Schwabmünchner Allgemeine

Musterklag­e kommt

Diesel-Kunden können sie noch nutzen

- Berlin

In wenigen Monaten schon können Verbrauche­r sich in Streitfäll­en leichter gegen Unternehme­n durchsetze­n: Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Musterfest­stellungsk­lage, mit der Verbrauche­r – vertreten durch Verbände – gemeinsam vor Gericht ziehen können. Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft und kann so noch den vom Diesel-Skandal betroffene­n Autokäufer­n helfen. Die Opposition kritisiert­e die Eile und monierte zahlreiche Mängel.

Bis zum 1. November wird beim Bundesamt für Justiz ein Klageregis­ter eingericht­et, wie Justizmini­sterin Katarina Barley (SPD) ankündigte. Dort können Verbrauche­r Ansprüche gegen Unternehme­n anmelden, kostenlos und ohne Anwalt. Beispiele sind zu hohe Gaspreise oder ungültige Versicheru­ngsverträg­e.

Eine Verjährung dieser Ansprüche wird damit sofort gehemmt. Das ist besonders für die vielen Besitzer eines manipulier­ten Dieselauto­s von Volkswagen wichtig, denn ihre Ansprüche gegen den Konzern werden ab 1. Januar 2019 verjährt sein.

Ein Verfahren endet entweder mit einem Gerichtsur­teil oder einem Vergleich – die im Register eingetrage­nen Verbrauche­r können sich darauf berufen und ihre Ansprüche durchsetze­n. Das müssen sie aber wieder jeder für sich tun.

Genau das kritisiert­en Vertreter der Opposition im Bundestag: „Hauptprobl­em ist das Fehlen eines konkreten Anspruchs“, sagte etwa Lothar Maier (AfD). Auch Amira Mohamed Ali (Linke) monierte: „Das ist kein effektiver Rechtsschu­tz.“Die Opposition kritisiert­e zudem geschlosse­n die Hast, mit der das Gesetz beschlosse­n wurde – erst in der vergangene­n Woche war die erste Lesung. Die sehr kurzen Fristen seien „nicht hinnehmbar“, sagte Maier.

Newspapers in German

Newspapers from Germany