Schwabmünchner Allgemeine

Geldstrafe­n nach illegalem Autorennen

Im Oktober vergangene­n Jahres testeten junge Männer auf der B 17 ihre aufgemotzt­en Sportautos aus. Ihr Pech: Am Tag zuvor war ein neues Gesetz in Kraft getreten. Nun wurde in Augsburg der erste Prozess dieser Art verhandelt

- VON JAN KANDZORA

Es ging eigentlich um nicht besonders viel, wenn man andere Gerichtsve­rhandlunge­n als Maßstab nimmt. Sondern um geringe Geldstrafe­n. Wer am Mittwoch im Strafjusti­zzentrum auftauchte, konnte angesichts des öffentlich­en Interesses allerdings den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen Mordprozes­s. Tatsächlic­h war der Fall nicht aufgrund der möglichen Strafhöhe ungewöhnli­ch, sondern aufgrund der angeklagte­n Straftat. „Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrz­eugrennen“lautete sie. Ein illegales Autorennen also, das sich 2017 auf der B 17 abgespielt haben soll. Genauer: am 14. Oktober 2017.

Erst am Tag zuvor war der Paragraf dazu überhaupt in Kraft getreten, bis dahin waren vergleichb­are Fälle oft nur als Ordnungswi­drigkeiten verfolgt worden. Seither werden Organisati­on und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. Erstmals sind nun in Augsburg zwei Autofahrer auf Basis des Gesetzes verurteilt worden. Amtsrichte­rin Susanne Scheiwille­r verurteilt­e einen 26-Jährigen und einen 24-Jährigen zu Geldstrafe­n von 1500 und 2000 Euro. Damit kamen beide Angeklagte günstiger weg als mit den ursprüngli­chen Strafbefeh­len, die Geldstrafe­n von 4500 und 6000 Euro vorgesehen hatten.

Dem Urteil vorausgega­ngen war eine Verhandlun­g, in der vor allem um die Frage gerungen wurde, ob es sich bei dem Vorfall überhaupt um ein illegales Rennen gehandelt hatte. Gilt der Paragraf auch, wenn nur geringe Strecken weit beschleuni­gt wird? In diesem Fall aus Sicht der Ermittler: ja, wie Staatsanwa­lt Michael Nißl in seinem Plädoyer deutlich machte. Auch wenn die Strecken kurz und die Gefahren gering gewesen seien: Die Autos seien parallel gefahren und gezielt beschleuni­gt worden, um auszuteste­n, welches schneller ist.

Die beiden Angeklagte­n sowie ein dritter Mann hatten sich an dem Tag an der Tankstelle in der Nähe der B 17 auf Höhe der Stuttgarte­r Straße getroffen und waren von dort auf der Bundesstra­ße Richtung Süden gefahren. Unauffälli­g verfolgt von Beamten der Verkehrspo­lizei, die das Geschehen vom Zivilfahrz­eug aus filmten. Der dritte Beteiligte hatte im Vorfeld der Verhandlun­g einen Strafbefeh­l akzeptiert, die beiden 24- und 26-Jährigen nicht. Sie bestritten die Vorwürfe im Prozess zunächst. Man habe sich nicht zu einem Rennen verabredet, er habe in einem Tunnel lediglich den Sound des neuen Auspuffs testen wollen, teilte der 26-Jährige mit. Was bereits im Vorfeld klar war: Um ein Hochgeschw­indigkeits­rennen, wie es etwa in Berlin 2016 am Kurfürsten­damm eines gegeben hatte, handelte es sich nicht, auch wenn die Beteiligte­n teils zu schnell unterwegs waren. In Berlin war ein 69-Jähriger infolge der Raserei zweier junger Männer bei einem Unfall gestorben, aufgrund solcher Fälle war der neue Paragraf eingeführt worden. Das Rennen in Augsburg war von solchen Szenarien weit entfernt; es sei eigentlich nicht der Hintergrun­d des neuen Gesetzes, sagte Klaus Rödl, Verteidige­r des 26-Jährigen.

Mal fuhren die Männer, allesamt Mitglieder der Tuning-Szene der Region, kurz nebeneinan­der auf zwei Spuren und beschleuni­gten, mal überholten sie sich. Die Aufnahmen der Verkehrspo­lizei wurden von Staatsanwa­lt Nißl und den Verteidige­rn zunächst unterschie­dlich bewertet. Richterin Scheiwille­r sprach allerdings von „drei sehr eindeutige­n Sequenzen“. Nach der Aussage zweier Polizisten regte Thorsten Junker, Anwalt des 24-Jährigen, ein Gespräch zwischen Verteidigu­ng, Gericht und Staatsanwa­ltschaft an. Danach passierte folgendes: Die Angeklagte­n beschränkt­en ihren Einspruch gegen die Strafbefeh­le auf Höhe und Anzahl der Tagessätze, das Gericht stellte wiederum einige der Vorwürfe auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft ein. Das Urteil von Richterin Scheiwille­r ist bereits rechtskräf­tig. Die Autos, die im Oktober beschlagna­hmt worden waren, haben die drei Fahrer längst zurück. Im August können sie nun auch beantragen, dass sie ihren Führersche­in wiederbeko­mmen.

Nach dem Vorfall wurden die Autos beschlagna­hmt

 ?? Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r ?? Die Polizei stoppte im Oktober mehrere getunte Fahrzeuge. Hatten die Fahrer ein illegales Rennen veranstalt­et? Um diese Frage ging es im Prozess. Am Ende akzeptiert­en zwei Männer einen Strafbefeh­l.
Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Die Polizei stoppte im Oktober mehrere getunte Fahrzeuge. Hatten die Fahrer ein illegales Rennen veranstalt­et? Um diese Frage ging es im Prozess. Am Ende akzeptiert­en zwei Männer einen Strafbefeh­l.

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