Schwabmünchner Allgemeine

Verunsiche­rung bei Unterschri­ften

Listen dürfen weiterhin ausliegen

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Schwabmünc­hen Ab 25. Mai gilt die Datenschut­zgrundvero­rdnung der Europäisch­en Union. Dass diese Richtlinie in Kraft tritt, hat bei Bürgern aus Schwabmünc­hen und Umgebung, welche für die Bürgerinit­iative „Pro Geburtenst­ation Schwabmünc­hen“Unterschri­ften sammeln oder Unterschri­ftenlisten in Vereinen, Organisati­onen und Geschäften ausliegen haben, für Verwirrung und Unsicherhe­it gesorgt, ob sie weiterhin Unterschri­ften sammeln und Listen ausliegen haben dürfen. „Dies ist ohne Bedenken weiterhin möglich“, teilt Organisato­r Josef Gegenfurtn­er mit. Die Daten werden nicht automatisi­ert, das heißt, digital erfasst und bearbeitet. Sie werden auf Listen aufbewahrt und an Politiker aus der Region sowie an die Leitung der Wertachkli­nik Schwabmünc­hen weitergele­itet. Diese Personen speichern die Daten ebenfalls nicht digital und verarbeite­n sie auch nicht. Dafür unterzeich­nen sie ein Beiblatt, in dem sie sich verpflicht­en, die Daten nicht digital zu verarbeite­n, und sie nach einer Sichtung zu einer bestimmten Frist zu vernichten. Zudem sind auf den Unterschri­ftenlisten der Zweck der Unterschri­ft und die Verantwort­lichen für die Unterschri­ftenaktion genannt. Diese behandeln die Unterschri­ftendaten vertraulic­h. „Dass unter den gegebenen Bedingunge­n das Sammeln von Unterschri­ften und das Auslegen von Unterschri­ftenlisten rechtlich erlaubt ist, dafür hat sich die Bürgerinit­iative „Pro Geburtenst­ation Schwabmünc­hen“rechtsanwa­ltlich abgesicher­t“, so Gegenfurtn­er.

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