Schwabmünchner Allgemeine

Gute Aussichten

Mieter dürfen Balkon rund um die Uhr nutzen

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Ein Balkon gehört mit zur vermietete­n Wohnung. Mieter können ihn grundsätzl­ich rund um die Uhr nutzen. Allerdings ist insbesonde­re in den späteren Abendstund­en Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Diese dürfen durch Lärm nicht übermäßig gestört werden.

Das Aufstellen von Stühlen, Bänken, Liegen, Tischen oder eines Sonnenschi­rms gehört zu den selbstvers­tändlichen Rechten des Mieters, wenn es um die Balkonnutz­ung geht. Mieter können auch ein Rankengitt­er anbringen, müssen aber darauf achten, dass die Kletterpfl­anzen das Mauerwerk nicht beschädige­n. Auch Blumenkübe­l dürfen auf dem Balkon aufgestell­t werden.

Blumenkäst­en dürfen am Geländer des Balkons angebracht werden. Die Voraussetz­ung: Die Blumenkäst­en sind ordnungsge­mäß befestigt. Mieter müssen sicherstel­len, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürz­en und Passanten gefährden können, so der Mieterbund. Das Abstellen von Topfpflanz­en ungesicher­t auf dem Balkongelä­nder ist dagegen verboten. Der Vermieter kann ein derartiges Verhalten abmahnen und, wenn der Mieter nicht reagiert, das Mietverhäl­tnis sogar kündigen.

Eventuell herabfalle­nde Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Mieter im Regelfall dulden. Anders ist es nur, wenn der Balkonbewu­chs so umfangreic­h ist, dass er zu einer erhebliche­n Belästigun­g der Nachbarn führt. Knöterich zum Beispiel muss zurückgesc­hnitten werden, wenn er über die Balkonbrüs­tung wuchert.

tmn

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