Falschgeld für Sex
Ein 32-Jähriger aus dem Landkreis bestellt sich im Darknet gefälschtes Geld
Besonders gut war die Fälschung nicht. Doch als der Prostituierten aufgefallen war, dass sie mit Falschgeld bezahlt worden war, war es bereits zu spät. Erst bei einem erneuten Besuch des Manns in einem Etablissement flog die Sache endgültig auf. Nun ist der 32-Jährige aus dem Landkreis Augsburg vom Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Jahr und acht Monate muss der Mann ins Gefängnis – auch, weil er wegen eines anderen Delikts bereits auf Bewährung war.
Im Januar soll sich der Angeklagte eine Prostituierte nach Hause bestellt haben. Nach dem Besuch der Dame bezahlte der Mann wie vereinbart 400 Euro für die erbrachten Dienstleistungen und die Taxifahrt – in 50-Euro-Scheinen. Wie sich später herausstellte, waren die acht Scheine allerdings gefälscht. Das bemerkte die Prostituierte allerdings erst, als sie wieder zurück an ihrer Arbeitsstelle war. Die Scheine hätten sich zu schwer angefühlt, berichtete die Dame vor Gericht. Außerdem hatte das Wasserzeichen gefehlt.
Das Falschgeld soll der Mann zuvor im Darknet – einem verschlüsselten Teil des Internets – bestellt haben. Zusammen mit einer größeren Menge an Amphetaminen. Etwa zehn bis 20 Euro zahle man dort üblicherweise für einen gefälschten Fünfziger, erklärt der zuständige Richter. Es komme durchaus häufiger vor, dass Blüten von professionellen Geldfälschern im Darknet von Kriminellen bestellt werden. Begehrt seien vor allem 50-Euro-Scheine, da die – anders als 100-Euro-Scheine – meist nicht genauer überprüft werden. Der Richter geht allerdings davon aus, dass das Falschgeld des Angeklagten nicht von einem professionellen Geldfälscher stamme. Dafür sei die Fälschung schlicht zu schlecht.
Letztlich aufgeflogen ist der Betrug des Angeklagten, nachdem er zwei Tage nach dem Besuch der ersten Prostituierten ein Bordell in Augsburg besuchte. Dort wollte der 32-Jährige eine andere Prostituierte mit neun gefälschten Fünfzigern bezahlen. Weil die Farbe der Scheine leicht abzuwischen war, bemerkte die Frau den Betrug sofort. Ohne dass der Angeklagte es bemerkte, konnte sie die Polizei rufen, und der Angeklagte wurde noch vor Ort von der Polizei festgenommen.
Die gefälschten Euro-Scheine hatten weder Wasserzeichen noch andere Sicherheitsmerkmale. Außerdem hatten alle Scheine die gleiche Notennummer. Für den zuständigen Richter war es daher ein Leichtes, die Fälschung als solche zu erkennen. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schließlich ein. Weil der Mann nicht nur Blüten, sondern auch eine größere Menge an Drogen im Darknet bestellt hat, läuft gegen den 32-Jährigen noch ein weiteres Verfahren.