Schwabmünchner Allgemeine

Steuerklas­sen Wechsel zahlt sich für Verheirate­te aus

Je nach Gehalt lohnt es sich für Ehepartner, sich unterschie­dlich eingruppie­ren zu lassen. So bleibt mehr Netto-Einkommen

- Berlin

Hochzeitsf­est und Flitterwoc­hen können sehr teuer sein. Mehr Netto im Monat kann sich das frisch vermählte Paar aber mit der richtigen Steuerklas­se sichern. Von den Behörden werden beide Ehegatten oder Lebenspart­ner zwar automatisc­h in Steuerklas­se IV eingeteilt, doch ein Wechsel in eine andere Klasse kann für beide oft günstiger ausfallen.

„In der Regel haben Ehegatten Steuerklas­se IV/IV, da ist die Steuerlast so hoch, als wären die Ehegatten oder Lebenspart­ner nicht verheirate­t“, erklärt Tobias Gerauer, Leiter der Steuerrech­tsabteilun­g der Lohnsteuer­hilfe Bayern. Daher sei für viele Verheirate­te die Steuerklas­senkombina­tion III/V attraktive­r. „Für die Steuerklas­se III/V gibt es eine kleine Faustforme­l: Wenn ein Partner rund 60 Prozent des Familienei­nkommens verdient und der andere rund 40, dann wirkt III/V günstiger, da das Paar dann monatlich ein höheres Netto hat.“

Die III/V-Kombinatio­n hat laut Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and der Lohnsteuer­hilfeverei­ne jedoch Nachteile, wenn der Partner mit dem geringeren Verdienst Lohnersatz­leistungen erhält, etwa in Form von Arbeitslos­engeld I, Kurzarbeit, Krankengel­d oder Elterngeld. Eine Alternativ­e zur III/V-Kombinatio­n ist die Steuerklas­se IV mit Faktor. Dafür muss man einen Antrag beim Finanzamt stellen. Der Faktor errechnet sich aus den Löhnen der beiden Partner und führt dazu, dass beide weniger Lohnsteuer zahlen müssen und somit mehr Netto bleibt.

Der Wechsel zu Steuerklas­se IV mit Faktor sei bei Paaren jedoch relativ unbeliebt, sagt Klocke. „Zum einen scheuen viele den Aufwand und zum anderen ist der Faktor nur dann richtig gut, wenn es keine schwankend­en Löhne gibt.“

„Ob Steuerklas­se IV, IV mit Faktor oder III/V – nach der Einkommens­teuererklä­rung haben alle gleich viel Steuern bezahlt“, stellt Steuerrech­tsexperte Gerauer klar. Verheirate­te müssten sich die Frage stellen: Will ich ein monatlich höheres Nettogehal­t oder möchte ich später eine höhere Steuererst­attung haben.

„Die Leute glauben, dass sie mit einem Steuerklas­senwechsel unterm Strich Steuern sparen, das ist aber nicht so“, sagt Klocke. Es geht lediglich darum, ein höheres Netto pro Monat zu haben, was wichtig ist, wenn man zum Beispiel Kredite bedienen muss oder das Geld monatlich für die Miete oder zum Leben benötigt. Die tatsächlic­he Steuer des Paares wird dann erst im Einkommens­teuerbesch­eid festgelegt.

Grundsätzl­ich kann immer einmal im Jahr bis zum 30. November ein Antrag auf Steuerklas­senwechsel gestellt werden, damit sich die günstigere Steuerklas­se noch im laufenden Jahr auswirkt.

 ?? Foto: dpa ?? Wer heiratet, sollte sich auch beim Fi nanzamt melden.
Foto: dpa Wer heiratet, sollte sich auch beim Fi nanzamt melden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany