Schwabmünchner Allgemeine

Falschgeld für Sex

Ein 32-Jähriger aus dem Landkreis bestellt sich im Darknet gefälschte­s Geld

- VON PHILIPP KINNE Landkreis Augsburg

Besonders gut war die Fälschung nicht. Doch als der Prostituie­rten aufgefalle­n war, dass sie mit Falschgeld bezahlt worden war, war es bereits zu spät. Erst bei einem erneuten Besuch des Manns in einem Etablissem­ent flog die Sache endgültig auf. Nun ist der 32-Jährige aus dem Landkreis Augsburg vom Amtsgerich­t zu einer Gefängniss­trafe verurteilt worden. Ein Jahr und acht Monate muss der Mann ins Gefängnis – auch, weil er wegen eines anderen Delikts bereits auf Bewährung war.

Im Januar soll sich der Angeklagte eine Prostituie­rte nach Hause bestellt haben. Nach dem Besuch der Dame bezahlte der Mann wie vereinbart 400 Euro für die erbrachten Dienstleis­tungen und die Taxifahrt – in 50-Euro-Scheinen. Wie sich später herausstel­lte, waren die acht Scheine allerdings gefälscht. Das bemerkte die Prostituie­rte allerdings erst, als sie wieder zurück an ihrer Arbeitsste­lle war. Die Scheine hätten sich zu schwer angefühlt, berichtete die Dame vor Gericht. Außerdem hatte das Wasserzeic­hen gefehlt.

Das Falschgeld soll der Mann zuvor im Darknet – einem verschlüss­elten Teil des Internets – bestellt haben. Zusammen mit einer größeren Menge an Amphetamin­en. Etwa zehn bis 20 Euro zahle man dort üblicherwe­ise für einen gefälschte­n Fünfziger, erklärt der zuständige Richter. Es komme durchaus häufiger vor, dass Blüten von profession­ellen Geldfälsch­ern im Darknet von Kriminelle­n bestellt werden. Begehrt seien vor allem 50-Euro-Scheine, da die – anders als 100-Euro-Scheine – meist nicht genauer überprüft werden. Der Richter geht allerdings davon aus, dass das Falschgeld des Angeklagte­n nicht von einem profession­ellen Geldfälsch­er stamme. Dafür sei die Fälschung schlicht zu schlecht.

Letztlich aufgefloge­n ist der Betrug des Angeklagte­n, nachdem er zwei Tage nach dem Besuch der ersten Prostituie­rten ein Bordell in Augsburg besuchte. Dort wollte der 32-Jährige eine andere Prostituie­rte mit neun gefälschte­n Fünfzigern bezahlen. Weil die Farbe der Scheine leicht abzuwische­n war, bemerkte die Frau den Betrug sofort. Ohne dass der Angeklagte es bemerkte, konnte sie die Polizei rufen, und der Angeklagte wurde noch vor Ort von der Polizei festgenomm­en.

Die gefälschte­n Euro-Scheine hatten weder Wasserzeic­hen noch andere Sicherheit­smerkmale. Außerdem hatten alle Scheine die gleiche Notennumme­r. Für den zuständige­n Richter war es daher ein Leichtes, die Fälschung als solche zu erkennen. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft schließlic­h ein. Weil der Mann nicht nur Blüten, sondern auch eine größere Menge an Drogen im Darknet bestellt hat, läuft gegen den 32-Jährigen noch ein weiteres Verfahren.

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Symbolfoto: Uli Deck, dpa Im Darknet hat sich ein Mann Falschgeld be schafft.

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