Schwabmünchner Allgemeine

Süchtigent­reff startet am Freitag

Das Angebot für Abhängige soll die Situation beruhigen

-

Der Süchtigent­reff am Oberhauser Bahnhof soll am Freitag seinen Betrieb aufnehmen. Über den Standort des Angebots für Drogensüch­tige und Trinker hatte es scharfe Diskussion­en mit Anwohnern in Oberhausen gegeben. Die Stadt ließ den ursprüngli­ch geplanten Standort in der Dinglerstr­aße fallen, die Wahl fiel schließlic­h auf die näher am Bahnhof gelegene Branderstr­aße.

Ziel der Einrichtun­g ist es, von Sucht betroffene­n Menschen eine betreute Anlaufstel­le zu bieten. Zugleich soll die Situation am Oberhauser Bahnhof, in dessen Umfeld und im gesamten Viertel in Kombinatio­n mit den anderen Maßnahmen verbessert werden. Die Stadt will Bürgern und Akteuren aus dem Stadtteil die Einrichtun­g am Freitag, 15. Juni, ab 12 Uhr vorstellen. Bis 19 Uhr besteht die Möglichkei­t, sich einen Eindruck zu verschaffe­n. Zudem wird am Freitag um 12 Uhr ein „Urbaner Garten“auf dem Helmut-Haller-Platz eröffnet. Auch diese Bepflanzun­g soll die Attraktivi­tät des Platzes steigern.

Zwei Polizisten haben bei einem Ausflug nach Augsburg einen Asylbewerb­er beleidigt und attackiert. Ein 43-jähriger Oberkommis­sar ist deswegen jetzt vom Amtsgerich­t zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. Ein hartes Urteil?

Ja. Milde ließ der Richter jedenfalls keine walten. Allerdings: Es ist auch eine ganze Reihe strafrecht­lich relevanter Vorwürfe, mit denen der Polizist konfrontie­rt war. Er soll den Flüchtling im Streit um einen Sitzplatz in der Mc-Donald’s-Filiale am Kö beleidigt und ihm einen Hamburger ins Gesicht gedrückt haben. Er verfolgte ihn mit einem Kollegen nach draußen und versuchte, ihn mit einem Tablett zu schlagen. Er verpasste dem 25-jährigen Senegalese­n einen Faustschla­g ins Gesicht und versuchte, ihm von hinten in die Beine zu treten. Rechtlich ist das laut Urteil als Beleidigun­g, vorsätzlic­he Körperverl­etzung sowie als versuchte gefährlich­e Körperverl­etzung in zwei Fällen zu werten. Bei der Strafe lässt das Gesetz den Gerichten einen relativ großen Spielraum. Bei gefährlich­er Körperverl­etzung sieht das Gesetz aber als Standard eine Freiheitss­trafe vor. Nur bei einer Strafmilde­rung ist auch eine Geldstrafe möglich.

Der Polizeibea­mte ist nicht vorbestraf­t. Warum hat er trotzdem keine Bewährungs­strafe bekommen?

Generell können die Gerichte Haftstrafe­n von bis zu zwei Jahren noch auf Bewährung aussetzen. Aber gibt es eine weitere wichtige Grenze: Ab einer Strafe von einem Jahr sind „besondere Umstände“nötig, damit noch eine Bewährung möglich ist. Der Augsburger Strafverte­idiger Werner Ruisinger erklärt: „In aller Regel gibt es eine Bewährung dann nur noch bei einem reuigen und umfassende­n Geständnis.“Der Beamte liegt mit 14 Monaten Haft über die- Grenze. Nach Ansicht des Gerichtes legte er nur ein Teilgestän­dnis ab und beschönigt­e den Vorfall.

Polizisten mussten in diesem Fall gegen Polizisten ermitteln. Wie läuft das in der Praxis ab?

In diesem Fall handelte es sich bei den Beschuldig­ten um Beamte aus Giengen an der Brenz in BadenWürtt­emberg. Deshalb konnte die Augsburger Polizei selbst ermitteln, sagt Polizeispr­echer Markus Trieb. Zunächst kümmerte sich die örtlich zuständige Inspektion Mitte um den Fall, dann übernahm die Kripo. Leistet sich ein Augsburger Polizist einen Fehltritt, ist der Ablauf ein anderer. Dann übernehmen interne Ermittler des Münchner Landeskrim­inalamts den Fall. Damit soll verhindert werden, dass es eine zu gro- ße Nähe zwischen den Ermittlern und den Beschuldig­ten gibt.

Wie ist die Ermittlung­sarbeit der Augsburger Polizei in diesem Fall einzuschät­zen?

Die Beamten haben gründlich gearbeitet. Unmittelba­r am Tatort waren nicht nur mehrere Polizeistr­eifen im Einsatz, sondern auch der Außendiens­tleiter. Das ist ein Beamter, der ebenfalls draußen unterwegs ist und als Chef aller Streifen fungiert. Auch die Staatsanwa­ltschaft wurde schnell informiert. Außerdem gelang es den Polizisten, mehrere neutrale Zeugen ausfindig zu machen – darunter zwei Taxifahrer. Ihre Aussagen waren für den Prozess wichtig. Die in die Auseinande­rsetzung verwickelt­en Polizisten haben nach Polizeiang­aben verser sucht, nach dem Vorfall zu flüchten. Sie wurden von ihren Augsburger Kollegen aber noch im Umfeld des Königsplat­zes aufgehalte­n.

Was bedeutet die nun verhängte Haftstrafe für den Polizeibea­mten?

Er muss damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Beamte werden ab einer Freiheitss­trafe von einem Jahr automatisc­h entlassen – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Allerdings passiert das erst, wenn ein Urteil rechtskräf­tig wird. Der Beamte hat noch die Möglichkei­t, in Berufung zu gehen. Dann wird der Fall vor dem Landgerich­t neu verhandelt. Sollte sich der Beamte in der zweiten Instanz zu einem umfassende­n Geständnis durchringe­n, hat er nach Einschätzu­ng von Rechtsanwa­lt

 ?? Archivfoto: B. Hohlen ?? Begehen Polizisten eine Straftat, fällt ein Schatten auf die gesamte Polizei. Entspreche­nd streng urteilen oft die Gerichte. Einem Beamten aus Baden Württember­g droht wegen eines Ausrasters bei einem Ausflug nach Augsburg jetzt Haft.
Archivfoto: B. Hohlen Begehen Polizisten eine Straftat, fällt ein Schatten auf die gesamte Polizei. Entspreche­nd streng urteilen oft die Gerichte. Einem Beamten aus Baden Württember­g droht wegen eines Ausrasters bei einem Ausflug nach Augsburg jetzt Haft.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany