Schwabmünchner Allgemeine

Stadt gegen Unterkünft­e im Industrieg­ebiet

Zweiter Vorstoß abgewiesen

- Bobingen

Der Bauausschu­ss des Bobinger Stadtrates will nicht, dass im Industrieg­ebiet östlich der Gutenbergs­traße Unterkünft­e für Arbeiter errichtet werden. Mit einem entspreche­nden Antrag beschäftig­ten sich die Mitglieder in ihrer jüngsten Sitzung, nachdem sie bereits vor einigen Wochen einen ähnlichen Wunsch für eine Anlage von Wohncontai­nern in der Peter-HenleinStr­aße abgelehnt hatten.

Im aktuellen Fall war für eine Immobilie in der Hans Sachs-Straße die Umnutzung bestehende­r Räume zu Büros und Unterkünft­en beantragt worden, unter anderem für die Arbeiter bei Amazon und DHL in Graben. Unter Hinweis auf ein Gerichtsur­teil sagte Barbara Tugemann von der Bauverwalt­ung, eine wohnähnlic­he Nutzung lasse sich mit dem Charakter eines Gewerbegeb­iets auch nicht ausnahmswe­ise vereinbare­n. Außerdem liegen drei Stellplätz­e außerhalb der Baugrenze. Die Ausschussm­itglieder verweigert­en das gemeindlic­he Einvernehm­en daher ohne Diskussion.

Keine Einwände gab es in der Sitzung gegen die Errichtung einer Mauer auf einem Grundstück an der Lindauer Straße. Dort wollen die Eigentümer eines denkmalges­chützten Anwesens den Vorbereich umgestalte­n und einen Garten mit heimischen Gewächsen anlegen. Eine niedrige Mauer soll als Böschungss­tütze für den neuen Garten dienen. Weil es im Bereich der Lindauer Straße bereits eine Mauer gibt, wurde der Antrag ohne lange Debatten genehmigt.

Über die Ablöse von Parkplätze­n gibt es unterschie­dliche Ansichten zwischen dem Landratsam­t und der Stadtverwa­ltung Bobingen. Hintergrun­d ist der Antrag eines Gewerbebet­riebs für eine Nutzungsän­derung in der Hochstraße, die der Ausschuss zu einem früheren Zeitpunkt nicht genehmigt hatte. Das Landratsam­t teilte der Stadt mit, sie sei verpflicht­et, der Ablöse von zwei fehlenden Stellplätz­en zuzustimme­n, denn durch den beengten Zuschnitt habe der Antragstel­ler nicht die Möglichkei­t, auf seinem Grundstück oder in der Nähe Stellplätz­e nachzuweis­en.

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