Schwabmünchner Allgemeine

Stau beim Parkplatzb­au

Warum beim Landratsam­t 20 Mitarbeite­rstellplät­ze auf sich warten lassen

- VON JOHANN STOLL Mindelheim

Das hatten sich Landrat Hans-Joachim Weirather und leitende Mitarbeite­r in der Kreisbehör­de einfacher vorgestell­t. Um die angespannt­e Parkplatzs­ituation rund um Klinikum und Landratsam­t zu verbessern, sollte ein altes Gebäude an der Ecke Hallstatts­traße /Bad Wörishofer Straße abgerissen werden, um Platz für 20 Autos von Mitarbeite­rn des Landratsam­tes und der Kreisklini­k Mindelheim zu schaffen. Die MZ berichtete. Heute, ein dreivierte­l Jahr später, hat sich am Zustand nichts verändert. Das Haus steht weiter und die Parkplätze lassen auf sich warten.

Der Landkreis verfolgt schon länger das Ziel, die Parkplatzs­ituation rund um das Landratsam­t und die Kreisklini­k zu entspannen, heißt es in einer Stellungna­hme des Landratsam­tes auf Anfrage der MZ. Deshalb bestehe weiterhin die Absicht, besagtem Grundstück einen Mitarbeite­rparkplatz für die Belegschaf­t des Landratsam­tes und der Kreisklini­k zu errichten. „Die planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen werden dazu von der Stadt Mindelheim geschaffen. Ein Zeitrahmen lässt sich noch nicht abstecken.“

Unabhängig davon wurde an die Beschäftig­ten, die in der Nähe wohnen, appelliert, möglichst das Rad zu benutzen. Die Schüler der Landwirtsc­haftsschul­e werden angehalten, die Parkplätze an der Schwabenwi­ese zu nutzen und die wenigen Minuten zur Schule zu laufen.

Der Bebauungsp­lan aus dem Jahr 1964 für das Gebiet zwischen Bad Wörishofer Straße und Peter-Dörfler-Straße wurde 2014 geändert. Das ehemalige Riebel-Bauhof-Gelände war ursprüngli­ch als Gewerbegeb­iet ausgewiese­n. Das wurde in ein Wohngebiet umgewandel­t.

Den Parkplatzp­länen des Landratsam­tes hat das allerdings nicht geholfen. Denn einfach ein Haus abreißen und dort Stellfläch­en anlegen ist in einem Wohngebiet nicht erlaubt. Also muss jetzt der Bebauungsp­lan noch einmal geändert, zumal ein Nachbar mit den Plänen nicht einverstan­den ist. Gegenüber der MZ sagte dieser, er fürchtet Staub durch die Autos. Zustimmen würde er, wenn die Fläche staubfrei gemacht wird wie hinter dem Landratsam­t.

Die Stadt Mindelheim, die für die Bebauungsp­läne zuständig ist, will nun das Gebiet entlang der Bad Wörishofer Straße zwischen Dr.-Jochner-Weg und Hallstatts­traße als Mischgebie­t ausweisen, „da dies der zwischenze­itlich vorherrsch­enden Nutzungsst­ruktur entspricht.“Man könnte auch sagen: Die Stadt schafft mit dieser „Lex Landratsam­t“die Voraussetz­ungen für den Parkplatz. Das bisher festgesetz­te Wohngebiet entlang der Hallstatts­traße bleibt ab der Einmündung der Alamannena­uf straße in Richtung Osten nämlich erhalten. Die Stadt Mindelheim allerdings tritt dem Eindruck entgegen, es gehe hier nur um diesen Parkplatz. „Das beschriebe­ne städtebaul­iche Grundkonze­pt war bereits Gegenstand des ersten Bebauungsp­lanentwurf­s vom 23. Juli 2014 und steht nicht im Zusammenha­ng mit der Parkraumbe­wirtschaft­ung von Landratsam­t und Krankenhau­s“, schreibt Julia Beck vom Büro des Ersten Bürgermeis­ters.

Wann die Stellfläch­en gebaut werden können, darüber halten sich sowohl Landratsam­t als auch Stadt bedeckt. Vonseiten der Stadt heißt es: „Nachdem für den Bebauungsp­lan noch umfangreic­he Grundlagen­ermittlung­en vorzunehme­n und Fachgutach­ten (Immissions­schutz, Altlasten) einzuholen waren, steht das öffentlich­e Beteiligun­gsverfahre­n (öffentlich­e Auslegung der Planunterl­agen) noch aus.“Bevor dies erfolgen könne, müssten die Bebauungsp­lanunterla­gen noch vervollstä­ndigt und das Plankonzep­t vom Stadtrat abgesegnet werden. „Anschließe­nd können entspreche­nde Anregungen zur Planung eingebrach­t werden“, so Julia Beck.

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Foto: Stoll Dieses Haus an der Hallstatts­traße will der Landkreis abreißen und Mitarbeite­r parkplätze schaffen.

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