Krankheit der Eltern löst Reue aus
Mann stellt sich nach Straftaten, die er vor fast zwei Jahrzehnten begangen hat
Viele Jahre hat er im Ausland gelebt, um der deutschen Justiz zu entgehen. Jetzt stellte sich der Mann, der vor 18 Jahren in einer Kneipe mit einem gefälschten 1000-Mark-Schein zwei Flaschen Whiskey bezahlt hatte. Das war nicht das Einzige, was sich der 39-Jährige zuschulden kommen ließ.
Auf einer Party in Aystetten war der Mann im Oktober 1999 in eine Auseinandersetzung mit Jugendlichen verwickelt. Der damals 20-Jährige schlug erst mit der Faust zu und dann mit einer Flasche. Er traf seinen Kontrahenten im Gesicht. Mehrere schwere Verletzungen waren die Folge. Drei Monate danach fiel er wieder auf. Diesmal in einer Neusässer Disco.
Laut Anklage hatte er sich mit einem Gast angelegt, der Hilfe von einem Freund bekam. Letzterer stolperte aber und fiel auf den Boden. Der 20-Jährige trat mehrfach auf den wehrlosen Jugendlichen ein, was eine aufgeplatzte Lippe und andere Verletzungen nach sich zog.
Um einer Strafe zu entgehen, kehrte der Mann Deutschland den Rücken. Er ließ sich in Montenegro nieder. Dort gründete er eine Familie. Mit Frau und mehreren Kindern lebt er seitdem auf einem kleinen Bauernhof und verdient sich sein Geld als Hilfsarbeiter auf dem Bau. Mal sind es 500 Euro, mal 200 Euro, die er monatlich mit nach Hause bringt.
Nach Deutschland hätte er so schnell nicht mehr einreisen können. Zwischenzeitlich wurde nämlich ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Die Geldfälschung wäre erst 2040, die beiden gefährlichen Körperverletzungen 2019 und 2020 verjährt. Konkret bedeutet das: Erst nach der Frist hätten die vorgeworfenen Straftaten nicht mehr verfolgt werden dürfen. Generell gilt: Bei Verjährung muss ein bereits eingeleitetes Strafverfahren eingestellt werden. Doch bis 2040 wollte der 39-Jährige nicht mehr warten, um seine kranken Eltern und seine Geschwister, die in Deutschland leben, wiederzusehen.
Damit der späten Reue ein schnelles Urteil folgen konnte, räumte der Mann (Verteidiger: Arno Mittelberger) die Vorwürfe ein. Der Angeklagte sagte: „Ich war jung und das war alles Blödsinn. Ich hatte damals alle Möglichkeiten. Ich war ja im dritten Lehrjahr. Es tut mir alles leid.“
Auf Details zu den zurückliegenden Taten ging er in der Verhandlung am Jugendschöffengericht nicht ein. Zum Beispiel blieb die Frage offen, wer damals den 1000-Mark-Schein mit einem Tintenstrahldrucker gescannt und dann vervielfältigt hatte. Als „dilettantisch“bezeichnete der Vorsitzende Richter Günther Baumann die Arbeit. Entsprechend schnell wurde die Blüte übrigens auch erkannt. Eine Bedienung schlug Alarm und der Wirt verständigte sofort die Polizei.
Die schlechte Kopie des Geldscheins wertete das Gericht als minderschweren Fall. Ebenso die beiden Körperverletzungen. Als strafmildernd wirkte sich das umfassende Geständnis aus. Am Ende wurde der 39-Jährige zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. SCHWABMÜNCHNER ALLGEMEINE