Brandstifterin muss in Haft
Frau zündete Haus in Saarbrücken an
29. Veranstaltung
5 -14 - 19 - 22 - 33 - 41, Superzahl: 1 4 204 127,60 Euro; Klas 882 297,20 Euro; Klasse 3: 12 974,90 ¤; 3 283,90 ¤; 243,70 ¤; 44,00 ¤; 24,70 ¤; 10,60 ¤; 5,00 Euro. 9126392 unbesetzt (7547615,40 Euro).
Eine Brandstifterin, die ein Wohnhaus in Saarbrücken anzündete und so den Tod von vier Menschen verursachte, muss ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte sie am Donnerstag zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem ordneten die Richter an, dass die Frau nach frühestens dreieinhalb Jahren zur Behandlung ihrer Alkohol- und Drogensucht in eine Therapieeinrichtung kommt.
Die Kammer schloss sich der Einschätzung einer Gutachterin an, wonach die Angeklagte zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand, ihre Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, und sie daher nur vermindert schuldfähig war. Der Vorsitzende Richter Bernd Weber sprach von „einer der schlimmsten Brandkatastrophen des Saarlandes“.
Die Deutsche soll Anfang Dezember 2017 in einem sechsstöckigen Wohnhaus in Saarbrücken ein Feuer gelegt haben, in dem vier Männer starben. Die Angeklagte selbst hatte sich auf Rat ihres Verteidigers während der sechs Sitzungstage nicht geäußert. In ihrem letzten Wort sagte sie, dass es ihr leidtue. Weil alle Beteiligten erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.