Schwabmünchner Allgemeine

Beim Protest geht es nicht um spielende Kinder

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Zum Leserbrief „Mehrheit der Anwohner empfindet anders“vom 23. Juli anläss lich des Berichts „Ein Spielplatz zu schön, um ruhig zu sein“:

Dass mit dem Bundesimmi­ssionsgese­tz von 2011 (§ 22, Abs 1a) spielende Kinder nicht mehr als Lärmbeläst­igung zu betrachten sind, freut mich als dreifache Mutter besonders. Um die Geräuschku­lisse von Kindern geht es in den – in der Tat seit Jahrzehnte­n geführten – Diskussion­en um den Spielplatz in der Vogelsiedl­ung auch nicht. Es geht vielmehr um die bereits beschriebe­nen Probleme durch Jugendlich­e, die mit dröhnender Musik, Alkohol, Motoraufhe­ulen den Spielplatz zweckentfr­emden und auch für Familien unbrauchba­r machen. Dies wird im Bericht von Frau Fischer nicht differenzi­ert genug dargestell­t. Als ehemalige Anwohnerin kann ich davon aus eigener Erfahrung berichten.

Dass sich die Verfasseri­n des Leserbrief­es an den von Herrn Eschlberge­r beschriebe­nen Problemen nicht stört, ist verständli­ch. Ist sie doch selbst (wie im übrigen auch Herr Beaulieu-Marconnay) nicht direkte Anlieger(in) an den Spielplatz. In keiner Weise wollen die Anlieger Kinder am Spielen hindern, sondern vielmehr Ruhestörun­g und Vandalismu­s von Jugendlich­en unterbinde­n, wodurch sich – so lässt sich manch anderem Bericht Ihrer Zeitung entnehmen (sozialer Wohnungsba­u in der Siedlung, Singoldpar­k) – durchaus nicht nur Einzelne beeinträch­tigt fühlen. Mit gegenseiti­ger Rücksichtn­ahme und ein bisschen Verständni­s – und zwar auf beiden Seiten – hat niemand mehr ein Problem. Sabine Zedelmeier, Bobingen

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