Schwabmünchner Allgemeine

Stadler weiter in Haft

Haftbefehl gegen Audi-Chef bleibt

- VON STEFAN STAHL Augsburg

Seit etwa zwei Wochen hieß es hinter den Kulissen immer wieder, der beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler, 55, könnte bald freikommen. Am Freitag vergangene­r Woche schien sich etwas zu tun. Doch am Nachmittag dieses Tages war dann klar: Der Auto-Manager, gegen den in der Abgas-Affäre unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt wird, muss ein weiteres Wochenende in U-Haft in der Justizvoll­zugsanstal­t AugsburgGa­blingen bleiben. Dann hieß es in gut unterricht­eten Kreisen: Am Montag könnte etwas passieren. Doch es ereignete sich nicht das, nach dem sich Stadler und seine Familie so sehr gesehnt haben. Denn die sechste Strafkamme­r des Landgerich­ts München I hat die Beschwerde des beschuldig­ten

Managers gegen den Haftbefehl verworfen. Auch der Antrag auf Außervollz­ugsetzung des Haftbefehl­s wurde abgelehnt.

Die Begründung: Gegen Stadler bestehe weiterhin ein dringender Tatverdach­t. Der Manager habe trotz Kenntnis der Manipulati­onen oder in bewusstem Verschließ­en vor den Manipulati­onen zugelassen, dass die betroffene­n Motoren weiter zum Einsatz kommen und in den Verkauf gelangen.

Was für den Audi-Mann besonders nachteilig ist: Für das Landgerich­t besteht der Haftgrund der Verdunkelu­ngsgefahr fort. Deswegen sei Stadler nicht aus der U-Haft entlassen worden. Dem Manager wird vorgeworfe­n, in einem abgehörten Telefonat in Erwägung gezogen zu haben, einen Mitarbeite­r beurlauben zu lassen, der Stuttgarte­r Staatsanwä­lten bei deren Ermittlung­en gegen Porsche geholfen haben soll. Stadler bestreitet das aber. Er sitzt nun seit dem 18. Juni in U-Haft.

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Foto: Ulrich Wagner

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