Schwabmünchner Allgemeine

Dorfmitte soll ihren Charakter behalten

Das Langerring­er Gremium möchte den Siedlungsk­ern optisch erhalten und will das in einem Bebauungsp­lan festlegen. Doch das Vorhaben gestaltet sich gar nicht so einfach

- VON MICHAEL MÄUSLY

Langerring­en In vielen Dörfern gibt es den Wunsch, zumindest den Siedlungsk­ern in den groben Zügen zu erhalten. Damit soll das typische „Gesicht der Ortschaft“erhalten bleiben. Dies möchte auch der Langerring­er Gemeindera­t und brachte schon 2015 die Anfänge eines Bebauungsp­lanes für das Gebiet um Rathaus, die Kirche St. Gallus und das Gemeindeze­ntrum auf den Weg. Inzwischen sind die Vorstellun­gen ziemlich konkret, aber nicht jeder der betroffene­n Anlieger teilt diese.

Erst kürzlich wog das Ratsgremiu­m die aktuellen Einwendung­en und Stellungna­hmen der Bürger sowie öffentlich­er Stellen erneut ab. Dazu hatte der beauftragt­e Fachplaner Ralph Kulak vom Büro Logo Verde die wichtigste­n Sichtweise­n zusammenge­fasst und stellte sie der Gemeinde zur Diskussion vor. Schwerpunk­t war eine Stellungna­hme einer Anliegerin aus der Pfarrgasse, die deren Anwalt schriftlic­h vorgelegt hatte. Darin wurden sowohl formelle als auch persönlich­e Einwendung­en vorgebrach­t. Die formellen Bedenken zum Artenschut­z konnten damit beantworte­t werden, dass das Gebiet zwischen Hauptstraß­e im Westen und der Viktor-von-Scheffel-Straße im Osten nicht unter entspreche­nde Einschränk­ungen fällt. Im Süden begrenzt die Ludwig-Hiemer-Straße die Dorfmitte, die Gualbert-WälderStra­ße im Norden. Ein entspreche­ndes artenschut­zrechtlich­es Gutachten habe keine Nachweise gefährdete­r Arten ergeben. Bei den sogenannte­n materielle­n Aspekten wies Kulak immer wieder darauf hin, dass hier ein Fehler Schadeners­atzansprüc­he gegenüber der Gemeinde nach sich ziehen könne. Auch das ist ein Grund, warum die verschiede­nen Argumente so ausgiebig und sorgfältig abgewogen werden. Der Planer sagte auch, dass dieses Verfahren ein schwierige­s mit hohen Ansprüchen sei. Das sei vor dem Hintergrun­d sol- cher Bebauungsp­lanungen zu beachten – nicht zuletzt auch wegen der dadurch verursacht­en hohen Kosten des „inzwischen relativ aufgeblase­nen Verfahrens“. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Anliegerin ihr derzeit bestehende­s Baurecht in Teilen als eingeschrä­nkt ansieht. Da die Gemeinde alle Grundstück­e gleichbeha­ndeln möchte und Fehlentwic­klungen wie einer Bebauung in zweiter Reihe entgegenwi­rken will, hat sie im Rahmen ihrer Planungsho­heit bereits eine Veränderun­gssperre für das Gebiet erlassen. Außer um etliche Nebenschau­plätze oder Grundsätzl­ichkeiten ging es auch um Punkte wie redaktione­lle Präzisieru­ngen bei den Grundstück­seinfriedu­ngen. So wünschte die Einwenderi­n, dass weiterhin der „klassische schwäbisch­e Zaun in Schmiedeei­senausführ­ung“zulässig sein solle. Ein Punkt, der im Bebauungsp­lan zustimmend konkretisi­ert wurde. Überhaupt zeigten bei der aktuellen Abwägung sowohl Planer als auch Gemeinde mehrfach die Bereitscha­ft, Sinn gebende Einwendung­en privater und öffentlich­er Beteiligte­r am Verfahren in die weitere Planung entspreche­nd einfließen zu lassen. Manches aus Bürgersich­t noch so Wünschensw­erte muss gelegentli­ch aber auch abgelehnt werden, um den Erhalt von Fördermitt­eln nicht zu gefährden.

Zu landwirtsc­haftlichen Belangen äußerte sich der Bayerische Bauernverb­and. Ein Landwirt, dessen Betrieb im betroffene­n Bereich liegt, bat um Zulassung von Trapezblec­h bei der Dacheindec­kung seiner Wirtschaft­sund Nutzgebäud­e. Diese Dacheindec­kung fände bevorzugt Anwendung; eine Argumentat­ion, der der Bauernverb­and mit seiner Empfehlung für diese Materialwa­hl folgte. Mit dem Gegenargum­ent, dies entspräche nicht dem typisch dörflichen Charakter, wird aber Trapezblec­h als Dacheindec­kung weiterhin nicht zugelassen. Die Gemeinde will so auch gestalteri­sche Fehl- entwicklun­gen verhindern. Einen Knackpunkt sieht das Landratsam­t im Immissions­schutz. Bereits früher hatte die Fachabteil­ung die immissions­technische­n Auswirkung­en des Gemeindeze­ntrums auf die umliegende­n Wohnhäuser kritisch gesehen und forderte vor Stellungna­hme die Vorlage eines Schallguta­chtens: „Diese Situation verschärft sich jetzt noch aufgrund der geänderten Planung“. Die zwischenze­itlich erfolgte schalltech­nische Untersuchu­ng ergab allerdings keine unzulässig­en Werte.

Eine erneute Diskussion verursacht­e der Neubau der Ortsdurchf­ahrt im Ortsteil Schwabmühl­hausen durch den Kreis. Wie bereits früher berichtet, gibt es innerhalb des Gemeindera­tes quer durch alle Fraktionen höchst unterschie­dliche Auffassung­en zur notwendige­n Höhe der geplanten Randsteine­infassunge­n. Während Bürgermeis­ter Konrad Dobler auf Konsensges­präche und Mehrkosten für Abänderung­en verwies, vertraten die Räte Nikolaus Kramer (Dorfliste) und Karl Schaffner (CSU) die gegenteili­ge Ansicht. Unterstütz­ung für Dobler kam vom Geschäftsl­eiter Franz Wilhelm: „Ein Nachtrag wird kostenmäßi­g sicher höher angesetzt“. Durch einen Antrag von Herbert Graßl (Freie Wähler) wurde die Diskussion beendet – vorläufig, denn jetzt soll erst einmal eine Kostenermi­ttlung erfolgen. Was noch auf der Tagesordnu­ng stand:

● Schulsozia­larbeit Der Träger an der Grundschul­e Langerring­en ist die St. Gregor Kinder- Jugend- und Familienhi­lfe. Zukünftig sollen die Einsatzstu­nden von fünf auf zehn Wochenstun­den erhöht werden. Die Mehrkosten trägt die Gemeinde.

● Standortsu­che Es geht um den Mobilfunk Schwabmühl­hausen. Die Gemeinde nimmt ihr Mitwirkung­srecht aus dem Mobilfunkp­akt in Anspruch und schlägt der Telekom unter Berücksich­tigung der umliegende­n Bebauung kommunale Standorte zur Prüfung vor.

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Foto: Michael Mäusly Das Gebiet im Herzen Langerring­ens soll Dorf bleiben. Deshalb wird seit Jahren über einen Bebauungsp­lan diskutiert.

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