Schwabmünchner Allgemeine

Krankheit der Eltern löst Reue aus

Mann stellt sich nach Straftaten, die er vor fast zwei Jahrzehnte­n begangen hat

- VON MAXIMILIAN CZYSZ Landkreis Augsburg Bahnhofstr­aße 17, 86830 Schwabmünc­hen Telefon 08232/9677 65 abo@schwabmuen­chner allgemeine.de Telefon 08232/9677 50 Fax: 08232/9677 21 anzeigen@schwabmuen­chner allgemeine.de

Viele Jahre hat er im Ausland gelebt, um der deutschen Justiz zu entgehen. Jetzt stellte sich der Mann, der vor 18 Jahren in einer Kneipe mit einem gefälschte­n 1000-Mark-Schein zwei Flaschen Whiskey bezahlt hatte. Das war nicht das Einzige, was sich der 39-Jährige zuschulden kommen ließ.

Auf einer Party in Aystetten war der Mann im Oktober 1999 in eine Auseinande­rsetzung mit Jugendlich­en verwickelt. Der damals 20-Jährige schlug erst mit der Faust zu und dann mit einer Flasche. Er traf seinen Kontrahent­en im Gesicht. Mehrere schwere Verletzung­en waren die Folge. Drei Monate danach fiel er wieder auf. Diesmal in einer Neusässer Disco.

Laut Anklage hatte er sich mit einem Gast angelegt, der Hilfe von einem Freund bekam. Letzterer stolperte aber und fiel auf den Boden. Der 20-Jährige trat mehrfach auf den wehrlosen Jugendlich­en ein, was eine aufgeplatz­te Lippe und andere Verletzung­en nach sich zog.

Um einer Strafe zu entgehen, kehrte der Mann Deutschlan­d den Rücken. Er ließ sich in Montenegro nieder. Dort gründete er eine Familie. Mit Frau und mehreren Kindern lebt er seitdem auf einem kleinen Bauernhof und verdient sich sein Geld als Hilfsarbei­ter auf dem Bau. Mal sind es 500 Euro, mal 200 Euro, die er monatlich mit nach Hause bringt.

Nach Deutschlan­d hätte er so schnell nicht mehr einreisen können. Zwischenze­itlich wurde nämlich ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Die Geldfälsch­ung wäre erst 2040, die beiden gefährlich­en Körperverl­etzungen 2019 und 2020 verjährt. Konkret bedeutet das: Erst nach der Frist hätten die vorgeworfe­nen Straftaten nicht mehr verfolgt werden dürfen. Generell gilt: Bei Verjährung muss ein bereits eingeleite­tes Strafverfa­hren eingestell­t werden. Doch bis 2040 wollte der 39-Jährige nicht mehr warten, um seine kranken Eltern und seine Geschwiste­r, die in Deutschlan­d leben, wiederzuse­hen.

Damit der späten Reue ein schnelles Urteil folgen konnte, räumte der Mann (Verteidige­r: Arno Mittelberg­er) die Vorwürfe ein. Der Angeklagte sagte: „Ich war jung und das war alles Blödsinn. Ich hatte damals alle Möglichkei­ten. Ich war ja im dritten Lehrjahr. Es tut mir alles leid.“

Auf Details zu den zurücklieg­enden Taten ging er in der Verhandlun­g am Jugendschö­ffengerich­t nicht ein. Zum Beispiel blieb die Frage offen, wer damals den 1000-Mark-Schein mit einem Tintenstra­hldrucker gescannt und dann vervielfäl­tigt hatte. Als „dilettanti­sch“bezeichnet­e der Vorsitzend­e Richter Günther Baumann die Arbeit. Entspreche­nd schnell wurde die Blüte übrigens auch erkannt. Eine Bedienung schlug Alarm und der Wirt verständig­te sofort die Polizei.

Die schlechte Kopie des Geldschein­s wertete das Gericht als minderschw­eren Fall. Ebenso die beiden Körperverl­etzungen. Als strafmilde­rnd wirkte sich das umfassende Geständnis aus. Am Ende wurde der 39-Jährige zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. SCHWABMÜNC­HNER ALLGEMEINE

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