Beim Protest geht es nicht um spielende Kinder
Zum Leserbrief „Mehrheit der Anwohner empfindet anders“vom 23. Juli anläss lich des Berichts „Ein Spielplatz zu schön, um ruhig zu sein“:
Dass mit dem Bundesimmissionsgesetz von 2011 (§ 22, Abs 1a) spielende Kinder nicht mehr als Lärmbelästigung zu betrachten sind, freut mich als dreifache Mutter besonders. Um die Geräuschkulisse von Kindern geht es in den – in der Tat seit Jahrzehnten geführten – Diskussionen um den Spielplatz in der Vogelsiedlung auch nicht. Es geht vielmehr um die bereits beschriebenen Probleme durch Jugendliche, die mit dröhnender Musik, Alkohol, Motoraufheulen den Spielplatz zweckentfremden und auch für Familien unbrauchbar machen. Dies wird im Bericht von Frau Fischer nicht differenziert genug dargestellt. Als ehemalige Anwohnerin kann ich davon aus eigener Erfahrung berichten.
Dass sich die Verfasserin des Leserbriefes an den von Herrn Eschlberger beschriebenen Problemen nicht stört, ist verständlich. Ist sie doch selbst (wie im übrigen auch Herr Beaulieu-Marconnay) nicht direkte Anlieger(in) an den Spielplatz. In keiner Weise wollen die Anlieger Kinder am Spielen hindern, sondern vielmehr Ruhestörung und Vandalismus von Jugendlichen unterbinden, wodurch sich – so lässt sich manch anderem Bericht Ihrer Zeitung entnehmen (sozialer Wohnungsbau in der Siedlung, Singoldpark) – durchaus nicht nur Einzelne beeinträchtigt fühlen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und ein bisschen Verständnis – und zwar auf beiden Seiten – hat niemand mehr ein Problem. Sabine Zedelmeier, Bobingen