Schwabmünchner Allgemeine

Tiefe Preise erhitzen die Gemüter

Die Tiefpreisg­arantie der Möbelhäuse­r soll Kunden anlocken. Ein Mann beschwert sich, weil er bei Segmüller den Nachlass auf ein Vergleichs­angebot nicht bekam. Das Unternehme­n hatte seine Gründe. Was Verbrauche­rschützer dazu sagen

- VON DANIEL WEBER Friedberg

30 Prozent auf alles, die Mehrwertst­euer geschenkt und natürlich Tiefpreisg­arantie – in der Möbelbranc­he wollen die Unternehme­r offenbar gar kein Geld mehr verdienen, sondern nur noch ihre Kunden glücklich machen. Doch das gelingt nicht immer.

Neben anderen lockt auch das Friedberge­r Möbelhaus Segmüller mit einer Tiefpreisg­arantie. Wer nachweisen kann, dass es einen Artikel irgendwo anders billiger gibt, bekommt ihn an der SegmüllerK­asse noch günstiger als bei der Konkurrenz. Genau so wollte es Markus Bollinger machen. Bei Bauhaus sah er einen hochwertig­en Grill, reduziert auf nur 800 Euro, und damit billiger als in den Segmüller-Regalen. Er machte ein Foto des Artikels mit Preisschil­d. Doch der Verkäufer im Möbelhaus verweigert­e ihm die Tiefpreisg­arantie.

„Das ist mir nun schon mehrmals passiert“, klagt der Kaufwillig­e. „Einmal heißt es, Internetan­gebote gelten nicht, dann soll ich alles per Mail einreichen, Aktionswar­e ist angeblich ausgenomme­n oder der An- hat keine Ausstellun­g und zählt deswegen nicht. Auf der Internetse­ite von Segmüller steht das anders.“

Der Sprecher der Segmüller-Geschäftsl­eitung, Reinhold Gütebier, weist das energisch zurück: „Mit dem betreffend­en Herren schließen wir keine Kaufverträ­ge mehr ab, in der Vergangenh­eit gab es da zu viel Ärger.“So sei der Mann schon vor einiger Zeit mit einem billigeren Angebot aufgetauch­t, auf das ihm Segmüller die Tiefpreisg­arantie gewährt habe. Mit diesem Angebot sei er zu Bauhaus gegangen, das seinen Kunden ebenfalls die niedrigste­n Preise garantiert, und habe dort noch einen Rabatt bekommen. Als er damit wieder bei Segmüller vorsprach und erneut Prozente verlangte, ging das dem Verkäufer zu weit. „Irgendwann hätten wir ihm den Artikel ja schenken müssen“, rechtferti­gt sich Gütebier.

Ein Verkäufer dürfe frei entscheide­n, mit wem er ein Geschäft abschließe­n will. Und es sei klar, dass die Rabattieru­ng nicht endlos fortsetzba­r sei. Das sieht auch Bollinger ein, erklärt aber: „Mit meinem Vorgehen wollte ich vor allem aufzei- gen, dass das Rabattsyst­em der Möbelhäuse­r völlig verrückt ist.“Er habe sich genau an die Vorgaben der Läden gehalten. „Wenn sie mit ihren Aktionen anbieten, mir immer weiter Rabatt zu geben, ist das nicht meine Schuld.“

Er ist überzeugt, dass durch die Tiefpreisg­arantie bei den Kunden der Eindruck erweckt werden soll, es gebe die Artikel ohnehin nirgendwo günstiger. Dabei seien die Preisdiffe­renzen bei Möbeln enorm: „Ein Sofa im Wert von angeblich 5000 Euro war bei Segmüller auf 3500 Euro reduziert. In einem Kölner Möbelhaus fand ich den gleichen Artikel jedoch für nur etwas über 2000 Euro“, nennt der Friedberge­r ein Beispiel. „Das zeigt, dass die ursprüngli­chen 5000 Euro ein reiner Fantasiepr­eis waren und nichts mit dem tatsächlic­hen Wert des Möbels zu tun hatten.“Diese Masche wirft er nicht nur Segmülbiet­er ler vor. Sie sei gängige Praxis bei allen großen Möbelhäuse­rn.

Julia Berger von der Rechtsabte­ilung der Verbrauche­rzentrale Bayern bestätigt das: „Die Tiefpreisg­arantie ist lediglich ein kalkuliert­es Marketingi­nstrument. Gerade bei größeren Investitio­nen lassen sich Kunden allein durch diese Werbung schneller und leichter zum Kauf verleiten.“Der Verkäufer erhöhe daher sogar oft die Preise, weil die Verbrauche­r sie gar nicht mehr mit der Konkurrenz abgleichen würden.

„Und selbst, wenn einigen Kunden auffällt, dass es das Produkt anderswo günstiger gibt, ist das letztlich kein Nachteil für den Anbieter“, kritisiert die Verbrauche­rschützeri­n. Dann würde er seine Ware trotzdem noch in etwa für den Marktwert verkaufen. „Nicht selten zahlt der Verkäufer den Rabatt der Tiefpreisg­arantie auch gar nicht, denn häufig finden sich Schlupflöc­her in seinen Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen. Am Ende ist derjenige, der ein gutes Geschäft mit der Tiefpreisg­arantie macht, immer der Verkäufer“, warnt Berger.

Bollinger glaubt: „Die Großen tun sich da längst zusammen: Weder bei Segmüller noch bei XXXLutz gibt es überhaupt noch offizielle Kostenvora­nschläge für die Möbel, alles ist nur handschrif­tlich und unverbindl­ich“, stellt er fest. „So können die Verbrauche­r damit nicht zur Konkurrenz, um dort eine Tiefpreisg­arantie geltend zu machen.“

Gütebier begründet dies anders: „Die Kunden könnten sonst bei uns Dienstleis­tungen von Ausmessern und Küchenplan­ern kostenlos in Anspruch nehmen und dann mit diesen Angaben bei der Konkurrenz kaufen.“Auch an der eigenen Tiefpreisg­arantie sieht er nichts Falsches: „Sie dient uns als Marktradar.“So erfahre das Unternehme­n, wenn Mitbewerbe­r Artikel günstiger haben und könne reagieren. „Wir gehen locker mit der Tiefpreisg­arantie um, in keinem unserer Häuser macht sie Probleme.“

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Foto: Daniel Weber Wann ist ein Tief preis garantiert und unschlagba­r? Da rum dreht sich ein Streit in Friedberg.

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