Waffen und Munition straffrei abgeben
Die Amnestie-Regelung für illegale Fundstücke läuft zum 1. Juli aus
Immer wieder tauchen beim Entrümpeln des Dachgeschosses oder Aufräumarbeiten im Keller alte Waffen und Munition auf. Doch wohin damit, wenn die Fundstücke nirgendwo registriert sind? Mit der Änderung des Waffengesetzes vor einem Jahr trat eine zeitlich befristete AmnestieRegelung für unberechtigte Besitzer von Waffen und Munition in Kraft.
Die Möglichkeit, diese illegalen Fundstücke straffrei abzugeben, läuft nun am Sonntag, 1. Juli, aus. Nach einer Mitteilung des Landratsamtes können Waffen oder unerlaubte Munition bis dahin beispielsweise dem Landratsamt Augsburg oder der Polizei übergeben werden, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Hierunter fallen der unerlaubte Erwerb, illegale Besitz oder das unerlaubte Führen einer Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörde oder Polizeidienststelle. Dies gilt in der Regel auch für Inhaber einer Waffenerlaubnis, die eine unerlaubt besessene Waffe oder Munition abgeben. Ausgeschlossen von dieser Straffreiheit sind jedoch Personen, die unter anderem bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen waffenrechtlicher Verstöße bekommen haben und dies dem Besitzer bekannt war.
Das Landratsamt Augsburg appelliert an die Besitzer illegaler Waffen und Munition, die kostenfreie Amnestie-Regelung unbedingt zu nutzen und sich damit selbst mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Der Strafverzicht stelle die einfachste Möglichkeit dar, sich von den illegalen Fundstücken zu trennen, ohne Folgen befürchten zu müssen. Auch Waffen und Munition, die dem Besitzer rechtmäßig gehören und die nicht mehr benötigt werden, können abgegeben werden. Der Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt, sich vor der Abgabe unter den Telefonnummern 0821/3102-2596 oder -2236 anzumelden und nicht einfach mit einer Waffe in der Hand ins Landratsamt oder die Polizeistation zu spazieren. Bürger, die eine Waffe abgeben möchten, können sich auch vorab an der Information im Landratsamt melden.