Süchtigentreff startet am Freitag
Das Angebot für Abhängige soll die Situation beruhigen
Der Süchtigentreff am Oberhauser Bahnhof soll am Freitag seinen Betrieb aufnehmen. Über den Standort des Angebots für Drogensüchtige und Trinker hatte es scharfe Diskussionen mit Anwohnern in Oberhausen gegeben. Die Stadt ließ den ursprünglich geplanten Standort in der Dinglerstraße fallen, die Wahl fiel schließlich auf die näher am Bahnhof gelegene Branderstraße.
Ziel der Einrichtung ist es, von Sucht betroffenen Menschen eine betreute Anlaufstelle zu bieten. Zugleich soll die Situation am Oberhauser Bahnhof, in dessen Umfeld und im gesamten Viertel in Kombination mit den anderen Maßnahmen verbessert werden. Die Stadt will Bürgern und Akteuren aus dem Stadtteil die Einrichtung am Freitag, 15. Juni, ab 12 Uhr vorstellen. Bis 19 Uhr besteht die Möglichkeit, sich einen Eindruck zu verschaffen. Zudem wird am Freitag um 12 Uhr ein „Urbaner Garten“auf dem Helmut-Haller-Platz eröffnet. Auch diese Bepflanzung soll die Attraktivität des Platzes steigern.
Zwei Polizisten haben bei einem Ausflug nach Augsburg einen Asylbewerber beleidigt und attackiert. Ein 43-jähriger Oberkommissar ist deswegen jetzt vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. Ein hartes Urteil?
Ja. Milde ließ der Richter jedenfalls keine walten. Allerdings: Es ist auch eine ganze Reihe strafrechtlich relevanter Vorwürfe, mit denen der Polizist konfrontiert war. Er soll den Flüchtling im Streit um einen Sitzplatz in der Mc-Donald’s-Filiale am Kö beleidigt und ihm einen Hamburger ins Gesicht gedrückt haben. Er verfolgte ihn mit einem Kollegen nach draußen und versuchte, ihn mit einem Tablett zu schlagen. Er verpasste dem 25-jährigen Senegalesen einen Faustschlag ins Gesicht und versuchte, ihm von hinten in die Beine zu treten. Rechtlich ist das laut Urteil als Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung sowie als versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zu werten. Bei der Strafe lässt das Gesetz den Gerichten einen relativ großen Spielraum. Bei gefährlicher Körperverletzung sieht das Gesetz aber als Standard eine Freiheitsstrafe vor. Nur bei einer Strafmilderung ist auch eine Geldstrafe möglich.
Der Polizeibeamte ist nicht vorbestraft. Warum hat er trotzdem keine Bewährungsstrafe bekommen?
Generell können die Gerichte Haftstrafen von bis zu zwei Jahren noch auf Bewährung aussetzen. Aber gibt es eine weitere wichtige Grenze: Ab einer Strafe von einem Jahr sind „besondere Umstände“nötig, damit noch eine Bewährung möglich ist. Der Augsburger Strafverteidiger Werner Ruisinger erklärt: „In aller Regel gibt es eine Bewährung dann nur noch bei einem reuigen und umfassenden Geständnis.“Der Beamte liegt mit 14 Monaten Haft über die- Grenze. Nach Ansicht des Gerichtes legte er nur ein Teilgeständnis ab und beschönigte den Vorfall.
Polizisten mussten in diesem Fall gegen Polizisten ermitteln. Wie läuft das in der Praxis ab?
In diesem Fall handelte es sich bei den Beschuldigten um Beamte aus Giengen an der Brenz in BadenWürttemberg. Deshalb konnte die Augsburger Polizei selbst ermitteln, sagt Polizeisprecher Markus Trieb. Zunächst kümmerte sich die örtlich zuständige Inspektion Mitte um den Fall, dann übernahm die Kripo. Leistet sich ein Augsburger Polizist einen Fehltritt, ist der Ablauf ein anderer. Dann übernehmen interne Ermittler des Münchner Landeskriminalamts den Fall. Damit soll verhindert werden, dass es eine zu gro- ße Nähe zwischen den Ermittlern und den Beschuldigten gibt.
Wie ist die Ermittlungsarbeit der Augsburger Polizei in diesem Fall einzuschätzen?
Die Beamten haben gründlich gearbeitet. Unmittelbar am Tatort waren nicht nur mehrere Polizeistreifen im Einsatz, sondern auch der Außendienstleiter. Das ist ein Beamter, der ebenfalls draußen unterwegs ist und als Chef aller Streifen fungiert. Auch die Staatsanwaltschaft wurde schnell informiert. Außerdem gelang es den Polizisten, mehrere neutrale Zeugen ausfindig zu machen – darunter zwei Taxifahrer. Ihre Aussagen waren für den Prozess wichtig. Die in die Auseinandersetzung verwickelten Polizisten haben nach Polizeiangaben verser sucht, nach dem Vorfall zu flüchten. Sie wurden von ihren Augsburger Kollegen aber noch im Umfeld des Königsplatzes aufgehalten.
Was bedeutet die nun verhängte Haftstrafe für den Polizeibeamten?
Er muss damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Beamte werden ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr automatisch entlassen – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Allerdings passiert das erst, wenn ein Urteil rechtskräftig wird. Der Beamte hat noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dann wird der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt. Sollte sich der Beamte in der zweiten Instanz zu einem umfassenden Geständnis durchringen, hat er nach Einschätzung von Rechtsanwalt