Schwabmünchner Allgemeine

Drei Vorurteile und die Tatsachen zum Bafög

- Vorurteil: Fakt Vorurteil Fakt

● Meine Eltern besitzen ein großes Haus. Deswegen bekomm ich bestimmt kein BaföG.

● Beim BaföG Antrag spielt das Vermögen der Eltern keine Rolle. Ob der Papa fünf Autos in der Garage ste hen oder die Mama ein Grundstück mit Seezugang geerbt hat, ist dem Amt für Ausbildung­sförderung egal. Stattdesse­n ist für die Berechnung aus schlaggebe­nd, wie viel die Eltern verdienen und wie hoch das eigene Vermögen ist.

● Mit BaföG stehe ich nach dem Studium erst einmal vor einem Berg Schulden.

● Ja, wer BaföG erhält, macht Schulden. Doch die sind gedeckelt und halten sich im Vergleich zu einem Studienkre­dit in Grenzen. Denn die Hälfte der Auszahlung­ssumme ist ein Geschenk vom Staat. Maximal müs sen 10 000 Euro zurückgeza­hlt werden – in kleinen Raten von 105 Euro monatlich und erst fünf Jahre nach der letzten Auszahlung, wenn man im Berufslebe­n steht.

● Vorurteil Mein Antrag wurde abge lehnt, jetzt kann ich mir das BaföG für den Rest des Studiums knicken.

● Fakt Auch wer erst einmal kein BaföG für sein Studium erhält, sollte einen weiteren Antrag stellen, sobald sich die finanziell­en Lebensumst­än de ändern. Wenn zum Beispiel ein El ternteil in Rente geht oder die Ge schwister ebenfalls eine Ausbildung be ginnen, wird neu berechnet und die Chancen auf einen positiven Bescheid steigen. (eva)

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