Dorfmitte soll ihren Charakter behalten
Das Langerringer Gremium möchte den Siedlungskern optisch erhalten und will das in einem Bebauungsplan festlegen. Doch das Vorhaben gestaltet sich gar nicht so einfach
Langerringen In vielen Dörfern gibt es den Wunsch, zumindest den Siedlungskern in den groben Zügen zu erhalten. Damit soll das typische „Gesicht der Ortschaft“erhalten bleiben. Dies möchte auch der Langerringer Gemeinderat und brachte schon 2015 die Anfänge eines Bebauungsplanes für das Gebiet um Rathaus, die Kirche St. Gallus und das Gemeindezentrum auf den Weg. Inzwischen sind die Vorstellungen ziemlich konkret, aber nicht jeder der betroffenen Anlieger teilt diese.
Erst kürzlich wog das Ratsgremium die aktuellen Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger sowie öffentlicher Stellen erneut ab. Dazu hatte der beauftragte Fachplaner Ralph Kulak vom Büro Logo Verde die wichtigsten Sichtweisen zusammengefasst und stellte sie der Gemeinde zur Diskussion vor. Schwerpunkt war eine Stellungnahme einer Anliegerin aus der Pfarrgasse, die deren Anwalt schriftlich vorgelegt hatte. Darin wurden sowohl formelle als auch persönliche Einwendungen vorgebracht. Die formellen Bedenken zum Artenschutz konnten damit beantwortet werden, dass das Gebiet zwischen Hauptstraße im Westen und der Viktor-von-Scheffel-Straße im Osten nicht unter entsprechende Einschränkungen fällt. Im Süden begrenzt die Ludwig-Hiemer-Straße die Dorfmitte, die Gualbert-WälderStraße im Norden. Ein entsprechendes artenschutzrechtliches Gutachten habe keine Nachweise gefährdeter Arten ergeben. Bei den sogenannten materiellen Aspekten wies Kulak immer wieder darauf hin, dass hier ein Fehler Schadenersatzansprüche gegenüber der Gemeinde nach sich ziehen könne. Auch das ist ein Grund, warum die verschiedenen Argumente so ausgiebig und sorgfältig abgewogen werden. Der Planer sagte auch, dass dieses Verfahren ein schwieriges mit hohen Ansprüchen sei. Das sei vor dem Hintergrund sol- cher Bebauungsplanungen zu beachten – nicht zuletzt auch wegen der dadurch verursachten hohen Kosten des „inzwischen relativ aufgeblasenen Verfahrens“. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Anliegerin ihr derzeit bestehendes Baurecht in Teilen als eingeschränkt ansieht. Da die Gemeinde alle Grundstücke gleichbehandeln möchte und Fehlentwicklungen wie einer Bebauung in zweiter Reihe entgegenwirken will, hat sie im Rahmen ihrer Planungshoheit bereits eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen. Außer um etliche Nebenschauplätze oder Grundsätzlichkeiten ging es auch um Punkte wie redaktionelle Präzisierungen bei den Grundstückseinfriedungen. So wünschte die Einwenderin, dass weiterhin der „klassische schwäbische Zaun in Schmiedeeisenausführung“zulässig sein solle. Ein Punkt, der im Bebauungsplan zustimmend konkretisiert wurde. Überhaupt zeigten bei der aktuellen Abwägung sowohl Planer als auch Gemeinde mehrfach die Bereitschaft, Sinn gebende Einwendungen privater und öffentlicher Beteiligter am Verfahren in die weitere Planung entsprechend einfließen zu lassen. Manches aus Bürgersicht noch so Wünschenswerte muss gelegentlich aber auch abgelehnt werden, um den Erhalt von Fördermitteln nicht zu gefährden.
Zu landwirtschaftlichen Belangen äußerte sich der Bayerische Bauernverband. Ein Landwirt, dessen Betrieb im betroffenen Bereich liegt, bat um Zulassung von Trapezblech bei der Dacheindeckung seiner Wirtschaftsund Nutzgebäude. Diese Dacheindeckung fände bevorzugt Anwendung; eine Argumentation, der der Bauernverband mit seiner Empfehlung für diese Materialwahl folgte. Mit dem Gegenargument, dies entspräche nicht dem typisch dörflichen Charakter, wird aber Trapezblech als Dacheindeckung weiterhin nicht zugelassen. Die Gemeinde will so auch gestalterische Fehl- entwicklungen verhindern. Einen Knackpunkt sieht das Landratsamt im Immissionsschutz. Bereits früher hatte die Fachabteilung die immissionstechnischen Auswirkungen des Gemeindezentrums auf die umliegenden Wohnhäuser kritisch gesehen und forderte vor Stellungnahme die Vorlage eines Schallgutachtens: „Diese Situation verschärft sich jetzt noch aufgrund der geänderten Planung“. Die zwischenzeitlich erfolgte schalltechnische Untersuchung ergab allerdings keine unzulässigen Werte.
Eine erneute Diskussion verursachte der Neubau der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Schwabmühlhausen durch den Kreis. Wie bereits früher berichtet, gibt es innerhalb des Gemeinderates quer durch alle Fraktionen höchst unterschiedliche Auffassungen zur notwendigen Höhe der geplanten Randsteineinfassungen. Während Bürgermeister Konrad Dobler auf Konsensgespräche und Mehrkosten für Abänderungen verwies, vertraten die Räte Nikolaus Kramer (Dorfliste) und Karl Schaffner (CSU) die gegenteilige Ansicht. Unterstützung für Dobler kam vom Geschäftsleiter Franz Wilhelm: „Ein Nachtrag wird kostenmäßig sicher höher angesetzt“. Durch einen Antrag von Herbert Graßl (Freie Wähler) wurde die Diskussion beendet – vorläufig, denn jetzt soll erst einmal eine Kostenermittlung erfolgen. Was noch auf der Tagesordnung stand:
● Schulsozialarbeit Der Träger an der Grundschule Langerringen ist die St. Gregor Kinder- Jugend- und Familienhilfe. Zukünftig sollen die Einsatzstunden von fünf auf zehn Wochenstunden erhöht werden. Die Mehrkosten trägt die Gemeinde.
● Standortsuche Es geht um den Mobilfunk Schwabmühlhausen. Die Gemeinde nimmt ihr Mitwirkungsrecht aus dem Mobilfunkpakt in Anspruch und schlägt der Telekom unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung kommunale Standorte zur Prüfung vor.