Tiefe Preise erhitzen die Gemüter
Die Tiefpreisgarantie der Möbelhäuser soll Kunden anlocken. Ein Mann beschwert sich, weil er bei Segmüller den Nachlass auf ein Vergleichsangebot nicht bekam. Das Unternehmen hatte seine Gründe. Was Verbraucherschützer dazu sagen
30 Prozent auf alles, die Mehrwertsteuer geschenkt und natürlich Tiefpreisgarantie – in der Möbelbranche wollen die Unternehmer offenbar gar kein Geld mehr verdienen, sondern nur noch ihre Kunden glücklich machen. Doch das gelingt nicht immer.
Neben anderen lockt auch das Friedberger Möbelhaus Segmüller mit einer Tiefpreisgarantie. Wer nachweisen kann, dass es einen Artikel irgendwo anders billiger gibt, bekommt ihn an der SegmüllerKasse noch günstiger als bei der Konkurrenz. Genau so wollte es Markus Bollinger machen. Bei Bauhaus sah er einen hochwertigen Grill, reduziert auf nur 800 Euro, und damit billiger als in den Segmüller-Regalen. Er machte ein Foto des Artikels mit Preisschild. Doch der Verkäufer im Möbelhaus verweigerte ihm die Tiefpreisgarantie.
„Das ist mir nun schon mehrmals passiert“, klagt der Kaufwillige. „Einmal heißt es, Internetangebote gelten nicht, dann soll ich alles per Mail einreichen, Aktionsware ist angeblich ausgenommen oder der An- hat keine Ausstellung und zählt deswegen nicht. Auf der Internetseite von Segmüller steht das anders.“
Der Sprecher der Segmüller-Geschäftsleitung, Reinhold Gütebier, weist das energisch zurück: „Mit dem betreffenden Herren schließen wir keine Kaufverträge mehr ab, in der Vergangenheit gab es da zu viel Ärger.“So sei der Mann schon vor einiger Zeit mit einem billigeren Angebot aufgetaucht, auf das ihm Segmüller die Tiefpreisgarantie gewährt habe. Mit diesem Angebot sei er zu Bauhaus gegangen, das seinen Kunden ebenfalls die niedrigsten Preise garantiert, und habe dort noch einen Rabatt bekommen. Als er damit wieder bei Segmüller vorsprach und erneut Prozente verlangte, ging das dem Verkäufer zu weit. „Irgendwann hätten wir ihm den Artikel ja schenken müssen“, rechtfertigt sich Gütebier.
Ein Verkäufer dürfe frei entscheiden, mit wem er ein Geschäft abschließen will. Und es sei klar, dass die Rabattierung nicht endlos fortsetzbar sei. Das sieht auch Bollinger ein, erklärt aber: „Mit meinem Vorgehen wollte ich vor allem aufzei- gen, dass das Rabattsystem der Möbelhäuser völlig verrückt ist.“Er habe sich genau an die Vorgaben der Läden gehalten. „Wenn sie mit ihren Aktionen anbieten, mir immer weiter Rabatt zu geben, ist das nicht meine Schuld.“
Er ist überzeugt, dass durch die Tiefpreisgarantie bei den Kunden der Eindruck erweckt werden soll, es gebe die Artikel ohnehin nirgendwo günstiger. Dabei seien die Preisdifferenzen bei Möbeln enorm: „Ein Sofa im Wert von angeblich 5000 Euro war bei Segmüller auf 3500 Euro reduziert. In einem Kölner Möbelhaus fand ich den gleichen Artikel jedoch für nur etwas über 2000 Euro“, nennt der Friedberger ein Beispiel. „Das zeigt, dass die ursprünglichen 5000 Euro ein reiner Fantasiepreis waren und nichts mit dem tatsächlichen Wert des Möbels zu tun hatten.“Diese Masche wirft er nicht nur Segmülbieter ler vor. Sie sei gängige Praxis bei allen großen Möbelhäusern.
Julia Berger von der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Bayern bestätigt das: „Die Tiefpreisgarantie ist lediglich ein kalkuliertes Marketinginstrument. Gerade bei größeren Investitionen lassen sich Kunden allein durch diese Werbung schneller und leichter zum Kauf verleiten.“Der Verkäufer erhöhe daher sogar oft die Preise, weil die Verbraucher sie gar nicht mehr mit der Konkurrenz abgleichen würden.
„Und selbst, wenn einigen Kunden auffällt, dass es das Produkt anderswo günstiger gibt, ist das letztlich kein Nachteil für den Anbieter“, kritisiert die Verbraucherschützerin. Dann würde er seine Ware trotzdem noch in etwa für den Marktwert verkaufen. „Nicht selten zahlt der Verkäufer den Rabatt der Tiefpreisgarantie auch gar nicht, denn häufig finden sich Schlupflöcher in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Am Ende ist derjenige, der ein gutes Geschäft mit der Tiefpreisgarantie macht, immer der Verkäufer“, warnt Berger.
Bollinger glaubt: „Die Großen tun sich da längst zusammen: Weder bei Segmüller noch bei XXXLutz gibt es überhaupt noch offizielle Kostenvoranschläge für die Möbel, alles ist nur handschriftlich und unverbindlich“, stellt er fest. „So können die Verbraucher damit nicht zur Konkurrenz, um dort eine Tiefpreisgarantie geltend zu machen.“
Gütebier begründet dies anders: „Die Kunden könnten sonst bei uns Dienstleistungen von Ausmessern und Küchenplanern kostenlos in Anspruch nehmen und dann mit diesen Angaben bei der Konkurrenz kaufen.“Auch an der eigenen Tiefpreisgarantie sieht er nichts Falsches: „Sie dient uns als Marktradar.“So erfahre das Unternehmen, wenn Mitbewerber Artikel günstiger haben und könne reagieren. „Wir gehen locker mit der Tiefpreisgarantie um, in keinem unserer Häuser macht sie Probleme.“