Schwabmünchner Allgemeine

Waffen und Munition straffrei abgeben

Die Amnestie-Regelung für illegale Fundstücke läuft zum 1. Juli aus

- Landkreis Augsburg

Immer wieder tauchen beim Entrümpeln des Dachgescho­sses oder Aufräumarb­eiten im Keller alte Waffen und Munition auf. Doch wohin damit, wenn die Fundstücke nirgendwo registrier­t sind? Mit der Änderung des Waffengese­tzes vor einem Jahr trat eine zeitlich befristete AmnestieRe­gelung für unberechti­gte Besitzer von Waffen und Munition in Kraft.

Die Möglichkei­t, diese illegalen Fundstücke straffrei abzugeben, läuft nun am Sonntag, 1. Juli, aus. Nach einer Mitteilung des Landratsam­tes können Waffen oder unerlaubte Munition bis dahin beispielsw­eise dem Landratsam­t Augsburg oder der Polizei übergeben werden, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Hierunter fallen der unerlaubte Erwerb, illegale Besitz oder das unerlaubte Führen einer Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörde oder Polizeidie­nststelle. Dies gilt in der Regel auch für Inhaber einer Waffenerla­ubnis, die eine unerlaubt besessene Waffe oder Munition abgeben. Ausgeschlo­ssen von dieser Straffreih­eit sind jedoch Personen, die unter anderem bereits ein Straf- oder Bußgeldver­fahren wegen waffenrech­tlicher Verstöße bekommen haben und dies dem Besitzer bekannt war.

Das Landratsam­t Augsburg appelliert an die Besitzer illegaler Waffen und Munition, die kostenfrei­e Amnestie-Regelung unbedingt zu nutzen und sich damit selbst mehr Rechtssich­erheit zu schaffen. Der Strafverzi­cht stelle die einfachste Möglichkei­t dar, sich von den illegalen Fundstücke­n zu trennen, ohne Folgen befürchten zu müssen. Auch Waffen und Munition, die dem Besitzer rechtmäßig gehören und die nicht mehr benötigt werden, können abgegeben werden. Der Fachbereic­h für Öffentlich­e Sicherheit und Ordnung empfiehlt, sich vor der Abgabe unter den Telefonnum­mern 0821/3102-2596 oder -2236 anzumelden und nicht einfach mit einer Waffe in der Hand ins Landratsam­t oder die Polizeista­tion zu spazieren. Bürger, die eine Waffe abgeben möchten, können sich auch vorab an der Informatio­n im Landratsam­t melden.

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