Musterklage kommt
Diesel-Kunden können sie noch nutzen
In wenigen Monaten schon können Verbraucher sich in Streitfällen leichter gegen Unternehmen durchsetzen: Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Musterfeststellungsklage, mit der Verbraucher – vertreten durch Verbände – gemeinsam vor Gericht ziehen können. Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft und kann so noch den vom Diesel-Skandal betroffenen Autokäufern helfen. Die Opposition kritisierte die Eile und monierte zahlreiche Mängel.
Bis zum 1. November wird beim Bundesamt für Justiz ein Klageregister eingerichtet, wie Justizministerin Katarina Barley (SPD) ankündigte. Dort können Verbraucher Ansprüche gegen Unternehmen anmelden, kostenlos und ohne Anwalt. Beispiele sind zu hohe Gaspreise oder ungültige Versicherungsverträge.
Eine Verjährung dieser Ansprüche wird damit sofort gehemmt. Das ist besonders für die vielen Besitzer eines manipulierten Dieselautos von Volkswagen wichtig, denn ihre Ansprüche gegen den Konzern werden ab 1. Januar 2019 verjährt sein.
Ein Verfahren endet entweder mit einem Gerichtsurteil oder einem Vergleich – die im Register eingetragenen Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche durchsetzen. Das müssen sie aber wieder jeder für sich tun.
Genau das kritisierten Vertreter der Opposition im Bundestag: „Hauptproblem ist das Fehlen eines konkreten Anspruchs“, sagte etwa Lothar Maier (AfD). Auch Amira Mohamed Ali (Linke) monierte: „Das ist kein effektiver Rechtsschutz.“Die Opposition kritisierte zudem geschlossen die Hast, mit der das Gesetz beschlossen wurde – erst in der vergangenen Woche war die erste Lesung. Die sehr kurzen Fristen seien „nicht hinnehmbar“, sagte Maier.