Kunden sind nicht chancenlos
Wie große politische oder wirtschaftliche Entwicklungen einzelne Menschen betreffen, zeigt sich regelmäßig in den Gerichtssälen vor Ort. Seit Jahren etwa dominieren am Augsburger Verwaltungsgericht die Asyl-Klagen. Gegenüber früheren Zeiten hat sich die Zahl der Verfahren dort zwischenzeitlich mehr als verdreifacht. Diese Dimensionen nehmen die Zivilverfahren aufgrund des Diesel-Skandals nicht an, die Belastung für das Augsburger Landgericht ist dennoch nicht ohne. 250 aktuell offene Verfahren sind eine Hausnummer, zumal absehbar ist, dass bis Ende des Jahres noch etliche solcher Klagen hinzukommen dürften und viele davon umfangreich und komplex sind. Gut möglich, dass die Thematik die Gerichte noch Jahre lang beschäftigt.
Die erfreuliche Nachricht für Kunden von VW ist, dass sie gegen den Autokonzern rechtlich nicht chancenlos sind. Nach einer Statistik des ADAC gehen die meisten der Gerichtsverfahren sogar zugunsten der Autokäufer aus. Mag der Autokonzern betroffene DieselKäufer auch in Deutschland nicht freiwillig entschädigen – der Rechtsweg kann zum Erfolg führen, wenn er auch keine Gewissheit bietet. Denn die aktuelle Rechtslage ist ein Flickenteppich, und die Gerichte urteilen teils sehr unterschiedlich. Höchstrichterliche Entscheidungen, an denen sich die Gerichte orientieren können, existieren bislang nicht. Eine erste solche Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Thematik wird es wohl erst 2019 geben.