Bauen (fast) ohne Grenzen
Der Boom hält an. Die Nachverdichtung lässt in Bobingen weitere Wohnanlagen wachsen. Doch nicht alles, was Investoren wollen, wird erlaubt. Die Folge sind Verhandlungen um Akzeptanz für neue Bauten
Es wird weiterer Wohnraum in Bobingen geschaffen. Wo einstige landwirtschaftliche Anwesen nur noch ein Stück Erinnerung waren oder große Gartenstreifen an die frühe Fluraufteilung des ehemaligen Dorfs Bobingen erinnerten, wachsen Neubaukomplexe. Die Entwicklung geht jetzt schnell über das Stadtzentrum hinaus.
Das zeigte auch die jüngste Sitzung des Bauausschusses der Stadt. Das Interesse der Häuslebauer und Investoren hält an, und die Stadt sieht bei der Genehmigung auch die Entlastung des Mietmarktes, den Wunsch junger Familien aus der Stadt nach einem Eigenheim und den Zuzug weiterer Familien als positiven Aspekt für die Stadtentwicklung.
Aus den Diskussionen im Bauausschuss geht das immer wieder hervor. Allerdings ist nicht immer alles an Nachverdichtung möglich, was Bauwerben planen, um Grundstücke auszunutzen. So wird auch mal nachverhandelt, beraten, oder Auflagen setzen Grenzen. Bevor der Weg für Bagger frei ist, muss freilich jeweils noch das Landratsamt prüfen, ob die Vorhaben allen Vorschriften entsprechen.
Ganz ohne Einwände der Stadt wurde im vergangenen Monat eine ganze Liste an Anträgen gleich direkt vom Bauamt an das Landratsamt weitergeleitet.
Das betrifft unter anderem zwei neue Doppelhäuser am Mayerweg 24, zwei Mehrfamilienhäuser an der Augsburger Straße 9 a, je ein Einfamilienhaus am Falkenweg 5 a und an der Zweigstraße 2 sowie zwei Reihenhäuser am Geschwister-SchollWeg 11 und 13. Nichts mit Wohnungsbau, aber mit der Entwicklung der Landwirtschaft hat ein anderes Vorhaben zu tun. So kann am Ahweg eine weitere Maschinenund Bergehalle entstehen.
Genauer ansehen musste sich der Bauausschuss drei weiterer Wohnbauvorhaben. Die Bauwerber haben dazu Voranfragen beziehungsweise einen Antrag auf Vorbescheid gestellt, um Planungssicherheit für ihre Investitionen zu bekommen.
Zwei bekamen grundsätzlich grünes Licht – mit Anmerkungen: So können in Reinhartshausen zwei Einfamilienhäuser sowie ein Doppelhaus an der Waldberger Straße 12 entstehen. Bei einigen Details sollte sich der Bauwerber jedoch vom Bauamt beraten lassen, bevor er den endgültigen Bauantrag einreicht. So der Hinweis. Hier bekommt er Tipps, wie ein schöner Nussbaum leicht zu erhalten wäre und Bedenken wegen der Baulinien zu begegnen sind, um letztlich auch die Zustimmung des Landratsamtes zu erhalten.
Ein langes Ringen gab es in der Vergangenheit zwischen Stadt und Investor wegen eines geplanten Mehrfamilienhauses am Römerweg, Ecke Mühlberg. 23 Wohneinheiten und ein Laden sollen hier entstehen. Auch hierfür stellte der Ausschuss einstimmig sein Einvernehmen in Aussicht, wenn im Bauplan noch vier Details im Bereich der Stellplätze und der Fahrgasse beachtet werden.
Noch kein grünes Licht gab der Bauausschuss einer Voranfrage für ein Wohnbauprojekt am Mayerweg 11 a. Dort ist derzeit ein eingeschossiger Elektrobetrieb angesiedelt. Das entsprechende Grundstück soll komplett versiegelt werden, um den bestehenden Betrieb zu vergrößern und bei der Aufstockung fünf Wohnungen einzubauen. Das ergäbe eine hohe Gebäudefront vor den benachbarten Wohnblocks und Probleme beim Stellplatznachweis.
Kein leichter Fall für den Bauausschuss, denn es gibt zwei unterschiedliche Perspektiven. Die einen sagen, nebenan stehen schon Wohnblocks und weiterer Wohnraum nahe am Bahnhof sei attraktiv. Die anderen sehen das Vorhaben aus der Sicht vom Mayerweg her. Der werde vor allem auf der gegenüberliegenden Seite von Einfamilienhäuser geprägt, das vertrage sich nicht mit einem hohen Neubau. Zudem lassen sechs sogenannte Duplexgaragen aus Erfahrung vermuten, dass der Mayerweg noch stärker als Parkraum beansprucht werde.
Stadtrat Ernst-Hinrich Abbenseth erhielt Zustimmung für die Prognose, dass die Stadt bald ein Parkverbot entlang der Straße erlassen müsse, wenn es auf den Grundstücken zu wenige Stellflächen gebe.
Derartige Bedenken überwogen bei der Abstimmung. Mit fünf zu sechs Stimmen wurde die Voranfrage in der aktuellen Fassung letztlich abgelehnt.