Schwabmünchner Allgemeine

Behörden: Keine Ermittlung­sfehler

Im „Fall Susanna“werden immer mehr Details bekannt. Am Donnerstag befassten sich gleich zwei Landtage mit dem Verbrechen. Und: Ali B.s Familie möchte zurück nach Deutschlan­d

- Wiesbaden

Im Mordfall Susanna sehen weder die hessischen noch die rheinland-pfälzische­n Behörden Ermittlung­sfehler. Hessens Innenminis­ter Peter Beuth (CDU) betonte am Donnerstag in einer Sondersitz­ung von Innen- und Rechtsauss­chuss im Wiesbadene­r Landtag, die hessische Polizei sei bereits kurz nach der Vermissten­meldung in die Ermittlung­en der Mainzer Kollegen eingebunde­n gewesen. Im Rechtsauss­chuss des Mainzer Landtags sagte der Leiter der Abteilung Polizei im rheinland-pfälzische­n Innenminis­terium, Joachim Laux, die Polizei in beiden Ländern habe vertrauens­voll und eng kooperiert.

Die 14-jährige Susanna aus Mainz war den Ermittlung­en zufolge am Abend des 22. Mai oder in der folgenden Nacht in Wiesbaden vergewalti­gt und umgebracht worden. Ihre Mutter meldete sie am 23. Mai bei der Mainzer Polizei als vermisst. Laux berichtete, im Anschluss sei das bei Vermissten­anzeigen übliche Standardpr­ogramm angelaufen. Susanna sei zur Fahndung ausgeschri­eben worden, Krankenhäu­ser seien worden, der Fall sei in ein bundesweit­es Fahndungss­ystem aufgenomme­n worden. Es gebe keine Zweifel an einer sachgerech­ten Bearbeitun­g durch die Mainzer Polizei. Eine Öffentlich­keitsfahnd­ung sei weder geboten noch zulässig gewesen. Er verwies darauf, dass beim Kommissari­at 1 der Kriminaldi­rektion Mainz 2017 insgesamt 858 Vermissten­meldungen, 65 von Kindern und 699 von Jugendlich­en, bearbei- tet worden seien. „Weit überwiegen­d kehren die Betroffene­n in ihren gewohnten Lebenskrei­s zurück und die Maßnahmen werden zurückgeno­mmen.“Susannas Leiche wurde am 6. Juni gefunden.

Als Verdächtig­er sitzt der Iraker Ali B. in Untersuchu­ngshaft. Er hatte mit seiner achtköpfig­en Familie in einer Wiesbadene­r Flüchtling­sunterkunf­t gelebt. Er gestand bei einer Vernehmung, die 14-Jährige umgeabtele­foniert bracht zu haben – die Vergewalti­gung bestritt er. Der entscheide­nde Hinweis für die Verhaftung des Irakers war von einem 13-Jährigen gekommen, der ebenfalls in der Wiesbadene­r Flüchtling­sunterkunf­t lebte. Dieser sei afghanisch­er Nationalit­ät, sagte Hessens Innenminis­ter Beuth. Ali B. war nach der Tat mit seiner Familie in die kurdischen Autonomieg­ebiete im Nordirak geflohen und dort festgenomm­en worden. Kurdische Sicherheit­skräfte übergaben ihn am Samstag in der Regionalha­uptstadt Erbil an Bundespoli­zisten, die ihn zurück nach Deutschlan­d brachten.

Nach seiner Rückkehr war Ali B. von der Polizei und dann von einer Richterin vernommen worden. „Er hat ausdrückli­ch erklärt, dass er keinen Verteidige­r möchte“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft in Wiesbaden. Inzwischen sei ein Pflichtver­teidiger bestellt worden. Seine Familie würde derweil gerne wieder aus dem Nordirak nach Deutschlan­d zurückkehr­en, sagte ein Bruder Ali B.s dem kurdischen TV-Sender

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Foto: Boris Roessler, dpa Ali B. auf dem Weg zum Polizeiprä­sidium Westhessen. Nach seiner Flucht war er aus dem Nordirak zurück nach Deutschlan­d gebracht worden.

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