Massen Schwarzfahrt von Fußballfans
36 Fans mit Stadionverbot aus Hannover lösten keinen Fahrschein über 1,45 Euro. Jetzt müssen die Ultras wegen Leistungserschleichung bis zu 9000 Euro Strafe zahlen
gemacht. Sie müssen Geldstrafen von bis zu 9000 (!) Euro berappen.
Bei vielen Ultras, die mit Stadionverboten belegt sind, ist es Usus, trotzdem ihre Mannschaft zumeist per Reisebus zum Auswärtsspiel zu begleiten. Man sucht sich dann eine Kneipe mit Sky-Programm, um das Match vor dem Fernseher zu verfolgen. Das war an jenem Samstag im Oktober auch der Plan von anfangs rund 50 niedersächsischen Ultras, die nach ihrer Ankunft sogleich von 40 Bereitschaftspolizisten aus Dachau in Empfang genommen und fortan begleitet wurden. Die „Sektion Stadionverbot“benahm sich allerdings ziemlich daneben.
In den Kneipen rund um den Königsplatz ließen sich viele Ultras regelrecht volllaufen, tranken Schnaps und Wein aus Flaschen, wie der Einsatzleiter der Polizei aus Dachau jetzt im Gerichtssaal berichtete. Die Fans hätten dann obszöne Lieder gegrölt und Passantinnen belästigt. Am Nachmittag suchten die Hannoveraner dann eine Gaststätte, in der sie das Spiel live am Fernsehschirm verfolgen konnten. Doch dreimal wurden sie von den Wirten abgewiesen, zuletzt in einer Kneipe in der Augsburger Straße in Pfersee. Kurzerhand stiegen dann 36 Fans vor den Augen der Polizei in eine Tram und fuhren bis zum Kö – eine Strecke von 1,2 Kilometer. Weil die Beamten beobachtet hatten, dass sich niemand am Automaten der Haltestelle eine Fahrkarte besorgt hatte, wurde die Gruppe kurzerhand am Kö in der Tram eingekesselt, dann in einen Bus zum Stadionparkplatz chauffiert und dort namentlich erfasst. Zwar hatten sich einige der Ultras noch schnell per Handy ein Onlineticket besorgt – nachweislich aber erst nach Ankunft am Königsplatz. Eine Eintrittskarte zum Spiel in der WWK-Arena, die zur freien Fahrt im Stadtgebiet berechtigt hätte, besaß wegen des Stadionverbotes ebenfalls niemand.
Nach dem Grundsatz „Jeder ist vor dem Gesetz gleich“machte die Justiz auch bei den Ultras aus Hannover keine Ausnahme. Die erwachsenen Fans aus der Truppe bekamen einen Strafbefehl über Geldstrafen ins Haus geschickt, die Schwarzfahrer unter 21 Jahren wurden von Jugendrichtern ihrer Heimatorte „verarztet“. Vier Ultras im Alter von 24 bis 26 Jahren bekamen jetzt eine Ladung zum Prozess ins Augsburger Strafjustizzentrum, wo sie nun von drei Anwälten begleitet auf der Anklagebank Platz nahmen. Sie schwiegen, machten teilweise auch keine Angaben zu ihrem Einkommen, aus dem sich bei einer Geldstrafe der Tagessatz berechnet. Die Verteidiger versuchten, den Vorwurf von Staatsanwältin Marlies Dorn mit juristischen Argumenten zu entkräften. Nach den Beförderungsbedingungen der VGA hätten die Polizisten, so die Anwälte, keine Befugnis gehabt, Fahrscheine zu kontrollieren. Die Fans seien damals deshalb auch nicht verpflichtet gewesen, auf die Kontrolle zu reagieren. Es sei nicht bewiesen, dass sie keinen Fahrschein gelöst hätten. Deshalb seien die Angeklagten freizusprechen. Staatsanwältin Dorn und das Gericht waren freilich anderer rechtlicher Ansicht. Die Polizei habe zurecht kontrolliert, weil der Anfangsverdacht einer Straftat bestanden habe.
Weil die Ultras bereits unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Schwarzfahrens vorbestraft waren, fielen am Ende die Geldstrafen saftig aus. Einer muss 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) blechen, zwei 7200 Euro (120 Tagessätze zu je 60 Euro). Der Ultra, dessen Strafregister bereits 14 Einträge aufweist, wurde zu 9000 Euro (150 Tagessätze zu je 60 Euro) verdonnert. Alle haben die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen. Dass ihre Elf damals den FCA mit 2:1 schlug, wird für die Fans wohl kein Trostpflaster sein.
Anwälte: Durfte die Polizei kontrollieren?