Einigung im Friedhofsstreit
In Kleinaitingen sind viele Gräber nicht satzungskonform angelegt. Nun hat der Gemeinderat entschieden
Die zum Teil emotionalen Diskussionen rund um den Friedhof in Kleinaitingen halten seit mehr als einem Jahr an. Nun sind sie fürs erste beendet – zumindest für den Gemeinderat. Dieser hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung mehrere Entscheidungen zu den Themen Grabsteine, Bepflanzung von Gräbern sowie Einfassungen getroffen.
Auslöser für diesen monatelangen Konflikt: Mehrere Gräber auf dem 1965 angelegten Friedhof, den Bürgermeister Rupert Fiehl als Schmuckstück bezeichnet, wurden in der Vergangenheit von Hinterbliebenen zurückgebaut oder verkleinert. Zudem wurden Grabeinfassungen verschiedenster Art angebracht. Etwas, das laut derzeit gültiger Friedhofssatzung nicht erlaubt ist. Vor fast genau einem Jahr entschied der Gemeinderat in einer nicht öffentlichen Sitzung, mittels eines Aushangs auf diesen Missstand hinzuweisen. Reaktionen darauf gab es einige – allerdings nicht die von der Gemeinde erhofften. Mehrere Bürger beschwerten sich bei unserer Zeitung über das Schreiben und ignorierten den Aushang.
Der Gemeinderat installierte einen Arbeitskreis mit Rupert Fiehl, Dieter Heiß, Herbert Schmid und Erwin Schemmel, die sich die Gräber am Friedhof genauer ansahen. Schemmel stellte dem Gemeinderat nun die Ergebnisse und Vorschläge zur Änderung der Friedhofssatzung vor. Zunächst wurde über die Bepflanzung der Gräber diskutiert. Der Vorschlag, dass ein Einzelgrab auf einer Fläche von mindestens 60 Zentimeter Breite und 75 Zentimeter Länge, ein Familiengrab auf mindestens 120 Zentimeter x 75 Zentimeter, bepflanzt werden muss, wurde letztlich deutlich mit zehn Stimmen angenommen.
Auf vorherige Nachfrage des zweiten Bürgermeisters Artur Dachs wurde bestätigt, dass sich diese Abmessungen an den bestehenden Strukturen der meisten Gräber orientiere. Lediglich Bürgermeister Fiehl stimmte der Änderung nicht zu. „Mit den kurzen Bepflanzungsflächen kann mich niemand überzeugen, das zerstört die Friedhofsstruktur“, sagt er. Alle Gegenstände wie Grabvasen und -leuchten müssen in Zukunft zudem innerhalb der Bepflanzungsfläche positioniert sein.
Bei der Gestaltung der Grabsteine wird es in Zukunft ebenfalls Änderungen geben. Bisher durften bestimmte Größen nicht überschritten werden, das ist nun Vergangenheit. Stattdessen müssen die Grabmäler bei Kinder- und Urnengräber mindestens 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter hoch sein. Bei Einzelgräbern sind es mindestens 60 auf 110 Zentimeter, bei Familiengräbern 120 auf 110 Zentimeter. Fiehl sprach davon, damit gegen den Trend des Minimalismus vorgehen zu wollen. Als Materialen sind nicht mehr nur Natursteine wie Marmor und Granit, sondern auch Holz und Metall zugelassen. Gegen die Stimme von Georg Fischer wurden die Änderungen zum Thema Grabmal mehrheitlich beschlossen.
Eine gravierende Änderung betrifft das Thema Einfassungen. Diese sind bislang nicht zulässig, obwohl sie auf einigen Gräbern zu sehen sind. Der Gemeinderat entschied sich mit großer Mehrheit dafür, künftig sowohl Stein- als auch Metalleinfassungen in bestimmten Farbtönen und Abmessungen zuzulassen. Begrenzungen aus Holz oder Kunststoff bleiben verboten. Es wird keinen Bestandsschutz geben, bekräftigt Fiehl. Ebenfalls nicht erlaubt sein sollen im alten Friedhof Grabplatten. Diese Abstimmung endete 9:2.
Die Änderungen werden nun von der Verwaltung in die Friedhofssatzung eingearbeitet und danach öffentlich bekannt gegeben. Geschäftsstellenleiter Helmut Zott von der VG Großaitingen sagt, dass dies voraussichtlich erst nach der Landtagswahl am 14. Oktober geschehe.