Schwabmünchner Allgemeine

Straßenaus­bau: Hoffnung auf Kostenerla­ss

Innenminis­ter Herrmann kündigt Anwendungs­regeln an. Wehringen gilt als Spezialfal­l

- Wehringen

Der FW-Kreistagsf­raktionsch­ef Dr. Fabian Mehring macht Wehringen Hoffnung, doch noch von Straßenaus­baubeiträg­en für Maßnahmen von 2013 beziehungs­weise 2014 verschont zu bleiben.

Unter dem Eindruck der Diskussion­en um die Abschaffun­g der ungeliebte­n Beiträge während der letzten Jahre, hat man dort mit der Umlage der Ausbaukost­en für die Dorfstraße so lange wie möglich abgewartet. Um eine Verjährung zu verhindern, war Bürgermeis­ter Nerlinger aber aus Rechtsgrün­den gezwungen, zum Silvestert­ag des letzten Jahres Zahlungsbe­scheide zu versenden. Die Bürger in Wehringen dürften damit die letzten zahlungspf­lichtigen Anrainer im ganzen Freistaat sein, meint Mehring. Denn: Nur einen Tag später wäre ihnen die Zeche erspart geblieben. Das hängt mit der Stichtagsl­ösung zum 1. Januar 2018 bei der Abschaffun­g der Kostenbete­iligung durch Anlieger zusammen.

Enttäuscht von dieser Ungerechti­gkeit hatte Wehringens Bürgermeis­ter Nerlinger (CSU) infolgedes­sen um Unterstütz­ung gebeten. FW-Landtagsab­geordneter Johann Häusler und Mehring sehen die Freien Wähler in ihrem ursprüngli­chen Vorschlag zur Übergangsr­egelung bestätigt: Ihr Vorschlag sei von der Landtags-CSU durch einen schlechter­en ersetzt worden.

Häusler hatte den Wehringer Fall (wir berichtete­n) an den Bayerische­n Innenminis­ter Herrmann herangetra­gen. Dessen Rückantwor­t macht den Freien Wählern nun Hoffnung. So weist der Minister zwar darauf hin, dass im für 1513 bayerische Gemeinden zuständige­n Innenminis­terium keine Einzelfall­prüfung zur Situation in Wehringen durchgefüh­rt werden könne. Allerdings kündigt der Minister an, sein Haus werde zeitnah Vollzugshi­nweise zur neuen Rechtslage erstellen. Dabei, so schreibt Herrmann weiter, werde in Abstimmung mit Fachbehörd­en auch eine Ausführung­sverordnun­g erlassen, bei der die von den Freien Wählern adressiert­e Stichtagsp­roblematik Berücksich­tigung finden werde. Genau diese Anwendungs­vorgaben zur neuen Regelung hatten noch gefehlt. Sie könnten den Anwohnern der Dorfstraße eventuell doch eine Befreiung ermögliche­n.

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