Schwabmünchner Allgemeine

Nicht am falschen Ende sparen

Einbruchsc­hutz finanziere­n: Wo Eigentümer Förderung bekommen

- VON UWE ROTH Hinweis

Sicherheit kostet Geld: Wer seine Haus- oder Wohnungstü­r einbruchsi­cher machen möchte, muss bis zu 600 Euro dafür investiere­n, erklärt Thomas Krauß. Sollen zusätzlich auch noch alle Fenster gesichert werden, können schon mal bis zu 5000 Euro fällig werden, weiß der Sicherheit­sexperte beim Landeskrim­inalamt Baden-Württember­g.

Vor so hohen Kosten schrecken manche Eigentümer aber zurück. Zu Unrecht, wie Krauß findet: „Die erste Frage muss doch sein, wie viel ist mir meine Intimsphär­e wert?“, gibt der Kriminalbe­amte zu bedenken. Eine schlichte Kosten-NutzenRech­nung ist für ihn nicht zielführen­d. Der Einbrecher, sagt er, stiehlt den Betroffene­n die Sicherheit. „Die ist mit Geld nicht wieder herstellba­r.“

Eigentümer müssen Maßnahmen zum Einbruchsc­hutz aber nicht komplett alleine finanziere­n, denn es gibt Förderung. Erste Anlaufstel­le dafür ist die Förderbank KfW. Sie bietet unter anderem einen Kredit in Höhe von maximal 50000 Euro für alle, die einbruchsi­chernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Der Zinssatz beginnt bei 0,75 Prozent.

Bei den Zuschüssen hat die KfW eine Staffelung vorgesehen: Für Investitio­nen bis zu 1000 Euro gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Darüber hinaus ist der Finanzieru­ngsanteil bis maximal 1600 Euro bei zehn Prozent geblieben. „Bereits mit kleinen Maßnahmen können Einbruchsv­ersuche erheblich erschwert werden“, ist Peter Hofmann, Abteilungs­direktor Produktman­agement Wohnen, überzeugt.

Voraussetz­ung bei beiden Förderarte­n ist, dass die Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und nicht erst, wenn die Handwerker schon im Haus sind. Nach Auskunft einer KfW-Sprecherin lag der durchschni­ttliche Zuschussbe­trag 2017 bei 550 Euro. Insgesamt genehmigte die Förderbank im vergangene­n Jahr rund 65100 Anträge auf einen Zuschuss sowie 508 auf einen Kredit.

Eine andere Möglichkei­t ist eine Steuererle­ichterung. Kosten beispielsw­eise für die Installati­on einer Gegensprec­hanlage, den Einbau eines Mehrfachve­rriegelung­ssystems oder die Montage einer Videoüberw­achung können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden, erklärt die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe (VLH). 20 Prozent der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgung­s- und Verbrauchs­mittelkost­en lassen sich absetzen.

Doppelförd­erung nicht möglich

Jährlich dürfen allerdings nur maximal 1200 Euro als Handwerker­leistungen geltend gemacht werden. Materialko­sten werden nicht berücksich­tigt. Deshalb sollten die verschiede­nen Kostenarte­n in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiese­n werden, rät die VLH. Barzahlung­en gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt übrigens nicht. Wichtig: Wer eine KfW-Förderung bekommen hat, kann die steuerlich­e Förderung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen. Der Gesetzgebe­r will eine Doppelförd­erung verhindern.

Auf die Höhe der Prämie für die Hausratver­sicherung wirken sich die Maßnahmen aber in der Regel nicht aus. Die Chance, nach der Anschaffun­g eines Sicherungs­systems eine günstigere Police zu erhalten, sieht eine Sprecherin des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) als eher gering an: „Grundsätzl­ich entfällt nur ein verhältnis­mäßig geringer Teil der Gesamtpräm­ie für die Hausratver­sicherung auf das Risiko Einbruch“, heißt es zur Begründung. Die Höhe der Versicheru­ngsbeiträg­e liege aber in der Verantwort­ung der einzelnen Unternehme­n.

Prinzipiel­l können die Aufwendung­en für eine Hausratver­sicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Diese wertet der Staat nämlich als Sachversic­herung, die nicht ausschließ­lich der Vorsorge dient. Eine Ausnahme ist, wenn sich im Privathaus­halt ein beruflich genutztes Arbeitszim­mer befindet. Die Ausgaben für die Hausratver­sicherung lassen sich dann unter Umständen anteilig als Werbungsko­sten absetzen.

OLesen Sie im Immobilien­teil unserer nächsten Samstagsau­sgabe, welche Mög lichkeiten digitaler Einbruchsc­hutz bietet und welche Risiken damit verbunden sind.

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Foto: Susann Prautsch, tmn Wer seine Wohnung gegen Einbrecher schützt, kann dafür Förderung bekommen. An kleineren Maßnahmen, wie etwa dem Einbau neuer Schlösser zum Beispiel kann das Finanzamt beteiligt werden.

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