Schwabmünchner Allgemeine

Bauer schlägt Bresche in Feldgehölz: Bußgeld

Ein skurriler Prozess wurde nun vor dem Amtsgerich­t verhandelt. Am Ende stand eine salomonisc­he Lösung

- VON KLAUS UTZNI

Landwirte haben nicht nur in diesem Sommer mit der Hitze zu kämpfen, die Felder verdorren lässt. Im bäuerliche­n Alltag setzen ihnen manchmal auch kleine, aber durchaus folgenreic­he Probleme zu. Die gehen auch einher mit neuen Baugebiete­n, also der „Verstädter­ung“von Landgemein­den. Ein Prozess vor dem Amtsgerich­t, bei dem es um eine Ordnungswi­drigkeit nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz mit einer Buße von 200 Euro ging, ist ein Beispiel.

In dem Bußgeldbes­cheid wirft das Landratsam­t einem Bauern, 64, vor, er habe im April 2017 mit der Motorsäge eine fünf Meter breite Bresche in ein Feldgehölz geschlagen, um so besser mit großen landwirtsc­haftlichen Maschinen auf seinen Acker zu gelangen. Dumm nur, dass ausgerechn­et dieses Gehölz von seiner Heimatgeme­inde im westlichen Landkreis als Biotop kartiert war. Der Landwirt legte gegen den Behördenbe­scheid Einspruch ein, sodass Richter Michael Edelmann entscheide­n musste, der fünf Zeugen zu der Verhandlun­g geladen hatte.

Der Landwirt, vertreten von Anwalt Werner Weiss, räumte die Aktion unumwunden ein, beteuerte aber, er habe keinen Baum gefällt, sondern nur Äste gekürzt und Gebüsch beseitigt. Denn: „Diese Zufahrt gab es schon immer, sie ist nur immer wieder zugewachse­n“. Sein Problem sei, dass es zwar eine zweite Zufahrt zu dem Acker gebe. „Dort sind aber in den letzten Jahren immer mehr Häuser gebaut worden, und zwar so nahe am Weg, dass ich mit großen Maschinen nicht vorbeikomm­e. Da stoße ich dann an Dachrinnen an.“

Eine Anwohnerin in der Nähe der gerodeten Zufahrt hatte die Gemeinde informiert. Hauptgrund war offenbar nicht unbedingt der Naturschut­zgedanke, sondern „der ganze Dreck, der vor meinem Haus liegen bleibt, wenn die Schlepper vorbeifahr­en“.

Umstritten im Prozess war vor allem die Frage, ob die Zufahrt zum Acker, wenn auch verwachsen, schon immer vorhanden war, wie der Landwirt behauptet. Ein anderer Landwirt aus der Gemeinde brach als Zeuge eine Bresche für seinen Kollegen: „Diese Zufahrt gab es schon seit Jahrzehnte­n. Sie muss halt immer wieder freigemach­t werden“. Auch er bestätigt, dass die zweite Zufahrt zu den Äckern keine Alternativ­e sei: „Man kommt zum Beispiel mit dem Häcksler wegen der Häuser nicht mehr um die Kurve rum.“

Einen gänzlich anderen Standpunkt vertrat die Zeugin des Landratsam­tes. Ein Fachmann habe die Stelle untersucht und zum Beispiel festgestel­lt, dass es an den Bäumen keine alten Schnittste­llen gebe. Sie legte auch Luftbilder von 1984 und 1998 vor, auf denen keine Lücke in dem Feldgehölz zu sehen sei.

Richter Michael Edelmann beendete den Prozess mit einer salomonisc­hen Lösung: Er sprach den Landwirt nicht frei, stellte das Verfahren aber wegen Geringfügi­gkeit ein. Der Landwirt muss zwar nicht das Bußgeld, aber seine Anwaltsgeb­ühren zahlen, der Freistaat übernimmt die Gerichtsko­sten. Der Richter gab den im Saal anwesenden Prozessbet­eiligten den guten Rat mit auf den Weg: „Sprechen sie bei Problemen künftig einfach immer vorher miteinande­r.“

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