Schwabmünchner Allgemeine

Baustelle Heizkraftw­erk

Seit über einem Jahr fehlt ein Werkleiter in Kaufering. Nun wurde bekannt, dass ein Antrag nicht eingereich­t wurde

- VON THOMAS WUNDER Kaufering

Es war Anfang 2018 eines der Themen im Wahlkampf um das Bürgermeis­teramt in Kaufering: Die Kommunalwe­rke brauchen einen neuen Technische­n Leiter. Noch ist die Marktgemei­nde auf der Suche, vielleicht ist die Lösung aber auch eine Kooperatio­n mit regionalen Energiever­sorgern. Wie auch immer, der neue Werkleiter wird sich damit beschäftig­en müssen, dass im vergangene­n Jahr ein Antrag auf Steuerentl­astung für die Stromerzeu­gung nicht eingereich­t wurde. Es geht dabei um 98 000 Euro.

Das Versäumnis wurde offenbar entdeckt, als der Jahresabsc­hluss für das Wirtschaft­sjahr 2017 erstellt wurde. Das geht zumindest aus einer Sitzungsun­terlage hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Laut dem Energieste­uergesetz ist es möglich, Anlagen mit Kraft-WärmeKoppl­ung eine Steuerentl­astung für die Erzeugung von Strom zu beantragen. Das sei in den Jahren zuvor auch immer in Anspruch genommen worden. Für 2016 allerdings nicht.

Die Entlastung von der Energieste­uer muss beantragt werden. Die Anträge sind laut Sitzungsvo­rlage bis spätestens Ende Dezember des Folgejahre­s zu stellen. Der Antrag für das Jahr 2016 hätte also bis zum 31. Dezember 2017 beim Hauptzolla­mt in Rosenheim eingereich­t werden müssen. Das ist aber offenbar nicht gemacht worden.

Als das Versäumnis bemerkt wurde, reichte die Marktgemei­nde den Antrag Anfang Juni dieses Jahres nach. Gleichzeit­ig wurde eine „Wiedereins­etzung in den vorherigen Stand“beantragt. Wie aus der Sitzungsvo­rlage hervorgeht, wurde der Antrag zum 26. Juni mit der Befür gründung abgelehnt, dass die Kommunalwe­rke ihrer Organisati­onspflicht nicht nachgekomm­en seien.

Daraufhin meldete die Verwaltung den Vorgang der Versicheru­ngskammer Bayern, bei der eine Kassenvers­icherung gegen Vermögense­igenschäde­n abgeschlos­sen wurde. Die lehnte eine Übernahme mit der Begründung ab, dass eine schuldhaft­e Dienstverp­flichtung nachgewies­en werden müsste.

Newspapers in German

Newspapers from Germany