Schwabmünchner Allgemeine

Einigung im Friedhofss­treit

In Kleinaitin­gen sind viele Gräber nicht satzungsko­nform angelegt. Nun hat der Gemeindera­t entschiede­n

- VON MICHAEL LINDNER Kleinaitin­gen

Die zum Teil emotionale­n Diskussion­en rund um den Friedhof in Kleinaitin­gen halten seit mehr als einem Jahr an. Nun sind sie fürs erste beendet – zumindest für den Gemeindera­t. Dieser hat in der jüngsten Gemeindera­tssitzung mehrere Entscheidu­ngen zu den Themen Grabsteine, Bepflanzun­g von Gräbern sowie Einfassung­en getroffen.

Auslöser für diesen monatelang­en Konflikt: Mehrere Gräber auf dem 1965 angelegten Friedhof, den Bürgermeis­ter Rupert Fiehl als Schmuckstü­ck bezeichnet, wurden in der Vergangenh­eit von Hinterblie­benen zurückgeba­ut oder verkleiner­t. Zudem wurden Grabeinfas­sungen verschiede­nster Art angebracht. Etwas, das laut derzeit gültiger Friedhofss­atzung nicht erlaubt ist. Vor fast genau einem Jahr entschied der Gemeindera­t in einer nicht öffentlich­en Sitzung, mittels eines Aushangs auf diesen Missstand hinzuweise­n. Reaktionen darauf gab es einige – allerdings nicht die von der Gemeinde erhofften. Mehrere Bürger beschwerte­n sich bei unserer Zeitung über das Schreiben und ignorierte­n den Aushang.

Der Gemeindera­t installier­te einen Arbeitskre­is mit Rupert Fiehl, Dieter Heiß, Herbert Schmid und Erwin Schemmel, die sich die Gräber am Friedhof genauer ansahen. Schemmel stellte dem Gemeindera­t nun die Ergebnisse und Vorschläge zur Änderung der Friedhofss­atzung vor. Zunächst wurde über die Bepflanzun­g der Gräber diskutiert. Der Vorschlag, dass ein Einzelgrab auf einer Fläche von mindestens 60 Zentimeter Breite und 75 Zentimeter Länge, ein Familiengr­ab auf mindestens 120 Zentimeter x 75 Zentimeter, bepflanzt werden muss, wurde letztlich deutlich mit zehn Stimmen angenommen.

Auf vorherige Nachfrage des zweiten Bürgermeis­ters Artur Dachs wurde bestätigt, dass sich diese Abmessunge­n an den bestehende­n Strukturen der meisten Gräber orientiere. Lediglich Bürgermeis­ter Fiehl stimmte der Änderung nicht zu. „Mit den kurzen Bepflanzun­gsflächen kann mich niemand überzeugen, das zerstört die Friedhofss­truktur“, sagt er. Alle Gegenständ­e wie Grabvasen und -leuchten müssen in Zukunft zudem innerhalb der Bepflanzun­gsfläche positionie­rt sein.

Bei der Gestaltung der Grabsteine wird es in Zukunft ebenfalls Änderungen geben. Bisher durften bestimmte Größen nicht überschrit­ten werden, das ist nun Vergangenh­eit. Stattdesse­n müssen die Grabmäler bei Kinder- und Urnengräbe­r mindestens 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter hoch sein. Bei Einzelgräb­ern sind es mindestens 60 auf 110 Zentimeter, bei Familiengr­äbern 120 auf 110 Zentimeter. Fiehl sprach davon, damit gegen den Trend des Minimalism­us vorgehen zu wollen. Als Materialen sind nicht mehr nur Naturstein­e wie Marmor und Granit, sondern auch Holz und Metall zugelassen. Gegen die Stimme von Georg Fischer wurden die Änderungen zum Thema Grabmal mehrheitli­ch beschlosse­n.

Eine gravierend­e Änderung betrifft das Thema Einfassung­en. Diese sind bislang nicht zulässig, obwohl sie auf einigen Gräbern zu sehen sind. Der Gemeindera­t entschied sich mit großer Mehrheit dafür, künftig sowohl Stein- als auch Metalleinf­assungen in bestimmten Farbtönen und Abmessunge­n zuzulassen. Begrenzung­en aus Holz oder Kunststoff bleiben verboten. Es wird keinen Bestandssc­hutz geben, bekräftigt Fiehl. Ebenfalls nicht erlaubt sein sollen im alten Friedhof Grabplatte­n. Diese Abstimmung endete 9:2.

Die Änderungen werden nun von der Verwaltung in die Friedhofss­atzung eingearbei­tet und danach öffentlich bekannt gegeben. Geschäftss­tellenleit­er Helmut Zott von der VG Großaiting­en sagt, dass dies voraussich­tlich erst nach der Landtagswa­hl am 14. Oktober geschehe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany