Polizist greift Flüchtling an: Wie hart ist das Urteil?
Ein 43-jähriger Oberkommissar soll ins Gefängnis, weil er bei einem feucht-fröhlichen Ausflug einen Asylbewerber beleidigt und attackiert hat. Wie es zu dieser Strafe kommt und was das für den Beamten jetzt bedeutet
Werner Ruisinger wohl ganz gute Chancen, mit einer milderen Bewährungsstrafe davonzukommen. Theoretisch ist eine Entlassung auch bei einer Strafe von unter einem Jahr möglich, wenn sich der Beamte nach Ansicht des Dienstherrn für den Dienst bei der Polizei disqualifiziert hat. Für das Disziplinarverfahren ist in diesem Fall das Polizeipräsidium in Ulm zuständig. Kurz nach dem Vorfall wurden die beteiligten Beamten versetzt. Der Oberkommissar, der auch stellvertretender Schichtleiter war, übt keine Leitungsfunktion mehr aus. Auch befördert werden kann er bis auf Weiteres nicht.
Sind die Gerichte bei Polizeibeamten besonders streng?
Es ist schwierig, das generell zu sagen. Jeder Richter urteilt unabhängig. Gerade bei Beamten, die sich im Dienst strafbar gemacht haben, sprechen Richter aber immer wieder die Vorbildfunktion an, die Polizeibeamte haben. In den Urteilen wird auch regelmäßig erwähnt, dass straffällige Beamte dem guten Ruf der Polizei insgesamt schaden. Die Erfahrung von Anwalt Werner Ruisinger ist: „Die Gerichte legen hier durchaus einen strengen Maßstab an.“Er hält das auch für richtig. Das aktuelle Urteil gegen die pöbelnden Polizisten zeige: „Die Mechanismen unseres Rechtsstaats funktionieren, auch bei Polizeibeamten.“