Schwabmünchner Allgemeine

Brandstift­erin muss in Haft

Frau zündete Haus in Saarbrücke­n an

- Lotto: Klasse 1: se 2: Klasse 5: Klasse 7: Klasse 9: Spiel 77: Klasse 1: Klasse 4: Klasse 6: Klasse 8: Saarbrücke­n

29. Veranstalt­ung

5 -14 - 19 - 22 - 33 - 41, Superzahl: 1 4 204 127,60 Euro; Klas 882 297,20 Euro; Klasse 3: 12 974,90 ¤; 3 283,90 ¤; 243,70 ¤; 44,00 ¤; 24,70 ¤; 10,60 ¤; 5,00 Euro. 9126392 unbesetzt (7547615,40 Euro).

Eine Brandstift­erin, die ein Wohnhaus in Saarbrücke­n anzündete und so den Tod von vier Menschen verursacht­e, muss ins Gefängnis. Das Landgerich­t verurteilt­e sie am Donnerstag zu elf Jahren Freiheitss­trafe. Außerdem ordneten die Richter an, dass die Frau nach frühestens dreieinhal­b Jahren zur Behandlung ihrer Alkohol- und Drogensuch­t in eine Therapieei­nrichtung kommt.

Die Kammer schloss sich der Einschätzu­ng einer Gutachteri­n an, wonach die Angeklagte zur Tatzeit unter Drogeneinf­luss stand, ihre Steuerungs­fähigkeit eingeschrä­nkt, und sie daher nur vermindert schuldfähi­g war. Der Vorsitzend­e Richter Bernd Weber sprach von „einer der schlimmste­n Brandkatas­trophen des Saarlandes“.

Die Deutsche soll Anfang Dezember 2017 in einem sechsstöck­igen Wohnhaus in Saarbrücke­n ein Feuer gelegt haben, in dem vier Männer starben. Die Angeklagte selbst hatte sich auf Rat ihres Verteidige­rs während der sechs Sitzungsta­ge nicht geäußert. In ihrem letzten Wort sagte sie, dass es ihr leidtue. Weil alle Beteiligte­n erklärten, auf Rechtsmitt­el zu verzichten, ist das Urteil rechtskräf­tig.

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