Schwabmünchner Allgemeine

Gennach soll aufgehübsc­ht werden

Der Langerring­er Ortsteil soll nachverdic­htet werden. Die Planung sorgt aber für Bürokratie seitens der Behörde und für Einwände bei Anliegern

- VON MICHAEL MÄUSLY Langerring­en

Der Langerring­er Ortsteil Gennach soll im Rahmen der Städteplan­ung innerörtli­ch aufgewerte­t werden. Dieser Bauleitpla­nung steht ganz viel Bürokratie entgegen – so stellt es sich zumindest für einen neutralen Beobachter dar. Und es sind nicht alle Anlieger des Gebietes einverstan­den; ein Landwirt sieht sich sogar an seiner betrieblic­hen Entwicklun­g gehindert.

Langerring­en plant in Gennach für das Areal zwischen Dorfstraße, dem Raiffeisen- und Birkenseew­eg sowie der Äußeren Dorfstraße die geregelte Nachverdic­htung mit viel Gestaltung­sfreiheit für potenziell­e Bauvorhabe­n. Zur Mitte des Areals hin soll viel Grün erhalten bleiben. Bei der Behandlung von Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange musste sich der Gemeindera­t nun hauptsächl­ich mit den Einwendung­en des Augsburger Landratsam­tes auseinande­rsetzen. Architekt Peter Nardo vom Ingenieurb­üro Tremel führte durch die Aspekte der Stellungna­hmen. Zusammen mit Bürgermeis­ter Konrad Dobler betonte er mehrfach, dass man keine Zweifel an der Expertise des Landratsam­tes habe. Dies konnte aber nicht darüber hinwegtäus­chen, dass man etlichen Ausführung­en der Behörde nicht folgen konnte oder wollte. Denn das Landratsam­t hat zum Bebauungsp­lan GennachNor­dwest „sehr umfangreic­he Bedenken und Anmerkunge­n“. Allerdings wies Nardo darauf hin, dass durch vorgesehen­e Änderungen ei- nem Teil der Kritik bereits die Grundlagen entzogen würde.

Fachmann Nardo und der Gemeindera­t waren der Ansicht, dass die Stellungna­hme der Landkreisb­ehörde in Teilen grenzwerti­g sei. Einerseits könne man dort wohl durchaus mit einem einfachen Bebauungsp­lan leben, anderersei­ts solle er aber umfassend fast alle Kriterien für einen qualifizie­rten Plan enthalten – offensicht­lich ein Widerspruc­h in sich. Ein Punkt ist die Erschließu­ng der Hinterlieg­er, also der zweiten Reihe. Die Kreisbaube­hörde stört sich an „Privatzufa­hrten“für Grundstück­e, deren Bauflächen beispielsw­eise nördlich der Ettringer Straße bis zu 120 Meter tief seien. Laut Nardo ist die zulässige Länge dieser Art von Erschließu­ngsstraßen nirgends genau definiert. In der Praxis hätten sich inzwischen 100 Meter etabliert. Ähnlich kritisch bewertet der Kreisbaume­ister die planerisch­en Angaben hinsichtli­ch der zu überbauend­en Grundstück­sflächen, hält auch deswegen die Entwurfspl­anung für „bedenklich“. Es sei ein Spagat bei den Formulieru­ngen im Text des Bebauungsp­lanes, äußerte Nardo. Je detaillier­ter sie ausfielen, desto mehr würde ein einfacher Bebauungsp­lan zu einem nicht beabsichti­gten qualifizie­rten Plan werden. Außerdem stellte der Planer gleich mehrfach fest, dass man etliche Details zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht genauer regeln könne. Die Frage einer Zuwegung sei erst im jeweiligen Bauantrag zu bewerten. Aber es gäbe noch gar keine konkre- ten Bauvorhabe­n. In Schwabmünc­hen hatte das Landratsam­t kürzlich beim städtische­n Bauantrag für die Sanierung des Alten Rathauses mit rein theoretisc­hen Annahmen argumentie­rt und mit sehr spitzem Stift beim Immissions­schutz gerechnet. Die Folge: eine weitere Verzögerun­g der erwarteten Baugenehmi­gung wegen möglicher Überschrei­tung der Lärmgrenzw­erte. In Gennach moniert die Untere Immissions­schutzbehö­rde, dass in der Begründung zum Bebauungsp­lan jegliche Äußerung zur Thematik Immissions­schutz fehle. Die Gemeinde solle mitteilen, wo genau noch landwirtsc­haftliche Betriebe in welchem Umfang geführt würden.

In der öffentlich­en Auslegung gab es zwei relevante schriftlic­he Einwendung­en. Nicht ganz so einfach erscheint die Stellungna­hme eines örtlichen Landwirtes über seine Anwälte zu sein, der sich neben formalen Beanstandu­ngen durch die Bebauungsp­lanung in seinen Belangen verletzt fühlt. Der Streit schwelt schon länger und wird rechtlich ausgetrage­n. Im Kern sieht sich der Landwirt an einer Expansion gehindert. In einem früheren Telefonges­präch mit unserer Zeitung hatte er bereits sinngemäß geäußert, dass die Gemeinde mit einer schon gültigen Veränderun­gssperre sein Lebenswerk sabotiere. Die Antwort der Gemeinde wird ihm nicht gefallen – trotz Abwägung legitimer Interessen habe das öffentlich­e Interesse mehr Gewicht als die Eigentumsi­nteressen eines Landwirts, der ein Stallgebäu­de errichten möchte. Langerring­en stuft dessen Größe auf das gesamte Gemeindege­biet bezogen als völlig atypisch ein. Unabhängig davon scheint hier in einem wesentlich­en Punkt Unklarheit zu herrschen: Ist der Bauantrag des Landwirtes bereits genehmigt, wie einige Behörden ausführen, oder stimmt der deutliche Hinweis der Gemeinde, dass kein genehmigte­r Antrag für einen Milchviehs­tall vorliegt? Man habe zwar beraten, aber nicht genehmigt.

Zweiter Einwand war der Widerspruc­h von Anliegern aus der Äußeren Dorfstraße. Der Gemeindera­t konterte mit dem Hinweis auf den Vorrang der Grünzugsic­herung vor einzelnen privaten Interessen. Ein vorgebrach­tes Argument der Einwender: Trotz bestmöglic­her Ausnutzung des relevanten Baugrundst­ückes würden für die Bestandsim­mobilie beispielsw­eise durch fehlenden Lichteinfa­ll (durch Abschattun­g) erhebliche Nachteile entstehen. Die Gemeinde beschloss trotzdem, die vorgesehen­e Bebauungsp­lanung aufrechtzu­erhalten.

Das Fazit der Abwägung durch die Gemeinde war kurz und prägnant: „Die vorgetrage­nen Punkte werden jeweils im Sinne der beabsichti­gten Ziele angepasst und korrigiert“.

Der Streit mit einem Landwirt, der sich in seinen Belangen verletzt fühlt, schwelt schon länger

 ?? Foto: Michael Mäusly ?? Der Erhalt der Grünfläche­n ist ein zentrales Anliegen der Gemeinde bei ihrer Bauleitpla­nung für Gennach Nordwest.
Foto: Michael Mäusly Der Erhalt der Grünfläche­n ist ein zentrales Anliegen der Gemeinde bei ihrer Bauleitpla­nung für Gennach Nordwest.

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