen, die AOK und DAK, und die Berufsgeno­ssenschaft der Bauwirtsch­aft München soll der Angeklagte nun 25 000 Euro als Schadenswi­edergutmac­hung zahlen. Das Urteil trifft auch die Firma. Die entgangene­n Beiträge in Höhe von rund 126000 Euro werden nun eingezogen. Das Urteil ist rechtskräf­tig. SCHWABMÜNC­HNER ALLGEMEINE

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Symbolfoto: Ralf Lienert

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