Ein Zufall führt zu einem Trio von Einbrecherinnen
Drei Frauen haben in Augsburg und Bayern mehr als 120000 Euro erbeutet. Eine Verkehrskontrolle half den Ermittlern. Nun wurde eine 38-Jährige verurteilt – nicht zum ersten Mal
1994, mit gerade 14 Jahren, stand sie zum ersten Mal vor dem Richter. Jetzt wurde eine inzwischen 38-jährige Niederländerin vom Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts zu drei Jahren und fünf Monaten Haft wegen einer ganzen Reihe von Wohnungseinbrüchen verurteilt. Die laut Gericht „professionelle Einbrecherin“war mit zwei Komplizinnen Anfang 2015 im gesamten bayerischen Raum unterwegs, die Opfer waren auffälligerweise zumeist Vietnamesen.
Einen erlernten Beruf hat sie nicht, Einbrüche waren ihr Metier. Neben fünf einschlägigen Vorverurteilungen in Deutschland hatte die Frau, die den deutschen Behörden aus ihrer niederländischen Heimat überstellt worden war, nicht weniger als 33 Strafregister-Eintragungen ihres Heimatlandes als Bürde im Gepäck. Kaum war die Angeklagte 2014 aus dem Gefängnis entlassen worden, startete sie mit zwei Cousinen eine regelrechte Diebstahlserie. Auf dem Plan stand Anfang 2015 Süddeutschland.
Bei sieben Wohnungseinbrüchen in Augsburg, deren sechs in München, zwei in Ingolstadt und einem in Nürnberg erbeutete das Trio Bargeld, Schmuck, teure Kosmetika, Kleidung, Taschen, Elektronik und anderes im Wert von annähernd 123000 Euro. Erwischt wurde das Trio nie. Alle Einbrüche wurden zwischen Ende Januar und Anfang März 2015 begangen, teilweise deren drei an einem Tag. Das Auffällige dieser Serie: Alle Einbrüche waren bei Asiaten, vorwiegend Vietnamesen, begangen worden. Während die geständige Angeklagte nichts zu der Opferauswahl sagen wollte, erklärte ein Ermittler dem Gericht: Menschen aus dem asiatischen Raum verwahrten erfahrungsgemäß ihre Wertsachen, teuren Schmuck ebenso wie ihre Ersparnisse, bevorzugt in der eigenen Wohnung. Entsprechend sei dort für Diebe die Chance auf Beute gut.
Die drei Einbrecherinnen hätten Wohnungstüren eingetreten oder mittels Werkzeugs „geknackt“. In wechselnder Aufgabenverteilung habe man aufgepasst, eingebrochen oder durchsucht, so die Angeklagte. Die Beute sei geteilt worden.
Erstes Licht ins Dunkel der Taten brachte für die Polizei Anfang 2015 eine auffällige Häufung derselben Mobilfunk-Verbindungen an den Tatorten. Jedes Mal hätten die Einbrecherinnen, bevor sie zur Tat schritten, sogenannte Scheinanrufe getan, um zu prüfen, ob die auserwählte Wohnung leer war. Dann half Kommissar Zufall den Ermittlern: Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde das – damals als solches noch nicht gesuchte – Diebestrio mit einem nicht zugelassenen Auto erwischt und aktenkundig. Und die zu den Einbrüchen mutmaßlich passenden Handys wurden bei den drei Autofahrerinnen entdeckt. Bald darauf wurde die Erste aus dem Trio bei einer anderen Tat verhaftet, sie sitzt derzeit eine Freiheitsstrafe im Gefängnis Aichach ab. Die jetzt verurteile Angeklagte wurde Ende 2017 an die deutschen Behörden ausgeliefert. Die dritte Mittäterin ist nach wie vor untergetaucht. Weil vor allem für die Einbrüche im Augsburg eine gute Spurenlage bestand, zog die hiesige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen an sich, deswegen wurde die Diebstahlserie auch in Augsburg vor Gericht gebracht.
Auf Initiative von Rechtsanwalt Jendrik Adam zog sich das Gericht mit den Prozessbeteiligten zu einem verfahrensvereinfachenden Rechtsgespräch zurück. Daraufhin gestand die Angeklagte sämtliche ihr zur Last gelegten Taten und bekam dafür einen festen Strafrahmen versprochen. Entsprechend forderte Staatsanwalt Martin Neumann die mögliche Höchststrafe von drei Jahren, sechs Monaten. Verteidiger Adam plädierte auf die Untergrenze von drei Jahren. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Baptist Michale verhängte wegen zweier versuchter und 14 gemeinschaftlich begangener Wohnungseinbrüche eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Verwerflich sei die Opferauswahl von Asiaten auch deshalb, weil diese öfters Schwierigkeiten bei der Kommunikation und der Anzeigenerstattung bei den deutschen Behörden hätten.
Der Richter verwies auf die hohe kriminelle Energie der Angeklagten, die hohe Rückfallgeschwindigkeit der „professionellen Einbrecherin“und die immens große Zahl an einschlägigen Taten. Weil die Angeklagte keine Berufsausbildung absolviert habe, auch kaum je regelmäßig gearbeitet habe, seien weitere ähnliche Taten zu befürchten, zumal das Gericht zwar keine Hintermänner nachweisen könne, diese aber hinter den drei Frauen vermutet werden dürften. Nunmehr wird die von der Angeklagten schmerzlich vermisste siebenjährige Tochter weitere Jahre ohne ihre Mutter leben müssen, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Richter befürchtet weitere Taten