Schwabmünchner Allgemeine

Minus Zinsen dürfen weitergege­ben werden

Gericht entscheide­t über Riester-Verträge. Was das für Sparer heißt

- Frankfurt/Tübingen

Millionen Menschen sorgen mit Riester-Verträgen fürs Alter vor. Was aber, wenn der Anbieter sein Zinsverspr­echen nicht einhält und Minuszinse­n einpreist? Diese Frage beschäftig­t das Landgerich­t Tübingen.

Wie hat das Gericht entschiede­n?

Die Klage der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g hatte keinen Erfolg. Das Landgerich­t hält die Zinsgestal­tung der Kreisspark­asse Tübingen für transparen­t und konnte keine „Benachteil­igung von Verbrauche­rn“erkennen. Denn obwohl der Grundzins bei dem Produkt negativ geworden sei, habe der von der Sparkasse zusätzlich gewährte Bonuszins verhindert, dass Kunden für Sparverträ­ge zahlen mussten.

Worum ging es genau?

Gestritten wurde um den RiesterBan­ksparplan „VorsorgePl­us“, den mehrere Sparkassen in Deutschlan­d anbieten. Im vergangene­n August hatte die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g die Kreisspark­asse Tübingen abgemahnt, weil sie damals für das Produkt einen Grundzins von minus 0,5 Prozent auswies. Die Sparkasse verrechnet­e den zugesagten positiven Staffelzin­s mit dem aktuell negativen variablen Zins. Das hält die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g für rechtswidr­ig.

Wie ist die Position der Sparkasse?

Die Kreisspark­asse hatte sich gegen die Kritik gewehrt: Keinem Kunden würden tatsächlic­h Minuszinse­n in Rechnung gestellt. Die Grundverzi­nsung werde mit den zusätzlich­en Bonuszinse­n der Banksparpl­äne verrechnet. Alle Kunden der Sparkasse erhielten deshalb unter dem Strich positive Zinsen.

Ist der Tübinger Fall ein Einzelfall?

Experten zufolge bisher ja. Allerdings ist er besonders pikant, sorgen doch etwa 16 Millionen Menschen in Deutschlan­d per Riester-Vertrag vor – und verlassen sich auf die vereinbart­en Konditione­n. Nach Einschätzu­ng von hätten „auch viele andere Anbieter von Banksparpl­änen rechnerisc­h die Möglichkei­t, Minus-Zinsen auszuweise­n“. Denn in der Regel seien Riester-Banksparpl­äne von Genossensc­haftsbanke­n und Sparkassen mit festem Abschlag auf einen Referenzzi­ns kalkuliert. Doch weil die Niedrigzin­sphase die Referenzzi­nsen nach unten drückt, kommen Anbieter in Schwierigk­eiten, ihr Zinsverspr­echen zu halten.

Finanztest

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Foto: dpa Die Kreisspark­asse Tübingen hatte die Negativzin­sen verrechnet.

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