Bauer schlägt Bresche in Feldgehölz: Bußgeld
Ein skurriler Prozess wurde nun vor dem Amtsgericht verhandelt. Am Ende stand eine salomonische Lösung
Landwirte haben nicht nur in diesem Sommer mit der Hitze zu kämpfen, die Felder verdorren lässt. Im bäuerlichen Alltag setzen ihnen manchmal auch kleine, aber durchaus folgenreiche Probleme zu. Die gehen auch einher mit neuen Baugebieten, also der „Verstädterung“von Landgemeinden. Ein Prozess vor dem Amtsgericht, bei dem es um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Buße von 200 Euro ging, ist ein Beispiel.
In dem Bußgeldbescheid wirft das Landratsamt einem Bauern, 64, vor, er habe im April 2017 mit der Motorsäge eine fünf Meter breite Bresche in ein Feldgehölz geschlagen, um so besser mit großen landwirtschaftlichen Maschinen auf seinen Acker zu gelangen. Dumm nur, dass ausgerechnet dieses Gehölz von seiner Heimatgemeinde im westlichen Landkreis als Biotop kartiert war. Der Landwirt legte gegen den Behördenbescheid Einspruch ein, sodass Richter Michael Edelmann entscheiden musste, der fünf Zeugen zu der Verhandlung geladen hatte.
Der Landwirt, vertreten von Anwalt Werner Weiss, räumte die Aktion unumwunden ein, beteuerte aber, er habe keinen Baum gefällt, sondern nur Äste gekürzt und Gebüsch beseitigt. Denn: „Diese Zufahrt gab es schon immer, sie ist nur immer wieder zugewachsen“. Sein Problem sei, dass es zwar eine zweite Zufahrt zu dem Acker gebe. „Dort sind aber in den letzten Jahren immer mehr Häuser gebaut worden, und zwar so nahe am Weg, dass ich mit großen Maschinen nicht vorbeikomme. Da stoße ich dann an Dachrinnen an.“
Eine Anwohnerin in der Nähe der gerodeten Zufahrt hatte die Gemeinde informiert. Hauptgrund war offenbar nicht unbedingt der Naturschutzgedanke, sondern „der ganze Dreck, der vor meinem Haus liegen bleibt, wenn die Schlepper vorbeifahren“.
Umstritten im Prozess war vor allem die Frage, ob die Zufahrt zum Acker, wenn auch verwachsen, schon immer vorhanden war, wie der Landwirt behauptet. Ein anderer Landwirt aus der Gemeinde brach als Zeuge eine Bresche für seinen Kollegen: „Diese Zufahrt gab es schon seit Jahrzehnten. Sie muss halt immer wieder freigemacht werden“. Auch er bestätigt, dass die zweite Zufahrt zu den Äckern keine Alternative sei: „Man kommt zum Beispiel mit dem Häcksler wegen der Häuser nicht mehr um die Kurve rum.“
Einen gänzlich anderen Standpunkt vertrat die Zeugin des Landratsamtes. Ein Fachmann habe die Stelle untersucht und zum Beispiel festgestellt, dass es an den Bäumen keine alten Schnittstellen gebe. Sie legte auch Luftbilder von 1984 und 1998 vor, auf denen keine Lücke in dem Feldgehölz zu sehen sei.
Richter Michael Edelmann beendete den Prozess mit einer salomonischen Lösung: Er sprach den Landwirt nicht frei, stellte das Verfahren aber wegen Geringfügigkeit ein. Der Landwirt muss zwar nicht das Bußgeld, aber seine Anwaltsgebühren zahlen, der Freistaat übernimmt die Gerichtskosten. Der Richter gab den im Saal anwesenden Prozessbeteiligten den guten Rat mit auf den Weg: „Sprechen sie bei Problemen künftig einfach immer vorher miteinander.“