Schwabmünchner Allgemeine

Wenn Staub und Lärm beim Wohnen stören

Arbeiten berechtige­n zur Mietminder­ung

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Wo gebaut wird, da ist es meist laut und staubig. Für Mieter sind größere Arbeiten deshalb mitunter unangenehm. Deshalb haben sie auch das Recht, ihre Miete in solchen Fällen zu mindern. Mieter müssen bei Mängeln nicht die volle Miete zahlen. Ihr Minderungs­recht besteht grundsätzl­ich auch, wenn Modernisie­rungs- und Instandset­zungsarbei­ten durchgefüh­rt werden, wie ein Hinweisbes­chluss des Landgerich­ts Berlin zeigt (Az.: 65 S 194/17), über den die Zeitschrif­t „Wohnungswi­rtschaft und Mietrecht“(6/2018) berichtet. Ob der Mieter zur Duldung der Arbeiten verpflicht­et ist, ist in einem solchen Fall unerheblic­h.

In dem verhandelt­en Fall hatte ein Vermieter umfangreic­he Instandset­zungsund Modernisie­rungsarbei­ten durchgefüh­rt. Unter anderem wurde während der Heizperiod­e die Gasversorg­ung ausgebaut, um die Energiever­sorgung umzustelle­n. Der Vermieter hatte dem Mieter zwar eine Ausweichwo­hnung zur Verfügung gestellt. Dort zog die Mietpartei aber nicht ein. Die Miete wurde für den Zeitraum der Arbeiten unter Vorbehalt gezahlt, später ging es um eine Mietminder­ung in Höhe von 25 Prozent für den Zeitraum.

Gerichtsen­tscheidung im Sinne des Mieters

Diese Mietminder­ung sei durchaus zulässig, befand das Gericht. Unstreitig seien umfangreic­he Modernisie­rungsarbei­ten in der Immobilie durchgefüh­rt worden. Die davon ausgehende­n Störungen beeinträch­tigen den Gebrauch der Mietsache und begründen daher auch einen Minderungs­anspruch. Dass der Mieter nicht in die Ausweichwo­hnung gezogen sei, ändere daran nichts. Denn es gebe keine Verpflicht­ung, von dem Angebot des Vermieters Gebrauch zu machen.

tmn

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Foto: Thomas Reimer, stock.adobe.com Das Landgerich­t Berlin stärkt den Mieterschu­tz: In einem Fall hat es die nachträgli­che Mieterhöhu­ng bei Staffelmie­te ausgeschlo­s sen.
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Foto: Patryk Kosmider, stock.adobe.com Wenn Modernisie­rungsarbei­ten in der Wohnung anstehen, ist es rechtens, deshalb die Miete zu mindern.

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